Aktualisiert um 12.00 Uhr
Glacischaussee / Heiligengeistfeld: Geisterradelzwang - © Stefan Warda |
Die Anordnung, den in Fahrtrichtung linken Radfahrstreifen der Glacischaussee neben dem Heiligengeistfeld in Richtung Norden verpflichtend zu benutzen, wurde vor zwei Tagen aufgehoben.
Für mehrere Wochen lang waren Radfahrende auf St. Pauli verpflichtet, den linken Radfahrstreifen der Glacischaussee in Richtung Karolinenplatz zu befahren. Vor zwei Tagen wurde die Anordnung endlich aufgehoben. Das Verkehrszeichen 241 wurde entfernt. Radfahrende können also wieder den Radfahrstreifen auf der östlichen Straßenseite benutzen (neben den Wallanlagen).
Glacischaussee: Wegen Geisterradelzwang auf der Westseite ist das Befahren des Radfahrstreifens auf der Ostseite nicht erlaubt gewesen - © Stefan Warda |
Glacischaussee / Millerntorplatz: Geisterradelzwang - © Stefan Warda |
Glacischaussee / Heiligengeistfeld: Geisterradelzwang - © Stefan Warda |
Weiterhin besteht allerdings eine Gehwegbenutzungspflicht in Fahrtrichtung Süden (Millerntorplatz). Ab Feldstraße müssen Radfahrende weiterhin den rechten Gehweg neben dem Heiligengeistfeld befahren (westliche Straßenseite), obwohl ein Radfahrstreifen (mittlerweile ohne zu erwartenden Gegenverkehr) vorhanden ist.
Glacischaussee / Feldstraße: Gehwegradelzwang - © Stefan Warda |
Glacischaussee / Feldstraße: Gehwegradelzwang - © Stefan Warda |
Glacischaussee / Heiligengeistfeld: Die Gehwegbenutzungspflicht führt zu Konflikten mit Gehenden. Ein zügiges Radfahren ist vollkommen unmöglich - © Stefan Warda |
Die Geisterradelanordnung auf der Glacischaussee steht in guter Gesellschaft mit der temporären Anordnung in der Krausestraße vor einem Jahr. Ab S-Bahnhof Friedrichsberg galt für den linken Radfahrstreifen (und Radweg) verpflichtender Zweirichtungsverkehr in Richtung Barmbek.
Krausestraße beim S-Bahnhof Friedrichsberg: Geisterradelzwang - © Stefan Warda |
Krausestraße beim S-Bahnhof Friedrichsberg: Geisterradelzwang - © Stefan Warda |
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