23. September 2024

No risk no fun? - Reges Kampffahren am Baumwall

 

 

Elberadweg, Baumwall 5: Gedenken an getötete Radfahrerin - © Stefan Warda

 

 

Ghostbike soll mahnen und an Verkehrsunfallopfer erinnern

Vor zehn Tagen wurde eine 71-jährige Radfahrerin am Baumwall von einer Lkw-Fahrerin auf dem Radfahrstreifen überrollt. Vor wenigen Tagen wurde neben der Unfallstelle ein Ghostbike aufgestellt und während einer Mahnwache des Opfers gedacht.


Elberadweg, Baumwall 5: Ghostbike - © Stefan Warda

Elberadweg, Baumwall 5: Ghostbike - © Stefan Warda


Nor risk no fun: Kampffahren weiterhin sehr beliebt

Trotz Nachbesserungen an der Verkehrsführung im Bereich der Unfallstelle gibt es unter Autofahrenden weiterhin großes Bedürfnis am Kampffahren. Regelmäßig wird regelwidrig über den Radfahrstreifen neben der Busbucht gefahren. Genau dieses regelwidrige Queren des Radfahrstreifens war aller Wahrscheinlichkeit nach Ursache für den tödlichen Verkehrsunfall von vor zehn Tagen.

 

Elberadweg, Baumwall 5-7: Radfahrstreifen, Busbucht, Verbot für Kraftfahrzeuge (außer Linienbusse) - © Stefan Warda

Elberadweg, Baumwall 5: Kampffahren auf Radfahrstreifen, Busbucht bei Verbot für Kraftfahrzeuge (außer Linienbusse) - © Stefan Warda

Elberadweg, Baumwall 5-7: ADAC-Wagen auf Radfahrstreifen, Busbucht bei Verbot für Kraftfahrzeuge (außer Linienbusse) - © Stefan Warda

Elberadweg, Baumwall 5-7: ADAC-Wagen auf Radfahrstreifen, Busbucht bei Verbot für Kraftfahrzeuge (außer Linienbusse) - © Stefan Warda

Elberadweg, Baumwall 5: Kampffahren auf Radfahrstreifen, Busbucht bei Verbot für Kraftfahrzeuge (außer Linienbusse) - © Stefan Warda

Elberadweg, Baumwall 5: Kampffahren auf Radfahrstreifen, Busbucht bei Verbot für Kraftfahrzeuge (außer Linienbusse) - © Stefan Warda

Elberadweg, Baumwall 5: Kampffahren auf Radfahrstreifen, Busbucht bei Verbot für Kraftfahrzeuge (außer Linienbusse) - © Stefan Warda

 

 

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1 Kommentar:

  1. Das Überfahren des Radweges auch nachdem jetzt weitere Schilder aufgestellt wurden, erfolgt nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich. Die Verkehrsführung ist jetzt auch eindeutig für die Autofahrer. Es ist nur noch ein kleiner Schritt dann bis zur bedingt vorsätzlich verwirklichten Körperverletzung. Und dann wird man sich wirklich die Frage einer charakterlichen Eignung für das Führen eines KfZs stellen müssen. Ich hoffe, dass es nicht noch einen Todesfall geben wird.

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