Glacischaussee / Heiligengeistfeld: Radwegbenutzungspflicht für den linksseitigen Radfahrstreifen - © Stefan Warda |
Radfahrende sollen während des Hamburger Doms auf der Glacischausse auf der falschen Straßenseite radeln
Radfahrende werden auf der Glacischaussee derzeit gezwungen, den Radfahrstreifen auf der loinken Straßenseitenin Richtung Messe zu nutzen. Da der rechte Radfahrstreifen ohne Radwegbenutzungspflicht ausfällt, gilt wegen des temporär aufgestellten Verkehrszeichens (Vz. 241) die Verpflichtung, den linken Radfahrstreifen zu nutzen. Dort gilt leider Zweirichtungsverkehr nahe neben dem entgegenkommendem Kfz-Verkehr.
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tschuldigung, aber, heißt das Schild nicht, Radfahrer sollen sich, rechts fahrend, den Gehweg mit zu Fuß gehenden teilen?
AntwortenLöschenNein, das heißt es nicht
LöschenFür die gemeinsame Nutzung eines Gehwegs bräuchte es ein anderes Verkehrszeichen (Vz. 240)
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