Norderstedt: A long way to become a cyclists-friendly city
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Norderstedt, Ulzburger Straße - © Stefan Warda |
Die häßlichen Seiten der Stadt Norderstedt: Geisterradeln
Im Rahmen der Teilnahme an der Hamburger Fahrradsternfahrt wurden die erheblichen Benachteiligungen des Radverkehrs in Norderstedt mal wieder deutlich bewusst. Besonders auffällig: Radfahrer, denen jahrelang das
Geisterradeln vorgeschrieben oder wegen fehlender Radverkehrsführungen an Kreuzungen suggeriert worden war, fahren auch weiterhin nahezu überall vollkommen kreuz und quer je nach Belieben mal auf der rechten oder linken Nebenfläche der Straßen - vollkommen unabhängig von einer entsprechenden Freigabe der Nebenflächen zum Radfahren.
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Norderstedt, Ohechaussee / Am Tarpenufer: Der Radweg in Richtung Ulzburger Straße ist benutzungspflichtig - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Ohechaussee / Ulzburger Straße: Die Stadt hat an der Kreuzung für Radfahrer keine andere Möglichkeit vorgesehen, als auf der Fahrbahn von der Ohechaussee nach links in die Ulzburger Straße abzubiegen - trotz Radwegbenutzungspflicht. Die beiden Radler im Bild verhalten sich regelwidrig als Geisterradler - © Stefan Warda |
Unsitte Radweglücken an Bushaltestellen
An zahlreichen Bushaltestellen im Verlauf der benutzungspflichtigen Radwege der Ulzburger Straße sind die Radwege unterbrochen. Im Bereich der Bushaltestellen haben Radfahrer in Norderstedt die Wahl in der Fußgänger-Modus zu wechseln oder die Fahrbahn zu benutzen. Eine Aufleitung auf die Fahrbahn, die das sichere und bequeme Einfädeln in den Mischverkehr ermöglicht, hat die Stadt Norderstedt allerdings nicht vorgesehen. Hinter den Bushaltestellen beginnen jeweils wieder Radwege, allerdings ohne Radwegbenutzungspflicht. Radfahrer dürfen dann jeweils bis zur nächsten Querstraße auf der Fahrbahn radeln, weil erst dann wieder eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet ist.
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Norderstedt, Ulzburger Straße: An der Bushaltestelle "Arriba-Bad" endet der benutzungspflichtige Radweg. Radler müssen hier auf die Fahrbahn wechseln. Ab der Wiesenstraße, der folgenden Querstraße, gilt wieder Radwegzwang - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Ulzburger Straße / Wiesenstraße: Richtung Norden beginnt nach der Haltestelle "Arriba-Bad" ab Wiesenstraße erneut der Radwegzwang - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Ulzburger Straße / Forstweg: Der benutzungspflichtige Radweg endet an der Bushaltestelle "Forstweg". Radfahrer müssen auf die Fahrbahn ausweichen und ab der folgenden Querstraße wieder den Radweg benutzen - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Ulzburger Straße 186: Auch an dieser Bushaltestelle ist der Radweg unterbrochen. Radfahrer müssen also auch hier auf die Fahrbahn ausweichen. Für Radwegliebhaber ist hinter der Busbucht eine Bordsteinabsenkung eingerichtet. Alle anderen dürfen mangels Radwegbenutzungspflicht weiter auf der Fahrbahn radeln - © Stefan Warda |
Probleme mit Baustellen
An Baustellen im Radwegverlauf bleiben Radfahrer oftmals unberücksichtigt. Entweder sollen Radfahrer "absteigen", oder aber es gibt gar keine Hinweise. In beiden Fällen müssen sie natürlich auf die Fahrbahn wechseln.
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Norderstedt, Ulzburger Straße / Langenharmer Weg Richtung Süden: Ab hier müssen Radfahrer auf die Fahrbahn - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Ulzburger Straße / Langenharmer Weg: Ab hier müssen Radfahrer auf die Fahrbahn - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Ulzburger Straße gegenüber Haus-Nr. 186/184 Richtung Süden: Der Radweg endet wegen Baustelle. Radfahrer müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Der nächste Radwegzwang erfolgt erst an der übernächsten Querstraße - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Ulzburger Straße 295a Richtung Süden: Laut Straßenverkehrs-Ordnung müssen Fußgänger wegen dieser Baustelle auf die Fahrbahn ausweichen - © Stefan Warda |
Willkürliche Radwegbenutzungspflicht
Die Radwegbenutzungspflicht scheint in vielen Straßenzügen vollkommen willkürlich und ohne Sachverstand angeordnet zu sein. Als Beispiel ist der Wechsel von benutzungspflichtigen und benutzungspflichtfreien Radwegabschnitten im Verlauf der Ulzburger Straße.
Wie zuvor schon erwähnt wechseln sich durch Radweglücken im Bereich von Bushaltestellen benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige Radwegabschnitte zwischen Breslauer Straße und Alter Kirchenweg / Rathausallee ab.
Ein anderes Beispiel betrifft die Ulzburger Straße im Abschnitt zwischen Alter Kirchenweg / Rathausallee und dem sog. "
ersten Meilenstein" bei der Waldstraße. Richtung Norden gilt für Radfahrer der
Gehwegradelzwang auf einem dafür ungeeigneten Gehweg. Richtung Süden gibt es keinen Radwegzwang, obwohl abschnittsweise relativ gut erkennbare und brauchbare Radwege vorliegen.
Im verkehrsberuhigten Bereich des "Meilensteins" gilt Tempo 30 und Fahrbahnradelzwang. Im nördlich anschließenden Bereich am Weg am Denkmal der Gehwegradelzwang im Gegenverkehr auf dem westlichen Gehweg der Ulzburger Straße.
Im Abschnitt zwischen Segeberger Chaussee / Ohechaussee und Breslauer Straße gibt es in Richtung Norden keinen Radweg. Dort ist das Beradeln des Gehwegs bei Schritttempo gestattet. Richtung Süden ab Breslauer Straße gilt Radwegzwang. Nach wenigen Metern löst sich der Radweg zugunsten von Stehzeugeplätzen alternativlos auf. Hier müssen Radler auf die Fahrbahn wechseln - wie in Norderstadt üblich ohne gesicherte Aufleitung. Kurz vor der Kreuzung mit Ohechaussee / Segeberger Chaussee beginnt wiederum eine Radweg - jedoch ohne Radwegzwang.
Lichtblick: Neue Radstation
Im Oktober eröffnete Norderstedts erste
Radstation an der Schnellbahnstation Norderstedt-Mitte. Noch gibt es reichlich freie Plätze in der neuen Anlage.
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Norderstedt, Rathausallee - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Radstation - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Radstation - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Radstation - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Radstation - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Radstation - © Stefan Warda |
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Norderstedt, Radstation - © Stefan Warda |
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