Hamburg: Redesign for Meiendorfer Straße
Aktualisiert am 05.02.2018
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Meiendorfer Straße 81, Ausbauende stadteinwärts - © Stefan Warda |
Am kommenden Dienstag sollen die
Umbauarbeiten in der Meiendorfer Straße im Teilabschnitt Wildgansstraße - Berner Straße / Oldenfelder Steig beginnen. Die Baustelle soll vorraussichtlich bis November andauern. Mit der geplanten Baumaßnahme soll die Grundinstandsetzung der Meiendorfer Straße abgeschlossen werden.
Geh- und Radwege, Bushaltetellen und Fahrbahn sollen unter Berücksichtigung des alten Baumbestandes an die heutigen Anforderungen angepasst werden.
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Meiendorfer Straße, Wildgansstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda |
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Meiendorfer Straße 45, Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda |
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Meiendorfer Straße 75, Gehwegbenutzungspflicht: Wenig Platz für die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer - © Stefan Warda |
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Meiendorfer Straße 33-25, Gehwegbenutzungspflicht: Radfahrer und Fußgänger sollen sich im Dooringbereich bewegen - © Stefan Warda |
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Meiendorfer Straße 33-25, Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda |
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Meiendorfer Straße 33-25, Gehwegbenutzungspflicht: Bei länger andauernder feuchter Witterung Matschpiste statt Gehweg - © Stefan Warda
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Der bislang schon ausgebaute Teil der Meiendorfer Straße endet stadteinwärts kurz vor der Kreuzung mit der Wildgansstraße. Dort endet der neu eingerichtete benutzungspflichtoge Hochbordradweg. Anschließend ist für Radfahrer das Radeln auf einer Grand- und Schlammpiste vorgesehen, die sie sich mit Stehzeugen und Fußgänger teilen sollen. Das Aufstellen der Stehzeuge auf dem Gehweg, der für Radfahrer überwiegend benutzungspflichtg ist, ist nicht überall erlaubt. Zuweilen wird der Gehweg - vor allem vor Geschäften - in voller Breite mehrreihig illegal mit Stehzeugen blockiert, sodass für den Verkehrsfluss von Radfahrern und Fußgängern nichts überig bleibt. Ob dieses selbstverliebte und gefährdende Fehlverhalten zukünftig mit der Einrichtung der
geplanten Hochbordradwege unterbleiben wird, ist äußerst fraglich. Wenn nicht dauerhaft Wildparker kontrolliert und abgeschleppt werden, wird auch weiterhin die Nebenfläche von Wildparkern besetzt werden.
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Meiendorfer Straße 12, Wildparker auf dem Gehweg- © Stefan Warda |
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Meiendorfer Straße 32-34, Wildparker blockieren den benutzungspflichtigem Gehweg - © Stefan Warda |
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Meiendorfer Straße 32-34, Wildparker blockieren den benutzungspflichtigem Gehweg vor einem Geschäft - © Stefan Warda |
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Meiendorfer Straße 32-34, Wildparker blockieren den benutzungspflichtigem Gehweg vor einem Geschäft - © Stefan Warda |
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Meiendorfer Straße 32-34, Wildparker blockieren den benutzungspflichtigem Gehweg - © Stefan Warda |
Die Einrichtung regelkonformer Radverkehrsanlagen in der Meiendorfer Staße hat sich sehr, sehr lange hingezogen. Nahezu auf gesamter Länge gab es seit der sogenannten StVO-Novelle von 1997 erbärmliche gemeinsame Geh- und Radwege, die bis heute erlaubt oder unerlaubt von Stehzeugen mitgenutzt werden. Die Restflächen zwischen Stehzeugen und Grundstückseinfriedungen erlaubten und erlauben teilweise bis heute nicht einen ausreichenden Sicherheitsabstand, um dem Dooring vorzubeugen oder gleichzeitig auch noch entgegenkommenden Fußgängern auszuweichen. Mit dem von Ole von Beust geführten Senat (CDU) wurde Tempo 60 auf der Meiendorfer Straße eingeführt. Die Straßenverkehrsbehörden verweigerten daraufhin die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht wegen der angeblich besonderen Gefahrenlage durch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Zehn Jahre später, im Jahr
2011, wurde unter dem von Olaf Scholz geführten Senat (SPD) das Tempolimit wieder auf 50 km/h begrenzt. Das Fahrbahnradeln ist bis heute nur in wenigen Teilabschnitten vorgeschrieben.
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Meiendorfer Straße 39 im Jahr 2007 mit Tempo 60 - © Stefan Warda |
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Meiendorfer Straße 39 im Jahr 2012 ohne Tempo 60 - © Stefan Warda |
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Meiendorfer Straße, Beginn des Ausbauabschnitt in Richtung Nordosten (stadtauswärts) - © Stefan Warda |
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