31. August 2022

Nach jahrzehntelang geduldetem Wildparken: Bezirk Hamburg-Nord will regelkonformes Parken durchsetzen

 

 

Kampfparken in der Dorotheenstraße - © Stefan Warda

 

 

Das Bezirksamt Nord will die Laissez-faire-Haltung gegenüber Wildparkenden aufgeben - zumindest in der Husumer Straße. Laut NDR soll das bislang geduldete illegale Quer-, Schräg- oder Gehwegparken zukünftig unterbunden werden. Durch die Umbaumaßnahmen werde kein legaler Stehzeugplatz abgeschafft.

 

Kampfparken in der Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Kampfparken in der Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Kampfparken in der Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Kampfparken in der Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Kampfparken in der Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Kampfparken in der Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Kampfparken in der Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Kampfparken in der Dorotheenstraße - © Stefan Warda

 

Doch auch in zahlreichen anderen Wohnstraßen wird seit Jahrzehnten geduldet wildgeparkt, z.B. in der Dorotheenstraße in Winterhude. Die Duldung des Wildparkens wirkt sich bei Straßenumbauten immer wieder sehr problematisch aus, weil die Lobby der Stehzeugbesitzenden sich vehement für den Erhalt illegaler "Stellplätze" einsetzt. So wurden beim Umbau des Klostersterns wegen anhaltender Proteste (u.a. von der CDU) im Rahmen der Sanierung zusätzliche neue Stellplätze geschaffen. Ebenso wurden mit der Umgestaltung des Leinpfads zur Fahrradstraße mehr Stellplätze geschaffen als zuvor vorhanden (u.a. wegen Protest der CDU).


Kampfparken im Erdkampsweg - © Stefan Warda

Kampfparken im Erdkampsweg - © Stefan Warda

Kampfparken in der Rothenbaumchaussee - © Stefan Warda

Kampfparken in der Rothenbaumchaussee - © Stefan Warda

Kampfparken in der Rothenbaumchaussee - © Stefan Warda

Kampfparken im Jungfrauenthal - © Stefan Warda

Kampfparken im Jungfrauenthal - © Stefan Warda

Kampfparken in der Kieler Straße - © Stefan Warda

Kampfparken in der Kieler Straße - © Stefan Warda

Kampfparken in der Kieler Straße - © Stefan Warda

Kampfparken in der Kieler Straße - © Stefan Warda

 

 

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30. August 2022

Hamburg-Harburg: Veloroute 11 soll verlängert werden

 

Zukünftige Veloroute 11, Denickestraße / Weusthoffstraße - © Stefan Warda

 

 

Die Veloroute 11 soll in Hamburg-Harburg verlängert werden. Bislang wurde die Denickestraße zwischen TUHH und Weusthoffstraße zur Fahrradstraße umgestaltet. Nun soll die Denickestraße zwischen Schüslerweg und Triftstraße grundinstandgesetzt werden. Zukünftig soll dieser Straßenabschnitt weiterhin Tempo-30-Zone bleiben. Die Bauarbeiten sollen am 12. September beginnnen und bis Sommer 2023 andauern.

 

 

 

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29. August 2022

Hamburg: Wenn der Tag anbricht . . .

Early in the morning in Hamburg

 

© Stefan Warda

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28. August 2022

Geplante Grundinstandsetzung der Rodigallee in Hamburg: Wozu braucht es diese überbreite Autostraße?

Rodigallee in Hamburg: Cycle lanes going to replace fake cycle tracks

 Aktualisiert am 28.08.2022

Rodigallee: Benutzungspflichtiger unbenutzbarer Fakeradweg auf der Nordseite mit einer Breite von 0,8 Metern - © Stefan Warda


 

Für ein Teilstück der Jüthornstraße (zwischen Bovestraße und Rodigallee) und die Rodigallee steht eine Grundinstandsetzung an. Anlass dazu sind der schlechte Zustand der Verkehrsflächen, aber auch die nicht regelkonformen Radverkehrsanlagen. Der bisherige Straßenquerschnitt orientiert sich an eine maximal mögliche Förderung des Autoverkehrs. Dem Autoverkehr stehen durchgängig vier Fahrspuren und zusätzlichen Abbiegespuren in den Kreuzungsbereichen sowie eine maximal mögliche Anzahl an Stehzeugeplätzen unter erheblicher Beeinträchtigung des Radverkehrs zu. Der Radverkehr soll den Autoverkehr nicht stören und wurde daher von der Fahrbahn ausgeschlossen. Radfahrende sollen gemäß der Verkehrszeichen 237, 241 und 240 von der Fahrbahn fernbleiben. 

 

 

Rodigallee / Helmut-Schmidt-Universität am 22.08.2022 um 17.20 Uhr: Keine Autos auf der Straße unterwegs außer der Kehrmaschine - wozu braucht es diese überbreite Autostraße? - © Stefan Warda

 

Die mit den erwähnten Verkehrszeichen ausgestatten "Radverkehrsanlagen" sind in den meisten Fällen jedoch nicht für den Radverkehr geeignet. Radfahrende, die sicher und mit ausreichenden Abstand zu Stehzeugen auf den ausgeweisenen "Radwegen" fahren wollten, können den erforderlichen Abstand zur Vermeidung von Dooringunfällen nicht nutzen. Sie müssen trotz Radwegbenutzungspflicht die Fahrbahn benutzen. Die meisten Radfahrenden fahren dennoch auf den "Nebenflächen", also regelwidrig auf den Gehwegen neben den Fakeradwegen oder aber regelwidrig unter Lebensgefahr unmittelbar im Dooringgefahr der Stehzeuge. Die Beibehaltung der Radwegbenutzungspflicht ist unter den jetzigen Bedingungen rechtlich unzulässig.

 

Auf der Südseite der Straße verläuft der Fakeradweg zwischen Bäumen und Fahrbahn - in der Regel unterbrochen von Bäumen oder zumindest von den Baumscheiben. Auf der Nordseite verläuft der Fakeradweg in der Regel zwischen den Stehzeugen und dem Gehweg - unterbrochen von zum Teil unbefahrbaren Baumscheiben. Auf der Nordseite hat der baulich vorhandene Fakeradweg unmittelbar neben den Stehzeuge eine Breite zwischen 0,8 Metern und 1,25 Metern. Ein Mindestabstand zu Stehzeugen von wenigstens einem Meter ist damit auf den Fakeradwegen nicht einzuhalten. Die Fakeradwege sind somit unbenutzbar.

Die Rodigallee wird laut Planungsbericht von bis zu 22.550 Autos täglich im mittleren Abschnitt befahren. Mit der geplanten Grundinstandsetzung des Straßenzuges sollen auch regelkonforme Radverkehrsanlagen hergestellt werden. 

 

"Ziele der Planung sind die Funktionsfähigkeit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der Straße zu erhalten bzw. zu verbessern, den Fahrkomfort zu erhöhen, eine Lärmminderung durch Beseitigung von Fahrbahnschäden herbeizuführen und die betriebliche Unterhaltung zu reduzieren. Durch die Herstellung eines Bussonderstreifens wird der öffentliche Nahverkehr verbessert und gefördert. Darüber hinaus soll die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöht werden, indem die derzeitige Führung der Fußgänger und Radfahrer in untermaßigen Nebenflächen aufgehoben und in regelkonforme Führungen geändert wird. Dadurch wird auch die Aufenthaltsqualität des Straßenzuges deutlich verbessert." 

 

Die bisherige Planung sieht statt der bislang vier Autofahrspuren nur noch je eine Autofahrspur je Richtung vor. Zusätzlich soll es noch eine Busspur in Richtung Innenstadt geben. Die bisherigen Nebenflächen erlauben unter Beibehaltung des Baumbestandes keine Herstellung regelkonformer Radverkehrsanlagen. Der Radverkehr soll daher zukünftig überwiegend auf Radfahrstreifen verlaufen.

 

"Im gesamten Straßenzug sind beidseitig außerhalb der bestehenden Bordlinien keine ausreichend breiten Nebenflächen vorhanden, um eine regelkonforme Führung des Radverkehrs in Form von Radwegen herzustellen." 

 

Der Erhalt der Straßenbäume sowie die Schaffung regelkonformer Radverkehrsanlagen und die gleichzeitige Beibehaltung von zwei Autofahrspuren je Richtung wäre nur möglich bei Grundstückserwerb. Die zusätzliche Beibehaltung regelkonformer Stehzeugeplätze wäre mehr oder weniger unmöglich.

 

"Eine Querschnittsaufteilung unter Aufrechterhaltung der jeweils zwei MIV-Streifen stadteinwärts und stadtauswärts sowie gleichzeitigem Erhalt des Großteils der Bäume und Schaffung von Radverkehrsanlagen mit regelkonformen Breiten ist nur bei über den gesamten Streckenverlauf zu tätigendem Grundstückserwerb möglich und wird daher nachfolgend nicht als Variante beschrieben."

 

Im Vergleich zur Instandsetzung der Langenhorner Chaussee soll bei der Grundinstandsetzung der Rodigallee (Jüthornstraße) möglichst auf gemeinsame Geh- und Radwege verzichtet werden, um Konflikte zwischen Gehenden und Radfahrende zu vermeiden. Nachteilig sind bei der Anlage von Radfahrstreifen Konflikte mit Autos, die die Stehzeugflächen oder angrenzenden Grundstücke erreichen wollen. Auf eine bauliche Abtrennung der Radfahrstreifen soll leider komplett verzichtet werden - auch in den Abschnitten ohne angrenzende Stehzeugeflächen. die Radfahrstreifne sollen somit inklusive Markierung eine Breite von 2,25 Metern erhalten. Der gewählte Straßenquerschnitt sei laut Planunsbericht ausreichend für die bisherige Autoverkehrsmenge. Zudem wird davon ausgegangen, dass mit der Verbesserung der Bedingungen für den Bus- und Radverkehr den Anteil des Autoverkehrs zukünftig abnehmen werde. Laut NDR lehnen Anwohnende die Grundinstandsetzung des Straßenzuges mit regelkonformen Radverkehrsanlagen ab.

 

Rodigallee Südseite (stadtauswärts)

 

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg endet vor Baum - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg mit Wurzelaufbrüchen neben Baum - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg mit Kampfparkendem - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg mit Kampfparkendem - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg an Grundstückszufahrt - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg neben engem Gehweg - © Stefan Warda

Rodigallee: Unbefestigter Benutzungspflichtiger Fakeradweg neben Baum und sehr schmalem Gehweg - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg ohne Befestigung und abgestelltem Einkaufswagen - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg an Bushaltestelle (bei an Unterstand sitzenden Fahrgästen kein Fußverkehr auf dem Gehweg mehr möglich) - © Stefan Warda


 

Rodigallee Nordseite (stadteinwärts)

 

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg neben (unter) Stehzeug - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg neben Stehzeug und untermaßigem Gehweg (diese Kombination ist rechtlich unzulässig) - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg neben Stehzeug und untermaßigem Gehweg (diese Kombination ist rechtlich unzulässig) - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg neben (unter) Stehzeug und untermaßigem Gehweg (diese Kombination ist rechtlich unzulässig) - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg neben Stehzeug (diese Kombination ist rechtlich unzulässig) - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg neben Stehzeug (diese Kombination ist rechtlich unzulässig) - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg neben Stehzeug (diese Kombination ist rechtlich unzulässig) - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg neben Stehzeug (diese Kombination ist rechtlich unzulässig) - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg neben Wildparkendem - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg an Baumscheibe - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg an Baumscheibe - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg an Baumscheibe - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg an Baumscheibe - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg an Baumscheibe - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg an Baumscheibe - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg an Baumscheibe - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg an Bushaltestelle - © Stefan Warda

Rodigallee: Benutzungspflichtiger Fakeradweg an Baumscheibe - © Stefan Warda

 

 

 

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