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20. Februar 2026

Wegen Dooringgefahr: Umbau von Lerchenfeld und Wartenau in Hamburg-Nord steht bevor

 

 

Wartenau 15: Fakeradweg im Dooringbereich - © Stefan Warda

 

Schmale Fakeradwege unmittelbar im Dooringbereich angrenzender Stehzeuge kennzeichnen das bisherige Angebot für Radfahrende entlang der Bundesstraße 5 am Lerchenfeld und der Wartenau. Anfang März sollen die Bauarbeiten für den Umbau von Lerchenfeld und Wartenau beginnen.  

Die Bundesstraße 5 soll im Bezirk Nord umgebaut werden. Betroffen ist aktuell der Abschnitt entlang Lerchenfeld und Wartenau zwischen Schürbeker Bogen und Wandsbeker Chaussee / Lübecker Straße. Für den Radverkehr wurden Hochbordradwege angelegt, die jedoch überwiegend unmittelbar im Dooringbereich angrenzender Stehzeuge verlaufen. Radfahrende können bei Nutzung der Fakeradwege keinen notwendigen Sicherheitsabstand zu Stehzeugen einhalten und würden bei sich plötzlich öffnenden Autotüren getroffen. Die Breite der Fakeradwege unmittelbar neben den Stehzeugen beträgt u.a. nur 1,25 Meter. Aufgrund eines Widerspruchsverfahren gegen die Radwegbenutzungspflicht ist diese derzeit nur noch im Lerchenfeld zwischen Uferstraße und Mundsburg angeordnet. 

 

Mit dem bevorstehenden Umbau sollen folgende Ziele verfolgt werden: 

  • Erhalt aller vier Fahrspuren (die Leistungsfähigkeit der Straße soll erhalten bleiben)
  • Radwege mit überwiegend 1,75 m Breite zzgl. Sicherheitsabstand
  • Stehzeugflächen nur dort, wo Sicherheitsabstände möglich sind
  • Erhalt aller Straßenbäume und drei zusätzliche Neupflanzungen
  • Entsiegelung und Schaffung neuer Grünflächen und Blühwiesen
  • Zwei neue Ladezonen, die nachts als Stehzeugflächen genutzt werden können 

Ein Teil der Stehzeugplätze soll entfallen, damit die vorgeschriebene Radinfrastruktur und ausreichend breite Gehwege hergestellt werden können. Zwischen neuen Radwegen und Stehzeugflächen soll ein Sicherheitsabstand von 0,75 m eingerichtet werden, um Dooring-Unfälle zu vermeiden. Von derzeit 58 Stehzeugplätzen sollen 20 wiederhergestellt werden. Zusätzlich sollen zwei Ladezonen entstehen, die zwischen 18 und 7 Uhr auch als reguläre Stehzeugplätze genutzt werden können. 

Die Bauarbeiten sollen nächsten Monat beginnen und bis ende April 2027 andauern. 

 

 

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27. November 2025

Hamburg-Harburg: ADFC beklagt benutzungspflichtige Fakeradwege der Buxtehuder Straße und fordert "sofortige Sanierung und Neuplanung"

 

Aktualisiert um 18.36 Uhr 

Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

Benutzungspflichtige unbenutzbare Fakeradwege in der Buxtehuder Straße

In der Buxtehuder Straße sind Radfahrende gezwungen, die Fahrbahn zu benutzen. Denn trotz einer angeordneten Radwegbenutzungspflicht können die baulich vorhandenen "Radwege" nicht benutzt werden, da diese im Dooringbereich angrenzender Stehzeuge platziert sind. Das Einhalten eines Sicherheitsabstands von einem Meter zu den Stehzeugen zur Vermeidung der Dooringgefahr ist beim Befahren der Fakeradwege unmöglich. 

 

Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

Hochbordradwege im Dooringbereich eine jahrzehntelange Hamburger Tradition

Eigentlich müsste dieser Umstand Interesse bei der CDU Hamburg finden. Diese stellte nach den tödlichen Unfällen durch Dooring am Bahrenfelder Kirchenweg und An der Verbindungsbahn eine kleine Anfrage an den Senat (Drucksache 23/1821 - Betreff: Fahrradunfälle Fahrzeugtür - wie viele "Dooring"-Unfälle gab es in den letzten Jahren?) bezüglich Dooringgefahr für Radfahrende. Die kleine Anfrage läßt vermuten, dass die CDU eine Dooringgefahr nur im Zusammenhang mit Radfahr- und Schutzstreifen sieht. Doch auch Hochbordradwege, wie sie gerade die CDU präferiert, können im Dooringbereich verlaufen. Viele der älteren Hamburger Hochbordradwege verliefen im Dooringbereich (z.B. Alsterdorfer Straße, Alsterkrugchaussee, Bebelallee, Behringstraße, Beim Schlump, Bellevue, Borgweg, Bundesstraße, Erdkampsweg, Eulenkamp, Fuhlsbütteler Straße, Harvestehuder Weg, Hofweg, Jungiusstraße, Landwehr, Langenhorner Chaussee, LeinpfadMaienweg, Mundsburger Damm, Osterstraße, St. Benedictstraße, Stormarner Straße). Die meisten Radfahrenden nutzten allerdings regelwidrig neben den unbenutzbaren Fakeradwegen angrenzende Gehwege und gerieten in Konflikt mit Gehenden. Viele der schmalen Fakeradwege neben Stehzeugen wurden mittlerweile durch andere Radverkehrsführungen ersetzt, je nach Situation in Abhängigkeit von Straßenbäumen, Straßenbreite, Autoverkehrsmenge und Stehzeugen z.B. durch Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Protected Bike Lanes oder Fahrradstraßen, in der Langenhorner Chaussee allerdings durch gemeinsame Geh-/Radwege unter Fortbestand der Dooringgefahr. Einige der älteren Hochbordradwege sind allerdings noch vorhanden, wie z.B. an Buxtehuder Straße, Carl-Cohn-Straße, Rathenaustraße, RodigalleeSierichstraße. oder Walddörferstraße.

 

Bundesstraße / ETV: Fakeradweg im Dooringbereich (historischer Zustand) - © Stefan Warda

Bundesstraße / Kaifugymnasium: Fakeradweg im Dooringbereich (historischer Zustand) - © Stefan Warda

Bundesstraße / Kaifugymnasium: Fakeradweg im Dooringbereich (historischer Zustand) - © Stefan Warda

Alsterdorfer Straße: Fakeradweg im Dooringbereich (historischer Zustand) - © Stefan Warda

St. Benedictstraße: Ehemaliger Fakeradweg im Dooringbereich (historischer Zustand) - © Stefan Warda

 

 

 

Der ADFC fordert nun "die sofortige Sanierung und Neuplanung der Radverkehrsanlagen entlang der B73". 

 

 

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24. Oktober 2025

Was tun gegen Dooringgefahr: Polizei Hamburg empfiehlt Sicherheitsabstand von einem Meter

 

 Aktualisiert um 16.17 Uhr

Zukünftige Radroute 17, Wagnerstraße: Dooringgefahr am Gefährdungsstreifen - © Stefan Warda

 

 

"Es sollte ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden" 

Unabhängig von diesem tragischen Unfall sei an einen ausreichenden Seitenabstand zu Stehzeugen erinnert. Schon 1998 empfahl die Hamburger Landespolizei in einem Flyer einen Seitenabstand von wenigstens einem Meter einzuhalten. 

"Fahren Radler an parkenden Fahrzeugen entlang, sei es auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg, sollten sie immer einen prüfenden Blick auf die Fahrzeuge richten. Es kann plötzlich eine Wagentür geöffnet werden, weil jemand aussteigen will. Es sollte ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden." 

 

 

Flyer der Hamburger Landespolizeidirektion von 1998 - © FHH LPD 041

 

Leider existieren bis heute immer noch zahlreiche teilweise sogar benutzungspflichtige Fakeradwege, die entsprechend der obigen Empfehlung der Landespolizei nicht benutzt werden können. Viele der älteren Hamburger Radwege waren bzw. sind gerade einmal ein Meter schmal und verlaufen direkt angrenzend an Stehzeugen. 

 

Kein ausreichender Abstand - © Stefan Warda

Kein ausreichender Abstand - © Stefan Warda

Kein ausreichender Abstand - © Stefan Warda

 

 

In vielen anderen Fällen werden Stehzeuge - aus Gedankenlosigkeit oder Nachlässigkeit - derartig falsch neben Radwegen, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen platziert, dass das Befahren der Radverkehrsanlagen bei Einhalten des erforderlichen Abstands nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen müssen Radfahrende - auch bei Radwegbenutzungspflicht - auf Fahrbahnen ausweichen, um sich zu schützen. Solche Radverkehrsanlagen gelten als unbenutzbar.

 

Ahrensburg, Manhagener Allee: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

 

 

 

 

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12. Oktober 2025

Hamburg-Rotherbaum: Bewegende Mahnwache für getötete Radfahrerin

 

 Aktualisiert um 21.15 Uhr

Zukünftige Radroute 2, An der Verbindungsbahn / Verbindungsbahn: Ghostbike - © Stefan Warda

 

Mehrere Hundert Personen nahmen heute an einer Mahnwache für die durch Dooring getötete Radfahrerin an der Straße An der Verbindungsbahn teil. Am 28. September streckte ein Fahrzeuginsasse die 41-jährige Radfahrerin mit einer Fahrzeugtür zu Boden. Sie starb Anfang Oktober an den ihr zugefügten schweren Verletzungen in einem Krankenhaus. Die Radfahrerin fuhr auf dem Radfahrstreifen der zukünftigen Radroute 2 stadteinwärts entlang der Straße An der Verbindungsbahn. Das Halten neben dieser Radspur zum Öffnen von Fahrzeugtüren ist gar nicht vorgesehen. Der ADFC fordert den Radfahrstreifen in eine sichere Protected Bike Lane umzuwandeln. 

 

Zukünftige Radroute 2, An der Verbindungsbahn / Verbindungsbahn: Mahnwache an der Unfallstelle - © Stefan Warda

 

 

 

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8. Oktober 2025

Veloroute 4 in Hamburg: Unbenutzbarer Fakeradweg in der Rathenaustraße soll 2026 ersatzlos entfallen

Hamburg: Fake cycle track along main cycle route to be closed 

Aktualisiert um 17.20 Uhr 

Veloroute 4, Rathenaustraße / Kleingartenverein 409: Fakeradweg in voller Breite im Dooringbereich (März 2025) - © Stefan Warda
 

 

Fakeradwege sollen 2026 entfernt werden

Laut Abendblatt [€] sollen die noch vorhandenen Fakeradwegreste entlang der Rathenaustraße im Verlauf der Veloroute 4 (in Planung als Radroute 4) ab Traute-Lafrenz-Straße stadteinwärts ersatzlos aufgehoben werden. Diese äußerst schmalen Fakeradwege sind fast ausnahmslos nicht benutzbar, da durch Baumwurzeln zerstört, zugewachsen oder in voller Breite im Dooringbereich von Stehzeugen. Derzeit wirkt der Abschnitt wie ein Paradies für Stehzeuge, nicht aber für Radfahrende.

 

Veloroute 4, Rathenaustraße / Kleingartenverein 448: Fakeradweg durch Baumwurzeln zerstört sowie im Dooringbereich (Oktober 2025) - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße / Kleingartenverein 448: Fakeradweg in voller Breite im Dooringbereich (Oktober 2025) - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße / Kleingartenverein 448: Fakeradweg in voller Breite im Dooringbereich (Oktober 2025) - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße / Kleingartenverein 448: Fakeradweg in voller Breite im Dooringbereich (Oktober 2025) - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße / Kleingartenverein 409: Fakeradweg zugewachsen sowie in voller Breite im Dooringbereich (Oktober 2025) - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße / Kleingartenverein 448: Fakeradweg in voller Breite im Dooringbereich (Oktober 2025) - © Stefan Warda

 

Ein Ersatz für den Fakeradweg sei nicht geplant. Radfahrende sollen zukünftig die Fahrbahn benutzen. Der Rückbau der Fakeradwege soll im ersten Quartal 2026 erfolgen. Die Benutzungspflicht war schon vor mehreren Jahren aufgehoben worden. 

 

Veloroute 4, Rathenaustraße / Kleingartenverein 409: Zugewachsener Fakeradweg (Oktober 2025) - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße / Kleingartenverein 448: Zugewachsener Fakeradweg (2023) - © Stefan Warda

 

Laut Abendblatt könnte der Radweg "ganz idyllisch sein. Doch wer gehofft hat, die Strecke würde im Rahmen der Hamburger Rad-Offensive saniert, hat sich getäuscht." Ein echter Radweg wäre nur unter Beseitigung zahlreicher Plätze für Stehzeuge und ggf. auch dem Verlust einiger Bäume zu verwirklichen. Der Verlust an Plätzen für Stehzeuge würde dann wie üblich in einem reißerischen Artikel im Abendblatt verewigt werden. Die Mehrzahl der Radfahrenden ist derzeit übrigens auf der Fahrbahn unterwegs.

 

Veloroute 4, Rathenaustraße / Kleingartenverein 409: Fahrbahnradeln neben zugewachsenem Fakeradweg (Oktober 2025) - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße / Kleingartenverein 448: Fahrbahnradeln neben Fakeradweg im Dooringbereich (2023) - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße / Kleingartenverein 409: Fahrbahnradeln neben Fakeradweg im Dooringbereich (2023) - © Stefan Warda

 

 

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6. Juli 2025

Kampfparken in Hamburg-Nord: Bald endlich Schluss mit Stehzeugen am oder auf dem "Radweg" der Steilshooper Straße?

 

 Aktualisiert um 18.53 Uhr

Steilshooper Straße 173: Kampfparken auf benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

 

Trotz der Bemühungen Hamburg zu einer "Fahrradstadt" oder radverkehrsfreundlicheren Stadt umzugestalten, weist die Stadt weiterhin noch zahlreiche veraltete, kaum oder nicht benutzbare Fakeradwege auf. Diese sind - wie beispielsweise an der Saarlandstraße - nicht nur auf äußere Stadtteile verteilt, sondern befinden sich auch nahe des Stadtzentrums - wie z.B. entlang des Mittelwegs an der Moorweide. Doch selbst bei den einfachsten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an vorhandenen alten "Radwegen" gibt es häufig Gegenwind, wie aktuell bei der Steilshooper Straße.

 

Steilshooper Straße: Kampfparken auf "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Geh- und "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Geh- und "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Geh- und benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Gehweg neben benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

 

 

Das Abendblatt [€] berichtete vor wenigen Tagen über den Verlust vermeintlicher Stehzeugeplätze in der Steilshooper Straße im Bezirk Nord. Dort war viele Jahre lang durch das Verkehrszeichen 315 das Abstellen von Stehzeugen auf dem Gehweg rechts vom "Radweg" erlaubt gewesen. Vom etwa drei Meter breiten Gehweg blieb den Gehenden eine Restbreite von etwa einem Meter übrig. Das nebeneinander Gehen oder Begegungsfälle unter Gehenden war dadurch nicht möglich oder erheblich erschwert. Zudem waren auf dem "Radweg" Radfahrende der Dooringgefahr ausgesetzt. Da Radfahrende zu Stehzeugen einen Seitenabstand von wenigstens einem Meter einhalten sollen, hätten sie immer neben dem nur etwa einen Meter schmalen "Radweg" im Bereich des Sicherheitsbereichs zur Fahrbahn bzw. auf dem Kantstein radfahren müssen und wären dort dem voebeifahrenden Fahrbahnverkehr ausgesetzt gewesen. Der teilweise benutzungspflichtige "Radweg" war also durch die Stehzeuge jahrzehntelang unbenutzbar gewesen - trotz der bislang vorhandenen Radwegbenutzungspflicht im Abschnitt zwischen Herbstsweg und Habichtstraße. Die in den letzten Jahrzehnten immer breiter gewordenen Stehzeuge waren zu einer immer großer gewordenen Beeinträchtigung und massiven Gefährdung geworden. Zahlreiche der Stehzeuge standen nicht mehr neben dem "Radweg", sondern teilweise absolut regelwidrig auf dem "Radweg". 

 

Steilshooper Straße 173: Stehzeug neben benutzungspflichtigem "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße 171: Kampfparken auf benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024 ohne Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

 

Steilshooper Straße / Herbstsweg: Stehzeuge neben benutzungspflichtigem "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße / Herbstsweg: Kampfparken neben benutzungspflichtigem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024 ohne Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

 

Steilshooper Straße 177: "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße 177: "Radweg" (Aufnahme vom August 2024 ohne Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

 

Laut Abendblatt waren die Verkehrszeichen 315 am 15. Mai 2024 in der Steilshooper Straße im Abschnitt Wittenkamp - Habichtstraße entfernt worden. Seitdem sind Stehzeuge neben dem "Radweg" auf dem Gehweg ganz offiziell verboten - auf dem Radweg ohnehin. Bei den im August 2024 angefertigten Aufnahmen drei Monate nach Entfernung sind die Verkehrszeichen 315 nicht mehr vorhanden - dennoch massives Kampfparken am und auf dem Rad- und Gehweg. Das Abendblatt gibt anwohnenden Stehzeugebesitzenden eine Stimme, denen die Demontage der Verkehrszeichen offensichtlich seit mehr als einem Jahr nicht aufgefallen ist - trotz der Führerscheinpflicht. 

"„Über Nacht“ seien die blauen Parkschilder entfernt worden, sagt der 67-Jährige. Nun gebe es dort eine absolute Halteverbotszone und einen Parkplatz-Notstand. Zudem berichten viele Anwohnerinnen und Anwohner von einer „wahren Flut an Strafzetteln“, weil Beamte des Polizeikommissariats 36 den etwa 200 Meter langen Gehweg vermehrt kontrollierten und die vermeintliche Unwissenheit der Falschparker ausnutzten." 

Eine Darstellung aus Sicht von Gehenden und Radfahrenden zur Problematik der Stehzeuge auf Geh- und Radweg unterlässt das Abendblatt leider. Angesichts der Dooringgefahr für Radfahrende ist das sehr traurig.

 

 

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28. Januar 2025

B73 in Hamburg-Harburg: Benutzungspflichtige Fakeradwege sollen weiterhin bestehen bleiben

 

 

Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

Laut Abendblatt [] sollen Radfahrende in Harburg weitere Jahre mit äußerst schlechten Bedingungen entlang der B73 rechnen müssen. Kurzfristig solle es keine Sanierung der benutzungspflichtigen "Radwege" geben. Laut Prognose könnten mittelfristig lediglich die schlechtesten Passagen saniert werden. Bislang genügen die benutzungspflichtigen "Radwege" überwiegend nicht den erforderlichen Mindeststandards. 

"Kurzfristig könne in diesem Straßenzug zwar keine Sanierung der Radwege durchgeführt werden [...]."

 "Wir gehen davon aus, dass damit zumindest die schlechtesten Passagen mittelfristig saniert werden."

 

Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

Fakeradwege im Dooringbereich

Radfahrende sollen also im Bereich der Buxtehuder Straße noch weitere Jahre mit den überwiegend benutzungspflichtigen Fakeradwegen im Dooringbereich von Stehzeugen vorlieb nehmen, die faktisch jedoch unbenutzbar sind. Ein ausreichender Seitenabstand zu Stehzeugen ist auf den vorhandenen benutzungspflichtigen Fakeradwegen fast ausnahmslos nicht möglich. Deswegen müssen Radfahrende trotz der Benutzungspflicht die Fahrbahnen benutzen. Das Befahren der Gehwege ist grundsätzlich verboten - auch neben den unbenutzbaren Fakeradwegen

 

Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

 

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