Buxtehuder Straße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda |
Das Bezirksamt Harburg arbeitet am Entwurf eines städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Magistrale entlang der B73. Die Auftaktveranstaltung soll am 26. Februar stattfinden.
Entwicklung eines Magistralenkonzepts
Das bezirkliche Magistralenkonzept für die B 73 soll die Chance bieten,
die Stadtentwicklung in diesem Bereich unter aktuellen Anforderungen wie
z.B. Innenentwicklung, Klimaanpassung und Mobilitätswende
voranzutreiben und damit die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Nutzende zu erhöhen. Es soll sich zunächst um die erste von drei öffentlichen Veranstaltungen handeln. Interessierte sollen auch die Möglichkeit haben Anregungen und Ideen zum Magistralenkonzept bis zum 17. März online einzubringen. Erste
Zielbilder für die zukünftige Entwicklung sollen in der zweiten
Veranstaltung vorgestellt und diskutiert werden. Im Rahmen der dritten
Veranstaltung soll die Vorstellung und Erörterung des Entwurfs des
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfolgen. Die folgenden Veranstaltungen sollen entsprechend dem Planungsfortschritt terminiert werden.
© Bezirksamt Harburg |
Magistralenkonzept mit Einschränkung
Laut Abendblatt [€] sollen Harburgerinnen und Harburger allerdings diese Kröte schlucken: Verbesserungen für Gehende und Radfahrende entlang der B73 soll es nur geben, wenn die A26-Ost über Moorburg nach Stillhorn gebaut wird.
"Sollte die Straße dagegen entlastet werden, ließen sich nach einem Entwurf der Deges zwei der vier Fahrspuren und einer der beiden Parkstreifen einsparen. Die Fußgänger hätten dann auf beiden Straßen 2,50 Meter (heute 1,5 Meter) Platz, die Radfahrer zwei statt eines Meters. Auf beiden Seiten könnte ein jeweils zwei Meter breiter Grünstreifen mit Bäumen Passanten und Radler vom motorisierten Verkehr trennen."
Fakeradwege im Dooringbereich
Radfahrende sollen im Bereich der Buxtehuder Straße noch weitere Jahre mit den überwiegend benutzungspflichtigen Fakeradwegen in Dooringbereich von Stehzeugen vorlieb nehmen, die faktisch jedoch unbenutzbar sind. Ein ausreichender Seitenabstand zu Stehzeugen ist auf den vorhandenen benutzungspflichtigen Fakeradwegen fast ausnahmslos nicht möglich. Deswegen müssen Radfahrende trotz der Benutzungspflicht die Fahrbahnen benutzen.
Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda |
Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda |
Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda |
Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda |
Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda |
Buxtehuder Straße: Konflikte mit Gehenden auf "Radweg" mit Radwegbenutzungspflicht wegen Kampfparken - © Stefan Warda |
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