5. April 2021

Hamburg: "Zweirichtungsradweg"-Panne am Deichtorplatz

Hamburg:  Mysterious "bidirectional" cycle track

 Aktualisiert am 06.04.2021

Zukünftige Veloroute 9, Deichtorplatz / Amsinckstraße: Gefährliche Bordkante im Verlauf des "Zweirichtungsradwegs" - © Stefan Warda

 

Am Deichtorplatz haben Radfahrende seit Jahrzehnten das große Nachsehen. Die große Kreuzung ist nicht gerade auf Radfahrende abgestimmt worden, sondern auf möglichst einfachen und schnellen Autoverkehrsfluss. Zusätzlich werden Radfahrende seit vielen Monaten durch die Schließung des Radwegtunnels - an dessen Ende Radfahrende sich in Gehende verwandeln und Fahrräder eine Rampe hochschieben müssen - unter der Kreuzung benachteiligt. Denn eine Ausweichstrecke gibt es nicht. Radfahrende aus Richtung Amsinckstraße in Richtung Willy-Brandt-Straße oder Oberbaumbrücke müssen große Umwege fahren, während es für Autofahrende trotz Baumaßnahme direkte Lösungen gibt. 

 

Deichtorplatz: Rampe zum Tunnel für Radfahrende - © Stefan Warda

Deichtorplatz: Rampe zum Tunnel für Radfahrende - © Stefan Warda

Deichtorplatz: Ende des Tunnels für Radfahrende - ab hier sind alle Gehende, die ehemals vorhandenen Rollbänder abgebaut - © Stefan Warda

 

Mittlerweile wurde ein Fakezweirichtungsradweg zwischen Kunstverein und Deichtorhallen über den Knotenarm der Amsinckstraße eingerichtet, der gemäß StVO nicht befahren werden darf. Er müsste wegen Linksverkehr entsprechend gekennzeichnet sein, also mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" bei anderen Radwegen auf der linken Straßenseite. Bei benutzungspflichtigen Radwegen müssten die bekannten blauen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen für Gegenverkehr angebracht werden. 

II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.

34 2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ (1022-10) angeordnet werden.

35 3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.

Markierungen auf der Radwegoberfläche sieht die StVO bzw. die Verwaltungsvorschrift dazu nicht als Freigabe für das Befahren linker Radwege vor. Die Markierungen empfehlen also das ansonsten gern von der Polizei kritisierte Geisterradeln, welches sie als Hauptunfallursache darstellt. 


Deichtorplatz: Baustelle - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 9, Deichtorplatz / Amsinckstraße: Verbreiterter Radweg - © Stefan Warda

Noch mal Glück gehabt an der Bordkante - dafür muss der Gegenverkehr ausweichen - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 9, Deichtorplatz / Deichtorhallen: Der "Zweirichtungsradweg" weiter zur Oberbaumbrücke lädt zum Geisterradeln ein - es fehlt die StVO-konforme Freigabe des Radwegs für den Gegenverkehr auf der linken Straßenseite - © Stefan Warda

 

Da es sich an der Oberbaumbrücke jedoch um einen Radweg ohne Benutzungspflicht handelt, dürfen Radfahrende auch auf der Fahrbahn in die Kreuzung am Deichtorplatz einfahren (Fahrtrichtung im Verlauf der zukünftigen Veloroute 9) - und weiter hinauf den Steintorwall. Die Benutzungspflicht beginnt erst hinter dem Deichtorplatz für die Amsinckstraße in Richtung Hammerbrook.

 

Zukünftige Veloroute 9, Oberbaumbrücke / Deichtorplatz: Seit Umbau ohne Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 9, Oberbaumbrücke / Deichtorplatz: Vor Umbau mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 9, Oberbaumbrücke / Deichtorplatz: Seit Umbau ohne Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 9, Deichtorplatz / Amsinckstraße: Seit Umbau ohne Radwegbenutzungspflicht und ohne Ampelmast mitten auf dem Radweg - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 9, Deichtorplatz / Amsinckstraße: Vor Umbau mit Radwegbenutzungspflicht und mit Bettelampelmast mitten auf dem Radweg - © Stefan Warda

 

Die besondere Gefahrenstelle besteht bei dem vermeintlichen Zweirichtungsradweg vom Kunstverein kommend in Richtung Oberbaumbrücke fahrend bei der Auffahrt von der Furt über die Fahrbahn der Amsinckstraße auf den Radweg. Die Bordkante ist leider nicht in gesamter Breite der markierten Furt abgesetzt. Bei Gegenverkehr könnte es da leicht zu Stürzen kommen. Immerhin wurde der Ampelmast, der mittig auf dem Radweg stand, endlich entfernt.

 

Wurde entfernt: Der Ampelmast mittig auf dem Radweg mit Bettelfunktionstaster exklusiv für Radfahrende - © Stefan Warda

 

 

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2 Kommentare:

  1. Das ist doch jetzt keine Überraschung. Ist doch bekannt, dass in Hamburg die Polizei (als DIE wichtige Instanz bei der Gestaltung der Verkehrsführung und Zeichenanordnung) die StVO in jeglicher Frage stets "nach Ermessen" auslegt... wie es der Autopolizei aus Windschutzscheibenperspektive gerade passt. Zugunsten des KFZ-Verkehrs mehr als wohlwollend, zugunsten anderer Verkehrsteilnehmer höchstens als unverbindliche Empfehlung und bei Bedarf zu ignorieren.

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    1. Exakt so ist es auch in vielen anderen deutschen Städten. "Verkehr" ist immer Kfz und Leistungsfähigkeit muss für diesen unter allen Umständen erhalten bleiben. Geplant wird immer noch von innen nach außen.

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