12. Mai 2020

Hamburg: Polizeieinsatz gegen sogenannte Geisterradler

Hamburg: Police control against rule violating cyclists

Aktualisiert am 13.05.2020
Dooringgefahr von rechts, äußerst risikofreudiger Geisterradler von vorn auf der Esplanade - © Stefan Warda


Schwerpunkteinsatz der Fahrradstaffeln wegen "Befahren der falschen Radwegseite"

Die Fahrradstaffeln Süd und Innenstadt West führten gestern mit Unterstützung der Landespolizei gezielte Schwerpunktkontrollen gegen "Geisterradler" und "Gehwegradler" durch. Die Einsätze erfolgten an der Veloroute 10 an der Kreuzung Billhorner Brückenstraße / Zweibrückenstraße, an der Kreuzung Buxtehuder Straße / Schloßmühlendamm und an der Hoheluftchaussee. Für 61 Radfahrende wurde das "Radfahren auf der falschen Radwegseite" oder vermutlich eher das Befahren des Radwegs auf der falschen Straßenseite gebührenpflichtig.

No risk no fun


Edmund-Siemers-Allee - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 1, Arnoldstraße - © Stefan Warda

Richardstraße - © Stefan Warda

Richardstraße - © Stefan Warda

Veloroute 1, Neuer Kamp - © Stefan Warda

Neuer Pferdemarkt - © Stefan Warda

Neuer Pferdemarkt - © Stefan Warda

Neuer Pfedemarkt - © Stefan Warda

Schanzenstraße vor dem Umbau - © Stefan Warda


Illegales Geisterradeln versus Zwangsgeisterradeln

Sie tauchen nahezu überall oft unverhofft auf und wollen ja immer nur ein ganz kurzes Stück und absolut ausnahmsweise entgegen der vorgegebenen Richtung Radfahren. Manches Verhalten von Radfahrenden als "Geisterradler" macht fassungslos und wirkt erschreckend. Gleichwohl ordnen Hamburgs Straßenverkehrsbehörden, die weiterhin leider immer noch wie auch die Fahrradstaffeln bei der Polizei Hamburg beheimatet sind, gegenläufigen Radverkehr auf Straßen bzw. für Radwege an, die dafür vollkommen ungeeignet sind. Beispielsweise sollen Radfahrende auf der Südseite der Osdorfer Landstraße (B 431) zwischen Schenefelder Landstraße und Isfeldstraße den zum Teil sehr schmalen Radweg unsinnigerweise im Gegenverkehr befahren, und das, obwohl auf der anderen Straßenseite ein ebenso benutzungspflichter Radweg vorhanden ist. Radfahrende in Richtung Innenstadt werden so in extreme Konfliktsituationen geführt. Auf dem Radweg ist eine Begegnung nicht möglich. Zudem sind Radfahrende in beide Richtungen wegen Stehzeugen der Dooringgefahr ausgesetzt. Die anordnenden Polizeibeamten rechnen also damit, dass Radfahrende regelwidrig auf den Gehweg ausweichen - auf jeden Fall, um den Gegenverkehr vorbeizulassen. Ob die Polizeibeamten der Fahrradstaffeln das "Befahren des Gehwegs", welches gestern ebenfalls in sechzehn Fällen geahndet wurde, an solchen Stellen durchführen, an denen ihre Kollegen aus den Straßenverkehrsbehörden den unmöglichen Begegnungsverkehr auf Radwegen angeordnet haben? Und wie sollen Radfahrende verstehen, dass das offensichtlich unzurecht erlaubte Geisterradeln an anderer Stelle dagegen nicht erlaubt ist?


Osdorfer Landstraße: Zwangsgeisterradeln behördlich verordnet - © Stefan Warda

Osdorfer Landstraße: Zwangsgeisterradeln mit Dooringgefahr behördlich verordnet - © Stefan Warda

Osdorfer Landstraße: Zwangsgeisterradeln mit Dooringgefahr behördlich verordnet - © Stefan Warda

Osdorfer Landstraße: Zwangsgeisterradeln behördlich verordnet auf einem regulär ein Meter schmalen Radweg - © Stefan Warda

Osdorfer Landstraße: Zwangsgeisterradeln behördlich verordnet auf einem regulär 1,3 Meter schmalen Radweg - © Stefan Warda



Gegen Behördenwillkür helfen manchmal nur Gerichte

Es ist in der "Fahrradstadt" Hamburg leider sehr, sehr lästig, gegen solche Behördenunsitten vorgehen zu müssen. Zur Aufhebung des illegalen Radgegenverkehrs entlang des Poppenbütteler Wegs im Verlauf der noch geplanten Veloroute 14 musste das Verwaltungsgericht eingeschaltet werden. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde und die Verkehrsdirektion sahen den Radgegenverkehr auf dem nur ein Meter schmalen Radweg, falls er denn mal je nach Zustand des mangelhaften Vegetationsunterhalts für einige Monate im Jahr diese Breite vorweist, beharrten darauf, wegen Schülerverkehr das Unmögliche wie auch immer möglich zu machen. Wegen solcher Behördenwillkür in der "Fahrradstadt" sollten die Straßenverkehrsbehörden aus der Innenbehörde ausgelagert werden.


Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / Hummelsbüttler Hauptstraße: Nach Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / Hummelsbüttler Hauptstraße: Vor Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg: Auf diesem "Radweg" sollte Gegenverkehr stattfinden - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / Brillkamp: Nach Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / Brillkamp: Vor Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / Barkhusenweg: Nach Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / Barkhusenweg: Vor Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / "eppendorf": Vor Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda



In einigen Straßen wurde der unmögliche Radgegenverkehr mittlerweile aufgehoben, z.B. entlang der Hummelsbüttler Landstraße. Derzeit wird Radfahrenden aber immer noch in der Straße Bellevue im Verlauf der geplanten Alsterfahrradachsen der Radgegenverkehr zugemutet, obwohl der schmale Radweg dieses nicht ermöglicht. auch dort wird das regelwidrige Befahren des Gehwegs geduldet, obwohl es ansonsten nicht geduldet wird. Mit dem geplanten Umbau dieses Teilstücks der Alsterfahrradachse soll diese Situation entschärft werden. Im betroffenen Abschnitt dürfen Radfahrende zur Vermeidung des Konflikts leider nicht entgegen der Einbahnrichtung die Fahrbahn nutzen. Wer also andere Radfahrende nicht vom Radweg drängen will muss die Straße Bellevue in Richtung Norden meiden.


Bellevue / Sierichstraße, 2007: Benutzungspflichtiger "Zweirichtungsradweg" - © Stefan Warda

Bellevue / Sierichstraße: "Zweirichtungsradweg" - © Stefan Warda

Bellevue: "Zweirichtungsradweg" für Gegenverkehr ungeeignet - © Stefan Warda

Bellevue: "Zweirichtungsradweg" für Gegenverkehr ungeeignet - © Stefan Warda



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2 Kommentare:

  1. Man hat sich in Hamburg "die Radfahrer" über Jahrzehnte so erzogen. Indem man dem Radverkehr einerseits nur eine beschissene Infrastruktur zugebilligt hat (desolate, zu schmale und zugeparkte Radwege, fehlende Querungsmöglichkeiten, diskriminierende Ampelschaltungen, Mischverkehr bei Tempo 50, abrupt endende Radwege etc.pp.) und gleichzeitig opportunistischerweise auf die Vermittlung von Radverkehrsregeln verzichtet hat. Denn dann hätten viel mehr Menschen schon viel früher bemerkt, wie desolat die Infrastruktur ist, die eine Einhaltung der Regeln oft gar nicht ermöglicht bzw. den Radverkehr derart benachteiligt.
    Und jetzt verlangt die Obrigkeit scheinheilig ad-hoc Regeltreue, die ihr selbst lang genug egal war und in guten Teilen immer noch ist, wenn es um die Schaffung brauchbarer Rad-Infrastruktur ist.

    Im Übringen war ich sehr überrascht, dass in den aktuellen Koaltitionsverhandlungen zum Thema "Inneres" das Thema Verkehr gar nicht auftauchte, soweite ich das der NDR-Berichterstattung entnehmen konnte. Ob die Grünen möglicherweise immer noch nicht erkannt haben, wo ein sehr einflussreiches Nest der Autofetischisten in Hamburg sitzt (neben der Wirtschaftsbehörde)? Oder spart man sich das für die "knallharten Geheimverhandlungen" zum Schluss auf???
    Falls sich jedenfalls das grüne Kernthema Verkehrswende im Innenresort auf das randgruppige Banane-Thema "Schwarzfahren im HVV" beschränken sollte, dann.....ja dann weiss ich vor lauter Sprachlosigkeit auch nicht mehr weiter.

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  2. Die Kontrolle an der Norderelbbrücke (Kreuzung Billhorner Brückenstraße / Zweibrückenstraße) ist eine hinterhältige und nicht der Situationsverbesserung dienliche Aktion gewesen: Die regelkonforme Benutzung der richtigen Brückenseite erschließt sich selbst wiederholten Nutzern nicht automatisch. Der Hinweis (beim Meldemichel) diese Verwirrung doch durch eine (deutlichere) Beschilderung zu klären wurde zwar weitergeleitet, aber selbst nach fünf Monaten noch nicht umgesetzt. Stattdessen wurde eine vereinzelte Verkehrskontrolle angeordnet die diese unübersichtliche Situation noch weiter ausnutzt aber nicht beseitigt.
    Weitsicht und Bürgernähe geht leider anders.

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