27. Dezember 2021

Hamburg: Teile der Schauenburgerstraße und der Kleinen Johannisstraße sollen Fußgängerzone werden

Hamburg: New pedestrian zones near city hall planned


Schauenburgerstraße / Große Johannisstraße: Versuchversuch von 2019 - © Stefan Warda


Im Hamburger Rathausquartier sind neue Fußgängerzonen geplant. Laut Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sei geplant, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Rathausquartiers zu sichern und die Aufenthaltsqualität zu steigern. Mehr Platz für Gehende sowie die ansässigen Gastronomiebetriebe solle entstehen. Dazu sollen vor allem die zentralen Straßenzüge im Bereich der Kleinen Johannisstraße und in Teilen der Schauenburgerstraße in eine Fußgängerzone umgewandelt werden. Auch außerhalb dieses Bereichs solle der fließende und ruhende Verkehr reduziert werden. Der Senat hat jetzt die Grundlage für die Beteiligung der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer an der Umgestaltung mit der Rechtsverordnung zur Einrichtung eines BID (Business Improvement District) geschaffen.


Kleine Johannisstraße / Rathausstraße: Verkehrsversuch von 2019 - © Stefan Warda

Die Planungen knüpfen an den Verkehrsversuch der Initiative Altstadt für alle! an, der 2019 in der Schauenburgerstraße und der Kleinen Johannisstraße durchgeführt wurde.


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23. Dezember 2021

Hamburg: Schneeüberraschung vor Weihnachten

 

Veloroute 1, Budapester Straße / Paulinenplatz - © Stefan Warda

 

Schön, aber nur von kurzer Dauer: Schneefall vor Weihnachten.

 

 

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18. Dezember 2021

Hamburg: Bezirk Eimsbüttel will Parklets auf Stehzeugeflächen fördern

 

 

Große Rainstraße, Parklet - © Stefan Warda


 

 

Ab sofort können Interessierte im Bezirk Eimsbüttel das Aufstellen eines sogenannten Parklets auf einem öffentlichen Kfz-Stellplatz beantragen.

Parklets sind meist provisorische Holzbauten auf Parkplätzen am Straßenrand, auf denen man zusammensitzen oder spielen kann. Die Beispiele anderer Städten zeigen, dass Parklets zum Beispiel auch mit Kickertisch, Liegemöglichkeiten, Fahrradabstellanlagen, Büchertauschtürme und Ausstellungsboxen bestückt werden können. Gemeinsam ist allen Beispielen, dass Aufenthalt, klimafreundliche Begrünung und Begegnung in den Stadtvierteln gefördert werden soll  - und zwar auf Flächen, die sonst ausschließlich durch abgestellte Fahrzeuge genutzt werden. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat ein entsprechendes Projekt für die kommenden fünf Jahre beschlossen.

 

Kleine Johannisstraße - © Stefan Warda

 

Auf www.hamburg.de/eimsbuettel/parklets erklärt das Bezirksamt Eimsbüttel, wie man die Aufstellung eines Parklets beantragen kann. Die wichtigsten Fakten: Zwischen einem halben und einem Jahr soll ein Parklet (12 oder 24 qm) stehen und ausschließlich nichtkommerziell genutzt werden. Mindestens 40% der Grundfläche muss begrünt werden. Gebühren fallen für die Sondernutzung nicht an, der Bezirk stellt sogar eine Fördermöglichkeit von 1.000 Euro pro Parklet in Aussicht. Beantragen können Personen, Vereine oder Unternehmen, die in unmittelbarer Nähe des Parklet-Standortes wohnen oder dort ihren Sitz haben. Rechtsgrundlage dafür sei die Sondernutzung des öffentlichen Raumes.

 

Vereinsstraße - © Stefan Warda


Kottwitzstraße - © Stefan Warda


 

 

Aus den Anforderungen:

  • Das Parklet dient ausschließlich der nichtgewerblichen Nutzung, die Nutzung des öffentlichen Raumes ist gebührenfrei. Diese nichtgewerbliche Nutzung umfasst auch den Ausschluss von Werbeschildern, Verteilung von Werbematerialien sowie das Werben für kommerzielle oder nichtkommerzielle Institutionen, Vereine etc.
  • Parklets vor Gaststätten sind als erweiterte Außengastronomie nicht zulässig.
  • Lärmimmissionen sind nur bis 22.00 Uhr unmittelbar am Parklet zulässig.
  • Aufbau, Nutzung, Abbau und Entsorgung des Parklets wird für minimal 6 Monate und für maximal 12 Monate beantragt, mit der Option der fortlaufenden Ver­längerung um jeweils weitere 6 Monate bzw. 12 Monate bis zum Ende des Real­experiments.
  • Bewirt­schafteter Parkraum, Behindertenparkplätze, öffentliche Ladestationen, Grundstückszufahrten, Feuerwehraufstellbereiche, Bereiche vor abgesenkten Borden sind für die Parklet-Nutzung ausgeschlossen.
  • Aufgrabungen wie z.B. Bohrungen etc. sind in der Fahrbahndecke der öffentlichen Fläche nicht zulässig.
  • Mindestens 40 % der Parklet-Grundfläche soll der Begrünung mit einheimischen Pflan­zen, Blumen, Gemüse, Obst, etc. vorbehalten sein.
  • Höchstens 60 % der Parklet-Grundfläche soll als Frei-, und Begegnungsfläche nutzbar sein. Diese Frei- und Begegnungsflächen müssen – sofern zum Zeitpunkt der Errichtung vorgeschrieben – ein funktionierendes Pandemie-Schutzkonzept beinhalten. Die Park­lets müssen für alle Personen frei und kostenlos zugänglich sein. Eine Barrierefreiheit oder zumindest Barrierearmut sollte angestrebt werden.
  • Es muss durch die Bauform eine klare und sichere Begrenzung zum fließenden Verkehr auf der Fahrbahn sowie auf Geh- und Radwegen sichergestellt werden. Die Park­lets dürfen keine sicht- oder verkehrsbehindernden Bauformen bzw. Dimensionen aufweisen. Sie müssen einen ausreichenden Abstand von mindestens 30 cm zur Fahrbahn gewährleisten.
  • Die Aufstellung von Halteverboten vor der geplanten Errichtung erfolgt durch den Antragstellenden.
  • Der Aufbau muss durchgehend und lückenlos aus untereinander gesicherten Elementen, sowie stand- und witterungsfest sein (auch bei Wind, z.B. nicht auf Rollen gelagert).
  • Die verwendeten Baumaterialien für Untergrund, Beplankung, Sitzgelegenheiten und Grüneinfassung sollen nach Möglichkeit aus unbehandelten oder ökologisch unbedenk­lich behandelten Materialien bestehen (z.B. keine Faser-, Epoxid-, oder anderweitig behandelte Platten).
  • Der Auf- und Abbau sowie die klimafreundliche Nachnutzung der Materialien erfolgen durch die antragstellenden Personen.
  • Es wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung während des Betriebes des Parklets abzuschließen.

 

Aufgrund der Anforderungen wird es sicherlich keine Parkletschwemme in Eimsbüttel geben.

 

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17. Dezember 2021

Velorouten 7 und 8 in Hamburg: Neue Protected Bike Lane am Hauptbahnhof

Hamburg: New protected bike lane at Central Station

Aktualisiert um 21:38 Uhr

Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: Radfahrstreifen und umgestaltete Bushaltestelle - © Stefan Warda

 

 

Verbesserung für Rad- und Fußverkehr

Hamburg hat eine weitere Protected Bike Lane erhalten. Auf der Steintorbrücke am Hamburger Hauptbahnhof wurde im Verlauf der Velorouten 7 und 8 stadtauswärts der Radverkehr vom Radweg auf die Fahrbahn verlegt. Der neue Radfahrstreifen wurde nach rechts mit Geländern zum Gehweg abgetrennt, als auch nach links zur Bushaltestelle, die vom bisherigen Radweg verlegt wurde. Radfahrende fahren somit vom Autoverkehr geschützt stadtauswärts über die Bahngleise. Vor allem aber werden Radfahrende demnächst nicht in Konflikt mit ÖV-Fahrgästen geraten, die zukünftig in großer Zahl über die neuen Treppenzugänge von den Bahnsteigen zur Brücke strömen werden, nachdem ein vollbesetzter Pendlerzug den Bahnhof erreicht haben wird.


Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: Nach Umbau neuer Radfahrstreifen und verlegte Bushaltestelle - © Stefan Warda

Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: Vor Umbau Bushaltestelle am Radweg - © Stefan Warda

Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: Nach Umbau neuer Radfahrstreifen und verlegte Bushaltestelle - © Stefan Warda

Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: Nach Umbau neuer Radfahrstreifen und verlegte Bushaltestelle - © Stefan Warda



Bushaltestellen in Kopenhagen

Mit der neuen Bushaltestellenanlage orientiert sich die Stadt Hamburg an den in Kopenhagen üblichen Haltestellentypus. Dort werden schon seit vielen Jahren Haltestelleninseln links von durchlaufenden Radwegen gebaut. Die erste Konstellation nach diesem Vorbild entstand in Hamburg in der Hammer Landstraße vor dem U-Bahnhof Burgstraße im Verlauf der Veloroute 8.


Kopenhagen, Amagerbrogade: Echter Radweg an Bushaltestelle - © Stefan Warda


Kopenhagen, Nørrebrogade: Echter Radweg an Bushaltestelle - © Stefan Warda


Veloroute 8, Hammer Landstraße: Radweg an der Bushaltestelle U Burgstraße - © Stefan Warda



Durchgehende Protected Bike Lane?

Wünschenswert wäre eine durchgehende physische Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrspuren auf ganzer Länge der Steintorbrücke, damit abseits der Bushaltestelle das Wildparken effektiv unterbunden wird. Der bisherige Radweg auf dem Hochbord wird nach Öffnung der Treppen zu den Bahnsteigen dem dann deutlich erhöhtem Fußverkehrsaufkommen dienen.



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14. Dezember 2021

Kampagne "Fahr ein schöneres Hamburg" wird beendet

 

Aktualisiert um 20:32 Uhr

© Stefan Warda

 

 

Die Kommunikationskampagne "Fahr ein schöneres Hamburg" wird zum Jahresende beendet. Wie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) mitteilt, habe die Kampagne viele Hamburgerinnen zum Radfahren motiviert, die Bekanntheit der städtischen Fahrradservices deutlich erhöht und so einen wichtigen Anteil am gesteigerten Radverkehr in Hamburg geleistet. In einer Umfrage der Gfk (Gesellschaft für Konsumforschung) hätten im Oktober 2021 über die Hälfte der Hamburgerinnen angegeben, dass für sie das Fahrrad durch die Kampagne präsenter geworden sei. Die Kampagne startete im Mai 2019. 

 

© Stefan Warda

© Stefan Warda

 

CDU empfahl schon 2008 Werbekampagne zum Radverkehr - jetzt sei sie offenbar nicht notwendig gewesen

Schon im Maßnahmenkatalog der von CDU-Stadtentwicklungssenator Axel Gedaschko 2008 vorgestellten Radverkehrsstrategie für Hamburg war eine Kommunikationskampagne zum Radfahren vorgesehen. Diese sollte ursprünglich bis 2015 durchgeführt worden sein. Kritik an der nun durchgeführten Kampagne kommt überraschenderweise von der CDU. Laut Richard Seelmaecker, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, bräuchten die Bürgerinnen keine teuren Werbekampagnen, um vom Fahrradfahren überzeugt zu werden, sondern sichere und komfortable Radwege - wie der NDR berichtet. 

"Über zwei Millionen Euro Steuergelder pro Jahr hat Rot-Grün in den letzten drei Jahren rausgehauen, um festzustellen, dass die Hamburgerinnen und Hamburger gerne das Rad benutzen. Sensationell!"

 

 

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