5. September 2018

Sonderbares Radfahrverbot auf der Stresemannstraße: Umleitung wird nicht angenommen

Cycling forbidden along Stresemannstraße: Detour not accepted by cyclists
Aktualisiert um 22:57 Uhr

Stresemannstraße / Kieler Straße, Baustelle - © Stefan Warda


Bauarbeiten an der Stresemannstraße führen zu Radfahrverbot und Umleitung für Radfahrende

Auf der Stresemannstraße wurde ein umstrittenes Radfahrverbot im Bereich der Kreuzung mit der Kieler Straße eingerichtet. Die Baumaßnahme auf dem ehemaligen BMW-Händler-Gelände zwischen der Kieler Straße und dem Kaltenkirchner Platz schränkt den Radverkehr stadtauswärts weiterhin massiv ein. Anfangs wurde der gemeinsame Geh- und Radweg mangels Breite in einen reinen Radweg umgewandelt. Mittlerweile wurde auch dieser gesperrt. Mitten auf der Kreuzung Stresemannstraße / Kieler Straße wurde ein Radfahrverbot eingerichtet, das allerdings nur für Radfahrende im Verlauf der Stresemannstraße stadtauswärts gilt. Radfahrende, die aus der Kieler Straße kommen und rechts in die Stresemannstraße abbiegen, dürfen dort die Fahrbahn benutzen. Das Radfahrverbot gilt nicht für diese Wegebeziehung. Somit ist das Radfahrverbot auf der Kreuzung strittig.


Stresemannstraße: Radfahrende im Baustellenabschnitt - teils auf dem abgesperrtem Gehweg, teils auf der Fahrbahn - © Stefan Warda


Für Radfahrende wurde Richtung stadtauswärts eine Umleitungstrecke über Kieler Straße, Augustenburger Straße und Kaltenkirchener Straße bis Kaltenkircher Platz eingerichtet. Trotz der Umleitung fahren weiterhin mehr Radfahrende über die Stresemannstraße als über die Kieler Straße. Die Umleitung wird also nicht angenommen. Einige Radfahrende erzwingen sich gar die Weiterfahrt über die Stresemannstraße gegenüber dem Autoverkehr. Das könnte auch mal daneben gehen.

Das strikte Radfahrverbot ist allerdings absolut unverständlich, da beispielsweise ab Kaltenkircher Platz stadtauswärts bis Plöner Straße für den vorhandenen Radweg keine Radwegbenutzungspflicht angeordnet ist und für den folgenden Abschnitt bis zur langen Unterführung unter den Bahngleisen keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind. Radfahrer müssen zwischen Plöner Straße und DB-Unterführung seit mehreren Jahren auf der Fahrbahn fahren. Das Fahrbahnradeln an der Baustelle bei der Kieler Straße verbieten zu wollen ist daher höchst fraglich.


Stresemannstraße / Plöner Straße mit Wildradlerin: Im Anschluß an das Radwegende gilt seit Jahren schon Fahrbahnbenutzungspflicht bis zur folgenden langen Bahnunterführung - © Stefan Warda

Stresemannstraße / Plöner Straße: Im Anschluß an das Radwegende gilt seit Jahren schon Fahrbahnbenutzungspflicht bis zur folgenden langen Bahnunterführung - © Stefan Warda


Eine andere Variante wäre die Aufgabe einer Autofahrspur zugunsten des Radverkehrs statt Umleitung und Radfahrverbot. Diese Option wurde im Laufe des Jahres bei einer Stresemannstraßenbaustelle zwischen Plöner Straße und der Bahnunterführung genutzt.


Stresemannstraße 269: Velegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn - © Stefan Warda

Selbst die fehlende Aufleitung in den Mischverkehr auf der Fahrbahn dürfte kein Grund für das Radfahrverbot in der Stresemannstraße sein, denn an der gleichen Kreuzung ist diese Konstruktion seit langem Praxis: Radfahrer, die aus der Kieler Straße kommend die Stresemannstraße zur Holstenstraße queren, müssen am Ende der Furt auf die rechte Fahrspur wechseln. In der Holstenstraße gilt ab der Stresemannstraße seit einigen Jahren schon Fahrbahnbenutzungszwang, auch wenn es nicht gerade radverkehrsgerecht ist. Das Befahren des Gehwegs unter der Bahnlinie hindurch ist nicht mehr erlaubt.


Holstenstraße / Stresemannstraße: Radfahrende aus Richtung Kieler Straße müssen am Ende der Radfurt auf die rechte Fahrspur wechseln - © Stefan Warda


All diese widersprüchlichen Beispiele belegen, wie inkonsequent der Radverkehr in der "Fahrradstadt" Hamburg berücksichtigt wird.



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1 Kommentar:

  1. Danke für Deine unermüdliche und wertvolle Arbeit. So schön sachlich geschrieben und ich kann mich an keinen Fall erinnern, der nicht voll auf den Punkt war. Beim hier beschriebenen Fall kann ich überhaupt nicht verstehen, warum nicht eine Autofahrspur für Radverkehr abgetrennt wird, wie z.B. bei der Baustelle in der Fruchtallee. Im weiteren Verlauf der Straße ohne weitere nennenswerte zufließende oder abfließende Verkehrsmengen ist unter der Bahnunterführung ja ohnehin der Straßenverlauf einspurig. Eine PBL um die Baustelle rum würde also für den Verkehrsfluss nicht viel ändern. Die Autos hätten nur weniger Platz, sich von 2 auf 1 Spur reißzuverschließen.

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