29. Januar 2016

Jetzt Fahrbahnbenutzungspflicht: Frühere Gehwegbenutzungspflicht in Stresemannstraße aufgehoben

Stresemannstraße: Cycling on road lanes after former road works


© hamburgize.com / Stefan Warda


In der Stresemannstraße wurde zwischen Sternbrücke und Neuer Pferdemarkt mal wieder gebaut. Ein Überbleibsel ist die Fahrbahnbenutzungspflicht. Radfahrer müssen zwischen Sternbrücke und Mistralstraße stadteinwärts die Fahrbahn benutzen. Die dort vorher übliche Gehwegbenutzungspflicht wurde schon vor mehreren Monaten aufgehoben. Für den Abschnitt gilt dauerhaft Tempo 30.


Zwischen Sternbrücke / Max-Brauer-Allee und Mistralstraße gilt seit mindestens schon September ununterbrochen (abgesehen von der Umleitung während der Fahrbahndeckenerneuerung) Fahrbahnbenutzungspflicht


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Auch während der Einbahnstraßenführung wegen der Asphaltierungsarbeiten der Fahrbahndecke galt das Gehwegbenutzungsverbot. Radler mussten ähnliche Umwege nehmen wie der Autoverkehr.


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Fahrbahn und Gehweg sind während der Fahrbahnsanierung gesperrt gewesen

Während einer früheren Bauphase gab es allerdings noch die Gehwegbenutzungspflicht. Doch da wr der Gehweg noch enger als heute, und kaum benutzbar. Die Konsequenz: Fahrbahnradeln trotz Gehwegbenutzungspflicht.


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Als es nicht ganz so eng auf dem Gehweg zuging, konnte während der Bauphase immerhin noch ein kurzes Stück der Gehweg befahren werden.


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In der Bauphase zuvor gab es jedoch schon mal den Fahrbahnradelzwang.






In Gegenrichtung ist der neue Radweg ab Neuer Pferdemarkt mittlerweile benutzbar und benutzungspflichtig.


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Stresemannstraße / Neuer Pferdemarkt

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Stresemannstraße / Juliusstraße



An der vormaligen Baustelle an der Kreuzung mit der Harkortstraße hatten die Baustellenleiter oder andere Verantwortliche letztes Jahr wenig Glück mit der Einrichtung der Lichtzeichenanlage. Diese verdeckte das Verkehrszeichen 240, wodurch die Nebenfläche zum reinen Gehweg wurde, wenn nicht akribisch nach blauen Verkehrszeichen gesucht wurde . . .


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Baustelle Stresemannstraße / Harkortstraße 2015




Mehr . . . / More . . . :
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1 Kommentar:

  1. Schön und gut, dass man den "Radweg"nicht mehr benutzen muss/darf - ist mir noch gar nicht aufgefallen. Den habe ich, wenn der Verkehr auf Fahrbahn Stresenmannstraße lief, eh nicht benutzt; nur leider ist das morgens seltenst der Fall. Und wenn ich Fahrrad fahre, möchte ich nicht zwischen den Autos im Stau stehen.
    Es ist schön und gut, wenn Radwegzwänge aufgehoben werden, nur frage ich mich was das hier letztendlich soll. Da kein Radweg erkennbar ist, gilt dort absolutes Fahrradverbot auf dem Fußweg. Nur faktisch wird kein Radfahrer im Autostau stehen und wird den Fußweg dann illegalerweise nutzen. Also ganz klar ein Rückschritt - ein reiner Pyrrhus der Prinzipienreiter der "Fahrräder auf die Fahrbahn"-Forderer...
    Ohne bauliche Veränderungen sind alle diese Forderungen ein Rückschritt - auf staugefährdeten Straßen geht es nur mit eigener Infrastruktur...

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