3. Februar 2016

Kampfparken im Klosterstern-Kreisverkehr soll legalisiert werden

Illegal car parking at Klosterstern going to be legalized
Aktualisiert um 16:20 Uhr

© hamburgize.com / Stefan Warda


Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) will das bislang überwiegend illegale Parken im Kreisverkehr des Klostersterns legalisieren. Bislang wurde großzügig geduldet - wie auch in den meisten anderen Straßen Hamburgs, dass Autos statt längs sich quer oder schräg aufgestellt hatten und dazu die Grünflächen beschädigten. Außerdem ist auch das Parken auf dem Grünstreifen zwischen Hauptfahrbahn des Kreisverkehrs und der Nebenfahrbahn im inneren des Kreisverkehr verboten - aber geduldet. Wegen Anwohnerprotesten gibt die BWVI nun nach und kommt der Stehzeugelobby sehr großzügig entgegen.
Wir haben bewusst die Bürgerinnen und Bürger in unseren Planungsprozess einbezogen. Die Gespräche waren sehr konstruktiv. Wir können den Wunsch nachvollziehen, an der Parksituation weitestgehend nichts zu verändern. Darum haben wir den Vorschlag geprüft und nun entschieden: Die Zahl der Parkplätze im Innenkreisel wird sich nicht verändern.

Wird die BWVI auch bei der geplanten Straßenraumänderung in der Rothenbaumchaussee der Stehzeugelobby großzügig entgegen kommen? Auch dort wird fast ausnahmslos illegal geparkt, denn es darf dort statt schräg oder quer nur längs geparkt werden. In der Rothenbaumchaussee sollen Radspuren angelegt werden. Bislang müssen Radfahrer dort neben weiteren Kampfparkern auf der Fahrbahn im Mischverkehr radeln, wenn sie nicht im Schritttempo um die Schrägkampfparker herum auf dem sehr beengten Gehwegen radeln wollen. Das Radeln auf den Gehwegen ist dort zumeist erlaubt, obwohl die Gehwege wegen Kampfparkern oftmals nicht einmal den Begegnungsfall zwischen Radfahrern und Fußgängern zulassen.


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Riskantes Radfahren auf der Rothenbaumchaussee - im Dooringbereich von Kampfparkern



Rothenbaumchaussee: Kampfparker und Gehwegradeln

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Erlaubt ist hier ausschließlich das Längsparken auf dem Gehweg, nicht aber das Schräg- oder Querparken

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