22. Februar 2016

Ich mach mir meine Welt, wie sie mir gefällt - Kampfparken in der Behringstraße

Hamburg: Illegal car parking in Behringstraße


© hamburgize.com / Stefan Warda


Der langandauernde Rechtsstreit zwischen einem Radfahrer und der Freien und Hansestadt Hamburg um die Benutzbarkeit eines benutzungspflichtigen Radwegs führte letztendlich vor einigen Wochen zur Aufstellung von Absperrelementen. Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 25 ließ in der Behringstraße zwischen Hohenzollernring und Griegstraße Holzpoller und Fahrradbügel im Seitenraum zwischen Radweg und Fahrbahn aufstellen, damit Stehzeuge die Befahrbarkeit des Radwegs durch Dooring bzw. Kampfparken nicht beeinträchtigen. Leider sind noch einige wenige Lücken im Straßenseitenraum vorhanden, die nicht durch Absperrelemente blockiert sind.


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Und diese Lücken werden wie selbstverständlich von Kampffahrern genutzt. Hoffentlich werden die letzten Lücken auch noch geschlossen, damit auch die letzten uneinsichtigen Autofahrer sich nicht mehr regelwidrig verhalten können. In der Ottenser Behringstraße geht dies offenbar nur und ausschließlich mit baulichen Maßnahmen.


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Aber auch dort, wo Absperrelemente das Abstellen der Stehzeuge im Seitenraum zwischen Radweg und Fahrbahn verhindern, fühlen sich manche Kampfparker nicht daran gehindert, ihr Unwesen zu treiben. Die Stehzeuge werden offenbar, so beweisen es Reifenspuren, neben die Absperrelemte auf dem benutzungspflichtigem Radweg abgestellt. Um dorthin zu gelangen, müssen Autofahrer mehrere dutzend Meter auf dem Rad- bzw. Gehweg entlangfahren.


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Auf der Südseite der Behringstraße wird nun vermehrt zweireihig im Seitenraum geparkt. Die Zweite-Reihe-Parker gelangen auch dort nur über Rad- und Gehwege zu den Kampfparkflächen. Radfahrer müssen also auch dort auf dem benutzungspflichtigem Radweg mit feindlichem Kampffahrzeugverkehr rechnen - bzw. der Dooringgefahr über die Fahrbahn ausweichen.


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Kampfparken ist in Deutschland zu preisgünstig zu haben. Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist zu gering. Der Gesetzgeber muss aktiv werden, wie auch der Hamburger Senat, der noch mehr Knöllchenschreiber bzw. Abschleppauftraggeber auf die Straßen schicken muss.


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8 Kommentare:

  1. "Hoffentlich werden die letzten Lücken auch noch geschlossen, damit auch die letzten uneinsichtigen Autofahrer sich nicht mehr regelwidrig verhalten können. In der Ottenser Behringstraße geht dies offenbar nur und ausschließlich mit baulichen Maßnahmen."

    Wenn es denn nur die Ottenser Behringstraße wäre...
    Ich könnte hier eine ellenlange Liste reinstellen, wo es nicht anders aussieht. Beispiele: Habichtstraße, Jahnring, Braamkamp, Wartenau, Volksparkstraße, Herderstraße, Barmbeker Straße usw. usw..

    Dabei spielt es keine Rolle, ob einige dieser Dooringparkplätze legal, also per VZ 315 angeordnet, oder illegal sind. Entscheidend ist, dass es überhaupt möglich ist, bzw. polizeilich geduldet wird, dass Autos direkt neben Radwegen parken. Hier wird ganz klar das "Bedürfnis" nach einem Parkplatz höher bewertet, als die SIcherheit des Radverkehrs!

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  2. Das ist bekannt. Die Behringstraße ist aber der erste Fall in Hamburg, wo das illegale Parken bzw. am Radweg unverträgliche Parken nahezu erfolgreich zurückgedrängt wurde. Es ist aber erschreckend, dass Stehzeugeinhaber die Sicherheit der Radfahrer auf dem Radweg der Behringstraße weiterhin nicht gewährleisten wollen.

    Dass ansonsten hamburgweit Stehzeugeinhaber von Politikern und Behördenmitarbeitern über alle Grenzen hinweg hofiert worden sind und gegen jegliche Verkehrsicherheit Radfahrer gefährdet wurden, ist ein Skandal. Die Behringstraße könnte daher ein Musterfall für ganz Hamburg werden, wenn wie im Fall Behringstraße engagierte Bürger für die Rechte der Radfahrer kämpfen.

    Leider, leider, leider, wurden bislang in Hamburg als Mittel der Besserung - und das ist auch selbst den Grünen anzukreiden - bei unverträglichem Parken an Radwegen entweder nur die Benutzungspflichten aufgehoben (Folge: Radfahrer fahren weiterhin auf dem Gehweg neben dem unbenutzbarem Radweg), oder zusätzlich zur Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht das Befahren des Gehwegs erlaubt (Radler dürfen also Fahrbahn, Radweg - falls überhaupt möglich - und Gehweg benutzen, zum Ärger der Fußgänger), es wurden Radwege ersatzlos zurückgebaut und ggf. in Plätze für Stehzeuge umgewandelt, oder aber ggf. Schutzstreifen / Gefährdungsstreifen eingerichtet.

    Dazu zählen u.a.:
    Alsterdorfer Straße, Alte Landstraße, Alter Teichweg, Am Hasenberge, Augustenburger Straße, Barnerstraße, Beim Schlump, Bellevue, Brombeerweg, Bundesstraße, Eidelstedter Weg, Erdkampsweg, Eulenkamp, Flughafenstraße, Groß Borsteler Straße, Halenreie, Hammerbrookstraße, Harvestehuder Weg, Heilwigstraße, Heimfelder Straße, Hellbrookstraße, Holtenklinker Straße, Hummelsbütteler Landstraße, Lehmweg, Leinpfad, Lerchenfeld, Luruper Chaussee, Maienweg, Maria-Louisen-Straße, Meenkwiese, Mittelweg, Müggenkampstraße, Osterstraße, Papenhuder Straße, Rathenaustraße, Sierichstraße, Stresemannallee, Walddörferstraße, Wiesendamm.

    Und leider gibt es, wie beschrieben, immer noch unbenutzbare benutzungspflichtige Radwege wegen Dauerkampfparken auf dem Radweg bzw. Dooring durch legalisierte Stehzeuge am Radweg, z.B.: Bahrenfelder Chaussee, Barmbeker Straße, Behringstraße (PK21), Bleickenallee, Braamkamp, Brauhausstraße, Fruchtallee, Gehlengraben, Habichtstraße, Hudtwalckerstraße, Kieler Straße, Lauensteinstraße, Osdorfer Weg, Poppenbütteler Weg, Stein-Hardenberg-Straße, Stresemannstraße, Wartenau.

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  3. Und die Legalisierung geht weiter, siehe K-Stern.

    Ich frage mich, wann Radfahrerunsitten legalisiert werden, weil es ja Gewohnheitsrecht ist.

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    1. Das Gehwegradeln wurde in manchen Straßen legalisiert, z.B. Augustenburger Straße, Beim Schlump, Lappenbergsallee.

      Fußgängerzonen wurden freigegeben in den 1990er Jahren, z.B. Rathausmarkt, Großneumarkt, Michaelisbrücke.

      Einbahnstraßenfreigaben legalisierten quasi "Gewohnheitsrecht".

      Andererseit: Das Geisterradeln halte ich nicht für erstrebenswert auf schmalen Radfahrstreifen und Radwegen.

      Immerhin wurde der Versuch unternommen das Rotlichtradeln zu erproben. ;)

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  4. Kampfparken ist eine Plage. Mehr Kontrollen sind natürlich wünschenswert.
    Höhere Strafen sind eine weitere Notwendigkeit. Hier sollte man das bisherige Bußgeldkonzept überdenken. Neben der Erhöhung der Bußgelder für einmalige Fehltritte, sollte es auch möglich sein hartnäckige Wiederholungstäter bspw. durch Fahrverbote an ihre Verantwortung zu erinnern.

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    1. Tatsächlich können Verkehrsteilnehmer, die in dichter Folge kleine OWis wie Falschparken begehen, den Führerschein wegen nachweislicher Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz b.a.w. verlieren. In Berlin, Bayern oder Nordrhein-Westfalen reichen 60 Knöllchen in einem Sommerhalbjahr für eine rote Karte dieser Art. Alleine diese Zahl von Knöllchen kann man in Hamburg aber nur erreichen, wenn man sein Auto täglich(!) im neuen Elbtunnel (BAB 7) abstellt. Tägliches Falschparken in der Langen Reihe auf der Fahrbahn ("Zweite Reihe") langt dazu auf keinen Fall, erst Recht kein nachhaltiges Kampfparken auf Radwegen.

      siehe auch: http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/knoellchensammler-aufgepasst-wenn-falschparken-den-fuehrerschein-kostet/10300348.html (sicher ein extremer Fall, aber die in Berlin nur die Spitze des Eisbergs von Verfahren beim VG Berlin)

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  5. Das Befahren der Geh- und Radwege mit Kfz könnte man aber auch stärker ahnden, da es ja zu Beschädigungen der Wege führen kann und wird:

    Auszug aus dem Bußgeldkatalog der Hamburgischen Bezirksämter vom 01.08.2014

    "6.2.1
    unbefugtes Benutzen nicht zum Befahren bestimmter Wege-
    flächen mit Fahrzeugen

    6.2.1.1
    ohne Beschädigung des Weges (§§ 72 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 18 Abs. 1 HWG) 50 bis 100 [Euro]
    6.2.1.2
    mit Beschädigung des Weges (§ 72 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 18 Abs.1, 23 Abs. 1 HWG) 100 bis 500[Euro]

    www.hamburg.de/contentblob/81574/data/bussgeldkatalog.pdf

    Das könnte schon ordentlich zecken ...

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  6. Ich wiederhole, was ich anderswo geschrieben habe:
    "Endlich! Ich bin sowohl Auto- als auch Radfahrer und finde die vollzogene Maßnahme absolut richtig. Vor 1 1/2 Jahren wurde ich als Radfahrer an der Einmündung Behringstraße/Windhukstraße umgefahren und verletzt, weil dem Unfall verursachenden Autofahrer wegen parkender Autos auf dem Grünstreifen zwischen Radweg und Straße die Sicht versperrt war. (Glücklicherweise trug ich einen Fahradhelm.)

    Ein- und ausparkende Fahrzeuge stellten an dieser vielbefahrenen Hauptstraße im fließenden Verkehr ein Hindernis, ja oft eine Gefahr dar. Der ohnehin schon - leider Altona-typische - viel zu schmale Radweg wurde gern von parkenden Fahrzeugen mitbenutzt, aussteigende Beifahrer waren ein weiteres Risiko für Radfahrer.

    Ja, es gibt in diesem Bereich eine Parkplatznot. Doch das Problem muss anderswo gelöst werden - nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer."

    Ergänzen möchte ich: Dort, wo es eine vernünftige und ausgewogene Verkehrsplanung gibt, brauchen sich Fußgänger, Radfahrer und Autofahrert nicht ständig ins Gehege zu kommen. In den Niederlanden funktioniert das; in Hamburg fast nirgendwo.

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