23. Februar 2016

Initiative "Volksentscheid Fahrrad" stellte Entwurf eines Berliner Radverkehrsgesetzes vor

Berlin: Better cycling via cycling law?


© Initiative "Volksentscheid Fahrrad"
Radfahren auf Berliner Straßen heute - © Initiative "Volksentscheid Fahrrad"


Die Initiative "Volksentscheid Fahrrad" stellte heute in Berlin den Entwurf eines Berliner Radverkehrsgesetzes vor. Berlins Bürger sollen noch dieses Jahr per Volksbegehren die Möglichkeit erhalten über die Verabschiedung eines Gesetzes zur Förderung des Radverkehrs in Berlin abzustimmen. Die Initiatoren wollen die Fortentwicklung der "Fahrradstadt Berlin" mit dieser Maßnahme vorantreiben. Zwar hat Berlin eine Radverkehrsstrategie, mit der die Bundeshauptstadt zu einer fahrradfreundlichen Stadt entwickelt werden soll, doch die ist vage formuliert. Und Berlin ist mit der Umsetzung der Maßnahmen weit im Rückstand, wie auch Hamburg.

Angelehnt an das Modell Berlin kam auch Hamburg zu einer Radverkehrsstrategie. Am 26.04.2006 brachten CDU-Bürgerschaftsabgeordnete, darunter Klaus-Peter Hesse, der frühere verkehrspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, einen Antrag zum Thema Radverkehrsstrategie in die Bürgerschaft ein. Die Bürgerschaft fasste in ihrer Sitzung am 11. Mai 2006 auf diesen Antrag folgenden Beschluss: 
Der Senat wird ersucht, eine Radverkehrskonzeption zu erarbeiten, welche neben einem Leitbild auch einen Maßnahmenplan, Aussagen zu Finanzierung und Prioritäten sowie zum Qualitätsmanagement beinhaltet.

2008 stellte der Senat unter CDU-Verkehrssenator Axel Gedaschko die "Radverkehrsstrategie für Hamburg" der Öffentlichkeit vor. Diese Radverkehrsstrategie hatte einen Zeithorizont bis zum Jahr 2015. Bis dahin sollte ein Radverkehrsanteil von 18% in Hamburg erreicht sein. Bis heute hat der Hamburger Senat sich nicht die Mühe gemacht, zu evaluieren, ob dieses Ziel je erreicht wurde. Das Veloroutennetz, das letztes Jahr fertiggestellt werden sollte, ist heute immer noch unvollständig. Bis Ende 2015 wurden erst 34% des Netzes fertig gestellt. Alle benutzungspflichtigen Radwege sollten dem Stand der Technik entsprechen (auch die in der Habichtstraße). Beim Ausbau der Radwegverkehrsanlagen sollten möglichst immer die Standardmaße, nicht die Mindestmaße angewandt worden sein.


© hamburgize.com / Stefan Warda
Habichtstraße: "Radwege"-Bau in Hamburg im Jahr 2015 - benutzungspflichtig!


Zudem sollte es bis 2015 eine Kampagne zur Förderung des Radfahrens in Hamburg gegeben haben. Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit sollte dazu geführt haben, dass heute niemand aus Gründen eines subjektiven Unsicherheitsgefühls auf eine Verkehrsteilnahme mit dem Rad verzichten muss. Viele Radfahrer trauen sich heute allerdings immer noch nicht auf den ihnen zugewiesen Wegen zu fahren. Stattdessen fahren sie regelwidrig auf Gehwegen - andere verzichten aus Angst vollkommen auf das Radfahren in Hamburg.

Ähnlich wie in Berlin hat Hamburg die sich selbst gesteckten Ziele bezüglich der Radverkehrsförderung nicht erreicht. Schließlich ist es auch einfach, Ziele zu formulieren, und sich anschließend davon zu verabschieden, solange die Ziele, wie z.B. Bauprogramme, nicht absolut verbindlich sind. Die CDU, politische Initiatorin der Hamburger Radverkehrsstrategie, steht heute sehr weit entfernt von den Inhalten und bekämpft derzeit alle Versuche des heutigen Senats die Ziele der ehemals selbst ersonnenen Radverkehrsstrategie umzusetzen.

Tolle Versprechungen wie Radverkehrsstrategien sind offenbar kaum etwas wert, wie die Beispiele Hamburg und Berlin zeigen. Viele Bürger fühlen sich um ihre Erwartungen betrogen. Braucht Hamburg ggf. auch ein Radverkehrsgesetz? Was könnte solch ein Gesetz erreichen? Können die in einem Gesetz formulierten Zielsetzungen und Maßnahmenpakete innerhalb festgelegter Zeithorizonte erreicht werden? Das Berliner Radverkehrsgesetz ist ein bislang einmaliger Versuch in Deutschland den Versprechungen Taten folgen zu lassen. Ob das gelingt, werden die Berliner uns dieses Jahr beweisen.


© Initiative "Volksentscheid Fahrrad"
Radfahren auf Berliner Straßen morgen - © Initiative "Volksentscheid Fahrrad"


Morgen soll der Entwurf der Öffentlichkeit in der Niederländischen Botschaft vorgestellt werden. Konkret soll der Radverkehr im Straßenraum angemessen berücksichtigt werden, ohne dass Fußgänger und der öffentliche Verkehr beeinträchtigt werden. Die Zielsetzungen des Gesetzes entsprechen genau dem, was das Umweltbundesamt oder der Nationale Radverkehrsplan uns empfehlen. Bitte, mehr Taten anstelle leerer Versprechen.



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2 Kommentare:

  1. die Ewiggestrigen in Politik und Wirtschaft müssen endlich mal verkehrspolitischem Sachverstand weichen. Hamburg hat ein dickes stinkendes Problem mit dem MIV. wie wärs mal vernünftigen Plänen, die auch umgesetzt werden? ich sach nur Rugenfeld, die erste Planung war kostengünstig, langlebig und verkehrsicher.

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  2. So ein Gesetzesentwurf würde überhaupt nicht benötigt, wenn die vorhandenen Beurteilungs- und Ermessensspielräume nicht seit Jahrzehnten konsequent zum ideologisch verblendeten Kampf pro Auto mißbraucht werden würden (naturlich nur "zur Sicherheit des Radverkehrs")!

    Ich finde den Entwurf trotzdem nicht gut. Minus mal minus gibt in der Verkehrspolitik nicht immer plus.

    Es würde schon helfen, wenn die Verkehrspolitiker insbesondere der CDU und SPD einmal nach langen Verhandlungen mit vielen Interessengruppen gemeinsam beschlossene Ziele über einen längeren Zeitraum wenigstens nicht bekämpfen würden.

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