Aktualisiert um 16:59 Uhr
Laut einem Bericht der Süddeutschen plant das Bundesverkehrsministerium eine Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung. Demnach soll das Gehwegradeln Kinder begleitenden Erwachsenen erlaubt werden. Kinder sollen auf Gehwegen durch "geeignete Aufsichtspersonen" begleitet werden dürfen. Im Sinne des Gesetzgebers wären dieses Personen, die älter als sechzehn sind.
Bislang müssen Eltern, die mit Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr radeln, meist voneinander getrennt radeln: Eltern auf Radwegen oder der Fahrbahn, Kinder auf Gehwegen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen Kinder absteigen. Laut dem Gesetzentwurf sollen auf dem Gehweg radelnde Kinder in Begeitung von Aufsichtspersonen beim Überqueren von Fahrbahnen gemeinsam absteigen.
Für Kinder und Heranwachsende zwischen zehn und sechzehn Jahren bliebe das Gehwegradeln nach dem Gesetzentwurf auch weiterhin verboten - selbst in Begleitung der Eltern und jüngerer Geschwister.
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