Hamburg: Bi-directional cycle track along Bellevue closed into the north
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Bellevue, Baustelle: Radwegende in Richtung Norden mit Kampfradlern - © Stefan Warda |
Wegen einer Baustelle in der Straße Bellevue auf dem dortigen Zweirichtungsradweg ist die Straße Bellevue für Radfahrer in Richtung Norden zwischen Baustelle und Fernsicht gesperrt. Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert.
Zweirichtungradweg Bellevue - der Radgegenverkehr auf der Fahrbahn ist verboten
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Bellevue / Fernischt - © Stefan Warda |
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Bellevue / Scheffelstraße, "Zweirichtungsradweg" - © Stefan Warda |
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Bellevue, "Zweirichtungsradweg" - © Stefan Warda |
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Bellevue, "Zweirichtungsradweg" - © Stefan Warda |
Die alternativlose und umweglose Sperrung des beliebten Radweges führt zu massenhaftem Kampfradeln auf dem im Baustellenbereich sehr engen Gehweg.
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Bellevue, Baustelle in Richtung Süden - © Stefan Warda |
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Bellevue, Baustelle in Richtung Süden - © Stefan Warda |
Die Straße Bellevue ist eine Einbahnstraße innerhalb einer Tempo 30-Zone. Das Radfahren entgegen der Einbahnrichtung ist jedoch leider nicht erlaubt. Der nicht benutzungspflichtige und sehr schmale Radweg, der für den Begegnungsfall von Radfahrern nicht geeignet ist, ist als Krücke für den Gegenverkehr freigegeben. Im Baustellenbereich ist der Radweg unterbrochen. Richtung Süden ist eine Ableitung vom Radweg auf die Fahrbahn eingerichtet, Richtung Norden ist der Radweg gesperrt, eine Ableitung auf die Fahrbahn nicht eingerichtet, der Gehweg nicht für den Radverkehr freigegeben.
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Die Freigabe des Fußweges für Radfahrer könnte man in Richtung der Einbahnstraße aufheben und so auf dem Fußweg für Entlastung sorgen. Die umfassende Nutzung durch Radfahrer in dieser Richtung basiert vermutlich auf einer Fehlinterpretation der durch Schilder angezeigten "Radler-Freigabe" als "Fußwegbenutzungspflicht".
AntwortenLöschenMichael
Der Gehweg ist weder in Richtung der Einbahnstraße, noch entgegen der Richtung der Einbahnstraße für den Radverkehr freigegeben. An der Baustelle - wie die Bilder darstellen - bleibt in beide Fahrtrichtungen der Gehweg den Fußgängern vorbehalten.
LöschenMeine Aussage war etwas missverständlich formuliert. Diese bezog sich nämlich auf den Verlauf zwischen Fernsicht und Sierichstraße vor Einrichtung der Baustelle. Dass im Bereich der Baustelle das Radeln nicht erlaubt ist geht aus der jetzigen Beschilderung klar (immerhin!) hervor.
LöschenDie durch die Baustelle herbeigeführte Verringerung der Nebenfläche spitzt einen vorher schon vorhandenen Umstand lediglich zu.