Bildquelle: LSBG |
Der Umbau des Kreisverkehrs am Klosterstern und der anliegenden Straßen Eppendorfer Baum und Rothenbaumchausse soll in der nächsten Woche beginnen.
Vorangegangen war ein mehrstufiges bürgerbeteiligungsverfahren. Laut BWVI sollen alle geäußerten Anregungen und Wünsche berücksichtigt worden, sofern rechtlich und technisch möglich.
Wichtigste Neuerung für den Radverkehr: Im Kreisverkehr soll es einen Radfahrstreifen geben. Die bisherigen Radwege sollen zurückgebaut werden. Am Eppendorfer Baum sollen ebenfalls keine "Radwege" mehr zuürckbleiben. Dort sollen Radfahrer später Schutzstreifen erhalten. Auch im an den Klosterstern angrenzenden Abschnitt der Rothenbaumchaussee soll es Veränderungen für den Radverkehr geben. Dort gab es viele keine Radverkehrsanlagen. Teilweise durfte dort auf den vorhandenen Gehwegen bei Schritttempo geradelt werden, trotz beengter Verhältnisse durch Wildparker.
Der LSBG hat die Baumaßnahme unter intensiver Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen entwickelt und geplant. Sofern rechtlich und technisch möglich, sind die geäußerten Anregungen und Wünsche berücksichtigt worden. Die Maßnahme wurde den Bezirkspolitikern in verschiedenen Sitzungen vorgestellt, und es wurden sämtliche Träger öffentlicher Belange in die Planung und Umgestaltung einbezogen.
Die Bauarbeiten sollen im Oktober 2017 abgeschlossen sein.
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Kleines Politikum am Rande: der Innenkreis (ab Mitte der inneren Parkfahrbahn) wurde zwischen Erstverschickung und Zweitverschickung aus der Planung herausgenommen -- Entscheidung durch den Oberbaudirektor (und/oder noch weiter oben). Das bedeutet, dass dort weiter baumschädigend geparkt werden wird, weil sich da nichts ändert (weil es nicht mehr Teil des Plangebiets ist). Es gibt dort dann zukünftig also keine geordneten Parkplätze sondern weiterhin Anarchie. Schade.
AntwortenLöschenIch frage mich, wie da die Vorfahrt geregelt ist.
AntwortenLöschenFür mich sieht es so aus, als ob Autos beim Rechtsabbiegen vorfahrt vor Radfahrern haben, da der Radstreifen für die Zufahrt/Abfahrt unterbrochen ist.
Wenn das wirklich so aussehen wird, sind Streit (im günstigsten Fall) und Unfälle (im ungünstigen Fall) vorprogrammiert.
Radfahrer werden Vorrang haben, nach Paragraf 9. Der Streifen wird gewiss durchmarkiert.
LöschenIch sehe da keinen Radfahrstreifen. Der wäre ja auch gar nicht zulässig in einem Kreisverkehr. Aus gutem Grund.
AntwortenLöschenMan wird es rechtlich als Radweg verkaufen oder der Kreisverkehr wird nur ein unechter.
LöschenHier würde ich die Lösung als akzeptabel bezeichnen, da der Kreisverkehr sehr groß ist und so die Ausfahrten weiter auseinander sind und die Krümmung gering ist.
So sollten Rausfahrer Radfahrer immer vorher überholen, wenn es sich nicht staut, und so nicht übersehen können.
Kann mir einer die Abbildung erläutern? Im ca. 2m-2,5m breiten Innenkreis fahren/parken Autos, neben Fußgängern und Bäumen?
AntwortenLöschenAuf besonderen Wunsch der Anlieger und Geschäftsleute.
LöschenWenn die Fahrbahnmarkierungen so ausfallen, wie auf dem Foto, fahren, wie üblich, die Rechtsabbieger-Autos links neben dem geradeaus fahrenden Radverkehr. Es wird nicht lange dauern, bis es die ersten, ebenfalls üblichen, "Abbiege-Unfälle" gibt.
AntwortenLöschenWenn schon einen Radfahrstreifen, dann mit Markierungen, die den Kraftfahrern deutlich zeigen, dass rechts von ihnen noch Geradeaus-Verkehr stattfindet! Sinnvoller, weil sicherer, wäre Mischverkehr bei Tempo 20 im Kreisel. Schneller muss man dort ohnehin nicht fahren.