In einem zweieinhalbminütigen Videobeitrag fasst der WDR das Dilemma der deutschen Verkehrspoltik ziemlich treffend zusammen. Im Vergleich mit den Niederlanden und Kopenhagen stehe die Infrastruktur für Radfahrer in Deutschland äußerst schlecht da - obwohl die Straßen in Kopenhagen, Utrecht oder anderswo nicht grundsätzlich breiter sind als in deutschen Städten. Der Straßenraum wird nur anders genutzt - zur Begünstigung des Autoverkehrs.
Konsequente Standards wie eine Mindestbreite für Radwege von zwei Metern und schützende Barrieren an besonders gefährlichen Straßen wären ein Anfang und könnten außerdem so manchen Zusammenstoß verhindern.
Daher empfiehlt die WDR-Redaktion zunächst wenigstens die deutschen Standardmaße für Radwege einzuhalten, die in der Regel zwei Meter betragen sollen. Denn leider werden abweichend von den in Deutschland empfohlenen Standardmaßen fast überall ausschließlich nur die Mindestmaße beim Bau von Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen angewandt - in einigen Kommunen wird sogar noch das Mindestmaß unterschritten.
Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) soll die Regelbreite für Radwege zwei Meter betragen. Nur bei geringem Radverkehr soll von der Regelbreite abgewichen werden. Demnach planen fast ausnahmslos alle deutschen Städte Radwege für äußerst geringe Radverkehrsstärken.
Die Regelbreite von Radwegen beträgt 2,00 m, bei geringem Radverkehr 1,60 m. Dies ermöglicht Überholungen. Größere Breiten von Radwegen können erforderlich werden
- im Verlauf von Hauptverbindungen des Radverkehrs
- bei hohen Radverkehrsstärken zur Realisierung einer angemessenen Verkehrsqualität nach dem "Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen" (HBS)
- bei häufig auftretenden Belastungsspitzen (Fahrradpulks)
- bei mittlerer bis hoher Nutzungsintensität im Seitenraum
- bei starkem Gefälle
Auch in Hamburg werden die Empfehlungen der ERA in der Regel unterlaufen. Selbst auf den Radverkehrsanlagen im Verlauf der Velorouten, die die Hauptverbindungen für den Radverkehr in Hamburg darstellen und den Radverkehr bündeln sollen, ist das Überholen oder Nebeneinanderfahren unmöglich. Die im letzten Jahr eröffneten Radfahrstreifen im Verlauf der Velorouten 1 und 2 am Neuen Kamp und der Feldstraße sind schon für die heutigen Radverkehrsspiten zu schmal bemessen und genügen auf keinen Fall der vom Senat angestrebten Verdoppelung des Hamburger Radverkehrsanteils in wenigen Jahren.
Velorouten 1 und 2, Feldstraße: Für Velorouten ungeeignete, weil zu schmale Radfahrstreifen - © Stefan Warda |
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Kenne ich genauso aus Lübeck. Hier werden Radverkehrsanlagen oft auch nur mir der Mindestbreite geplant. Auf die Regelbreite und sogar breiter greift man nur dann zu, wenn noch genügend Platz für den Motorverkehr übrig bleibt. Also Platz für den Radfahrer nur dann wenn der Autofahrer nicht einstecken muss.
AntwortenLöschenIch habe den Eindruck die Radverkehrsstärke wird dabei außer Acht gelassen. Da kann auch der stark befahrene Radweg nur Maße knapp oberhalb der Mindestbreite aufweisen, Radwege die das überholen ermöglichen, gibt es nur nur in Form von Zweirichtungsradwegen.
Christoph