1. September 2015

Stehzeuge über alles - PK33: Poller gegen Kampfparker "nicht zielführend"

Hamburg: Police rejects bollards to protect mandatory cycle track against car parking

Aktualisiert am 02.09.2015
© hamburgize.com / Stefan Warda

Poller zum Schutz gegen Kampfparker seien nicht zielführend

Das PK33 lehnt Poller gegen Kampfparker auf dem benutzungspflichtigem Radweg entlang der Barmbeker Straße zwischen Jarrestraße und Semperstraße ab. Der seit Erneuerung des Radwegs unter CDU-Senator Dr. Michael Freytag dauerhaft zugeparkte Radweg bleibt bislang überwiegend unbenutzbar. Auf Beschwerden von Radfahrern lehnte das zuständige PK33 als Straßenverkehrsbehörde das Aufstellen von Pollern ab. Der "Einbau von Sperrelementen ist nicht zielführend".

Einbau von Sperrelementen ist nicht zielführend [PK33]

Zur Erinnerung: Unter Verkehrssenator Dr. Michael Freytag wurden erstmalig in Hamburg entlang ganzer Hauptstraßenzüge unbenutzbare benutzungspflichtige Radwege instandgesetzt, damit sie den Kriterien der StVO (VwV-StVO) bezüglich den Anforderungen an die Radwegbenutzungspflicht genügen sollten. Auch die Radwege entlang des Straßenzuges Barmbeker Straße, Herderstaße, Winterhuder Weg, Lerchenfeld und Wartenau wurden 2007 ausgebessert. Für den Abschnitt in der Barmbeker Straße war ursprünglich vorgesehen zwischen Radweg und Parkständen Bordkanten einzubauen.

Senator-Dr.-Michael-Freytag-Radwegeausbauprogramm
Der im Propagandabericht zur Hamburger Radverkehrsstrategie erwähnte "Ausbau der Radwege, Verbreiterung und Verbesserung der Linienführung" in der Barmbeker Straße. Links vor dem "Ausbau", rechts nach dem "Ausbau". Trotz des "Umbaus" im Jahre 2007 gibt es dadurch seitdem keinen Mehrwert für den Radverkehr, der Fakeradweg genügt immer noch nicht den Anforderungen an eine Radwegbenutzungspflicht, auch wenn dies das Ziel des Umbau gewesen war


Aus ungenannten Gründen wurde später bei der Bauausführung von Bordkanten abgesehen. Schließlich sollten möglichst viele Kilometer Radwege möglichst billig - also primitiv - hergerichtet werden. Quantität statt Qualität war der Maßstab für das Hauptstraßenradwegebauprogramm, weshalb später in der Radverkehrsstrategie für Hamburg (2007/2008) eingefordert wurde, Qualität vor Quantität zu stellen.


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Trotz des Umbaus blieben die weiterhin benutzungspflichtgen Radwege entlang der Barmbeker Straße bis heute in mehren Abschnitten unbenutzbar. Das Ausweichen auf Gehwege ist aber auch bei benutzungspflichtigen Radwegen verboten - sogar wegen Dauerkampfparkens.


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PK33 im Einsatz für "Quartiersbelange"

Als Alternative bestünde immer noch die Möglichkeit die Kampfparker vom Radweg abzuschleppen, wenn schon auf Poller verzichtet werden soll. Aber auch davon dürfen die Hamburger nur träumen. Was bleibt aus Sicht des PK33 zielführend? Vermutlich wurden mit der Anlage der Radwege vor mehreren Jahrzehnten die "Quartiersbelange" der Jarrestadt bzw. der Barmbeker Straße nicht ausreichend berücksichtigt, wie am Wiesendamm. Da mit erhöhtem Radverkehrsauskommen auf der Fahrbahn wegen dauerhaft unbenutzbarer Fakeradwege zu rechnen ist, wird das PK33 vielleicht in Kürze ein neues Verkehrskonzept für die Barmbeker Straße vorlegen: Tempo 30-Zone mit versetzten Parkständen auf dem Radweg.


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Der Verzicht auf Poller zur Erhaltung der Benutzungbarkeit der benutzungspflichtigen Radwege zeigt eindeutig, dass Hamburg noch lange keine "Fahrradtstadt" werden wird. Der Stellenwert des Autoverkehrs bleibt weiterhin weitaus höher als der des Radverkehrs, vor allem wegen Behördenvertreter, die sich nicht an behördliche Weisungen halten.

PK33 widersetzt sich der Radverkehrsstrategie für Hamburg

Mit der Weigerung den unbenutzbaren Radweg mittels Pollern benutzbar zu machen, weigert sich das PK33 die Radverkehrsstrategie für Hamburg umzusetzen. Die Radverkehrsstrategie für Hamburg war 2008 für alle beteiligten Behörden in Hamburg eingeführt worden. Unter Maßnahme 1-12 sollten kritische Fälle legalen Parkens an Radverkehrsanlagen überprüft und ggf. geändert werden.

1-12 Bei der Planung von Radverkehrsanlagen (Neubau und Grundinstandsetzung) ist verstärkt darauf zu achten, dass Gefährdungen und Beeinträchtigungen des Radverkehrs durch zu schmale Kfz-Parkstreifen oder fehlende Sicherheitsräume zwischen parkenden Fahrzeugen und Radverkehrsanlage vermieden werden. Ggf. muss das Parken neben dem Radweg durch straßenbauliche Maßnahmen unterbunden werden, oder es ist eine andere Art der Radverkehrsführung vorzusehen. 
 Die Verkehrsdirektion wird kritische Fälle legalen Parkens neben Radwegen überprüfen und – in Abstimmung mit der BSU – nach geeigneten Lösungen suchen. Zur Entschärfung der Parkproblematik sollen insbesondere in dichten Wohngebieten verstärkt auch Möglichkeiten für kostenpflichtige Stellplätze außerhalb des Straßenraumes geprüft werden.


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6 Kommentare:

  1. Solche Aussagen machen mich fuchsteufelswild. "nicht zielführend". Aha. Weiiiil? Der Vorschlag ist nämlich sehr zielführend, wenn das Ziel ist, die Radwege benutzbar zu machen.

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  2. Die Hamburger Polizei befindet sich mental noch vor 1997, also vor der Novellierung der Benutzungspficht. Und nicht nur da...auch sonst habe ich eher Kontakt mit Cops gehabt, die von Radinfrastruktur KEINE Ahnung haben und auch Objektivität komplett vermissen lassen. Erst Samstag wurde ich von einer Autofahrerin aggressiv und mit voller Absicht angefahren. Die dazu gerufene Polizei frage mich als erstes, warum ich nicht auf dem Radweg gefahren sei (Da ist kein Radweg, nur Gehweg). Zudem war ich noch mit dem Lastenrad unterwegs. Im gesamten wurde ich während des Aufnehmens der Anzeige behandelt wie ein Schwerverbrecher.

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  3. Was ist denn zielführend?
    Die vorgeschlagene Aufhübschung der Markierungen wird nicht viel bringen, da die Fahrzeugführer weiterhin versuchen werden, ihr Auto so weit wie möglich von der heiligen Straße zu entfernen, damit "der Verkehr fließen kann", also weiterhin auf dem Radweg parken.
    Neue Markierungen sind allenfalls in Kombination mit Kontrollen hilfreich, wie man auch am Mühlenkamp klar sehen konnte. Aber Kontrollen gehen ja nicht, da die liebe Polizei sich scheinbar höchstens um eine Straße gleichzeitig kümmern kann. So rollt weiterhin zweispurig der motorisierte Verkehr, während nebenan Radfahrer und Fußgänger auf unbenutzbare Wegchen gezwungen werden.

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  4. Die Polizei geht davon aus, dass die Radler wegend der teilblockierten Radwege auf den Gehweg ausweichen und findet das so in Ordnung. So und nicht anders und egal, dass das verboten ist. Und wenn dann wieder einmal Verkehrskontrollen an Kreuzungen durchgeführt werden, wird mir genau diese Polizei sagen, dass ich gerade verboterner Weise über eine rote Ampel gefahren bin und mich gegebenenfals ordentlich latzen lassen und dass es ganz, ganz wichtig ist sich an die Regeln zu halten. Bislang halte ich mich an sehr viele Regeln, aber angesichts solcher Schizophrenie sehe ich das immer weniger ein.

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  5. Die Radwegebenutzungspflicht in der Barmbeker Straße liegt bereits beim Verwaltungsgericht. Es wird hofentlich zum Eigentor für die Polizei, dass trotz einer laufenden Klage, u.a. wegen der ständigen Unbenutzbarkeit dieser "Radwege", die Straßenverkehrsbehörde es nicht für angebracht hält, den Radweg in einen Zustand zu versetzen, der der einschlägigen Verwaltungsvorschrift entspricht.

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  6. Einfach auf der Fahrbahn fahren. Wenn der Radweg nicht benutzbar ist, greift die Benutzungspflicht nicht.

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