Konfusion an Krugkoppelbrücke und Leinpfad |
Gefahrengebiet PK33: Entlang der geplanten Veloroute 4 in Richtung Winterhude können Radler eine böse Überraschung erleben.
Bislang noch endet die Veloroute 4, die vom Rathausmarkt Richtung Langenhorn führen soll, vor der Krugkoppelbrücke. Der weitere Ausbau in der Bebelallee ist in vollem Gange, die Wegweisung für die Route wird vermutlich nach Abschluß der Bauarbeiten nachgerüstet. Zwischen Krugkoppel und Bebelallee soll die Veloroute 4 entlang Leinpfad und Hudtwalckerstraße verlaufen.
Im Verlauf des Leinpfads Richtung Norden müssen Radler auf der Fahrbahn radeln. Der Leinpfad ist dort Teil einer Tempo 30-Zone. Von Fernsicht bis Mövenstraße gilt regelärer Gegenverkehr, ab Mövenstraße bis Maria-Louisen-Straße wird Radlern aber suggeriert entgegen der Einbahnrichtung radeln zu dürfen. Korrekt für eine echte Einbahnstraßenfreigabe wäre unter dem "Spardosenschild" (Verbot der Einfahrt, VZ 267) das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" (ZZ 1022-10), angebracht wurde jedoch das Zusatzzeichen für Radgegenverkehr (ZZ 1000-33). Radler Richtung Norden könnten also davon ausgehen, dass entgegenkommende Fahrzeuge mit ihnen rechnen müssten. Die nächste Kreuzung folgt an der Maria-Louisen-Straße. Radler, die dort auf die querende Hauptstraße gelangen, müssen davon ausgehen, dass dort die Rechts-vor-links-Regelung gilt. Keine Haltelinie, keine Aufplasterung, kein Vorfahrt-achten-Schild, kein Stopp-Schild, kein Ende der Tempo 30-Zone halten Radler an der Maria-Louisen-Straße auf. Die Ausgestaltung der Kreuzung lässt sie im Glauben, dass der Querverkehr von der Streekbrücke ihnen gegenüber Vorfahrt gewähren müsste.
Für den dort querenden Straßenverkehr entlang der Maria-Louisen-Straße gilt Tempo 50. In dichter Taktfolge fahren sogar Gelenklinienbusse auf der Maria-Louisen-Straße. Zwar hat es in der Maria-Louisen-Straße kein Vorfahrtstraßenschild (VZ 306) vor dem Leinpfad, doch ist unter dem Einbahnstraßenschild (VZ 220) für den Leinpfad kein Zusatzzeichen für den Radgegenverkehr (ZZ 1000-32) angebracht. Somit müssen Fahrzeugführer im Verlauf der Maria-Louisen-Straße stadtauswärts davon ausgehen, dass aus dem Leinpfad keine Fahrzeuge auf die Maria-Louisen-Straße abbiegen dürfen.
Unbenuttzbarer Fakeradweg am Leinpfad
Laut zuständiger Straßenverkehrsbehörde (PK33) soll diese Kreuzung jedoch kein Unfallschwerpunkt sein. Ob deshalb keine klare Vorfahrtregelung zur Sicherheit der Radler nötig ist? Bleibt zu hoffen, dass allerspätestens im Zuge des geplanten Ausbaus der Veloroute 4 entlang des Leinpfads alle Kreuzungen auf den Prüfstand kommen. Denn auch die vermeintliche Einbahnstraßenfreigabe, die die zuständige Straßenverkehrsbehörde ausführte, entspricht nicht den gültigen Regelwerken.
Der Leinpfad sollte ursprünglich zur Fahrradstraße umgestaltet werden.
Leinpfad / Mövenstraße: Radler müssen zunächst rechts abbiegen, um weiter geradeaus zu fahren |
Leinpfad / Mövenstraße: Eine nicht ganz legale Einbahnstraßenfreigabe. Nur mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" dürfen Radler das Verbot der Einfahrt umgehen |
Mövenstraße / Leinpfad: Radler durfen hier sowohl links als auch rechts abbiegen. Mit einem Schlenker über die Mövenstraße wäre also die Fahrt entlang des Leinpfads Richtung Norden zulässig |
Maria-Louisen-Straße / Leinpfad: Für den Fahrzeugverkehr ist nicht erkennbar, dass Radler möglicherweise von rechts aus dem Leinpfad fahren dürften |
Leinpfad / Maria-Louisen-Straße aus Richtung Norden |
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