Machtwort im Streitfall Wiesendamm
Der Streit um Flächen für Stehzeuge oder Radfahrstreifen am Wiesendamm scheint nun endgültig beigelegt zu sein. Die der Straßenverkehrsbehörde am PK33 vorgesetzte Verkehrsdirektion VD5 weist dem PK33 an, die bisherige Planung mit den Radfahrstreifen auf der Südseite des Wiesendamm straßenverkehrsbehördlich anzuordnen.Das PK33 hatte die Planung der Radfahrstreifen für den Wiesendamm quasi im letzten Moment gekippt. Die Straßenverkehrsbehörde argumentierte, dass mit den Radfahrstreifen die Belange des Quartiers nicht berücksichtigt würden. Vielmehr sollte einem difus umschriebenen "Parkdruck" Opfer gebracht werden und die Straßenraumgestaltung in erster Linie einer maximalen Anzahl an Stehzeugen untergeordnet werden.
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