Behnstraße / Königstraße nach Freigabe |
Die Behnstraße in Altona war vor Jahren schon einmal durchgängig für Radler in beide Fahrtrichtungen befahrbar. Vor einigen Jahren aber wurde mit der Änderung der Einbahnfahrtrichtung die Freigabe für den Radverkehr im Abschnitt Königstraße - Schmarjestraße aufgehoben. Die Begründung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (PK21): "Bei dem von Ihnen nachgefragten Teilstück der Behnstraße sind die erfoderlichen Fahrbahnbreiten nicht vorhanden."
Behnstraße / Königstraße vor Freigabe |
Mittlerweile ist der nachgefragte Abschnitt der Behnstraße zwischen Königstraße und Schmarjestraße für Radler wieder in beide Richtungen befahrbar. Die erforderlichen Fahrbahnbreiten sind auf einmal vorhanden, ohne dass die Fahrbahnbreite verändert wurde.
Behnstraße vor Freigabe:Fahrbahn laut Straßenverkehrsbehörde zu schmal |
Behnstraße nach Freigabe: Fahrbahn nicht mehr zu schmal |
Allerdings ist mit der erneuten Einbahnstraßenfreigabe im Fall der Behnstraße der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein Fehler unterlaufen, der in ganz Hamburg häufig anzutreffen ist. Radler aus der Königstraße aus Richtung St. Pauli dürfen nicht nach rechts in die Behnstraße abbiegen. Die Straßenverkehrsbehörde sollte diesen Fehler möglichst noch schnell beseitigen.
Königstraße / Behnstraße: Radler dürfen nicht in die Behnstraße abbiegen |
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