9. November 2022

"Fahrradflundern" in Hamburg: freiRaum Ottensen lotet Fahrradstellplatzbedarf aus

 Hamburg offers mobile cycle parking

 

Ottenser Hauptstraße: Mobile Fahrradstellplätze im Angebot - © Stefan Warda

 

Im Rahmen des Verkehrsprojekts freiRaum Ottensen soll in Hamburg-Ottensen ausgelotet werden, ob es über das bisherige Angebot an Fahrradstellplätzen weiteren Bedarf an sicheren Abstellanlagen gibt. Mit Unterstützung der Mobilitätswendebehörde wurden in diesem Monat an verschiedenen Standorten sog. "Fahrradflundern" aufgestellt - mobile Fahrradstellplätze. 

Mit den Anlagen sollen Anwohnende und Besuchende Ottensens für eine begrenzte Zeit neue Möglichkeiten erhalten, ihr Rad sicher abzustellen und anzuschließen. Anhand der Nutzung der Anlagen soll ermittelt werden, ob an den gewählten Standorten dauerhaft Bedarf für Radabstellanlagen besteht.

 

Mottenburger Straße: Mobile Fahrradstellplätze im Angebot - © Stefan Warda

Mottenburger Straße: Mobile Fahrradstellplätze im Angebot - © Stefan Warda

Große Rainstraße: Mobile Fahrradstellplätze im Angebot - © Stefan Warda

Große Rainstraße: Mobile Fahrradstellplätze im Angebot - © Stefan Warda

Nöltingstraße: Mobile Fahrradstellplätze im Angebot - © Stefan Warda

Nöltingstraße: Mobile Fahrradstellplätze im Angebot - © Stefan Warda

Ottenser Hauptstraße: Mobile Fahrradstellplätze im Angebot - © Stefan Warda

Ottenser Hauptstraße: Mobile Fahrradstellplätze im Angebot - © Stefan Warda

 

 

Nach Abschluss der Testphase sollen die mobile Radabstellanlagen zum nächsten Standort wandern – zunächst in Altona und ab 2023 auch in weitere Hamburger Bezirke. Werden die Abstellanlagen gut angenommen, soll eine bauliche Verstetigung der Radbügel am entsprechenden Standort angestoßen werden.

 

 

 

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Veloroutenplanung in Hamburg: Neue "Fahrradstraße" in Winterhude

Future cycle route in Hamburg: New "cycle street" in Winterhude

 Aktualisiert um 22.55 Uhr

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße: Seit Umbau "Fahrradstraße" - © Stefan Warda

 

Der Umbau der Gertigstraße zur "Fahrradstraße" ist abgeschlossen. Die Gertigstraße soll Teil der zukünftigen Veloroute 13 werden, die Altona über Eimsbüttel, Eppendorf, Winterhude, Barmbek Süd mit Hamm verbinden soll. Weitere Umbauten für die geplante Veloroute wurden u.a. schon in der Alsenstraße, am Alsenplatz, in der Waterloostraße, dem Iseplatz, der Loogestraße, sowie an der Kreuzung Hirschgraben / Sievekingsallee / Jordanstraße durchgeführt.

Die Gertigstraße ist eine belebte Geschäftsstraße in Winterhude. Im Rahmen der Veloroutenplanung wurde die Straße nahezu vollständig umgestaltet. Die restlichen noch vorhandenen Fakeradwege die vormals sogar benutzungspflichtig - jedoch teilweise absolut unbenutzbar waren, sind nun vollständig abgebaut. Die "Radwege" dienten einerseits als Fahrradstellplätze (daher als Radwege unbenutzbar), wurden jedoch auch von Gehenden genutzt, da Sondernutzungen die Gehwegflächen stark in Anspruch nahmen. Weitere besondere Problemstellen waren die Engpässe neben Straßenbäumen oder auch Schaltkästen. Die unhaltbare Radwegbenutzungspflicht war Anfang der 2000er Jahre von der Innenbehörde zurückgenommen worden, nachdem eine betroffene Radfahrerin Klage erhoben hatte. In den letzten Jahren sind bei Instandhaltungsarbeiten einige wenige Abschnitte der vorhandenen "Radwege" entfernt worden.


© Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße / Mühlenkamp: Seit Umbau "Fahrradstraße" - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße 18: 2000 noch benutzungspflichtiger "Radweg" - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße 16: Seit Umbau "Fahrradstraße" - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße: Ehemaliger Fakeradweg mit Konfliktpotential - © Stefan Warda

 

Mit der nun vollständigen Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn entfallen Konflikte mit Gehenden weitgehend vollständig. Auf den Gehwegflächen bleibt nun auch ausreichend Platz für Sondernutzungen (Geschäftsauslagen, Außengastronomie). Fahrradstellplätze wurden nun weitgehend der Fahrbahn zugeordnet. Der Radverkehr ist anders als zuvor durch Fahrradstellplätze nicht mehr eingeschränkt. Laut Mobilitätswendebehörde soll es neben drei Lastenradbügel sowie einer StadtRAD-Station 82 Fahrradbügel geben.

 

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße: StadtRAD-Station - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße 41: Fahrradstellplätze - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße / Geibelstraße: Fahrradstellplätze - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße / Schinkelstraße: Fahrradstellplätze - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße 07: Fahrradstellplätze - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße 40: Fahrradstellplätze für Cargobikes - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße 40: Fahrradstellplätze für Cargobikes - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Gertigstraße 13: Vor Umbau wurden Fahrräder regelwidrig auf dem "Radweg" abgestellt - © Stefan Warda

 

 

Die Gertigstraße wurde zwar als "Fahrradstraße" ausgewiesen, jedoch ist der motorisierte Verkehr zugelassen. Gegen die Anordnung der Fahrradstaße gab es vor dem Umbau reichlich Protest von Aktivisten der Gruppe "Unser Mühlenkamp".

 

 

 

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3. November 2022

"Fahrradstadt" Hamburg: Trotz Sanierung weiterhin Löcher im Radweg der Holstenstraße

 

 

Holstenstraße / Kleine Freiheit: Radweg nach Sanierung - © Stefan Warda

 

 

Die angekündigte Sanierung der jahrzehntelang vernachlässigten "Radwege" in der Holstenstraße schreitet voran. Der Abschnitt zwischen Simon-von-Utrecht-Straße / Kleine Freiheit und Thadenstraße ist nun nahezu fertiggestellt. Statt der zuvor noch vorhandenen rauhen und gefasten länglichen Betonsteine wurden nun die derzeit immer noch üblichen quadratischen Betonsteine verlegt. 

 

 

Holstenstraße: Radweg während Sanierung - © Stefan Warda

 

 

An der Kleinen Freiheit wurde die Radwegführung verändert, um die Wurzelbereiche der älteren Bäume zu umgehen. Einige Belagslücken in den neuen Radweg- und Gehwegoberflächen lassen jedoch Zweifel aufkommen, ob die Sanierung dauerhaft halten wird: Die neue Radwegdecke weist weiterhin Löcher auf, die zu Kuhlen und Kanten führt. Soll das nun Stand der Technik in der "Fahrradstadt" Hamburg sein?

 

 

Holstenstraße / Kleine Freiheit: Fahrbahnradeln ausdrücklich erlaubt - © Stefan Warda
 

Holstenstraße / Kleine Freiheit: Radweg nach Sanierung - © Stefan Warda


Holstenstraße / Kleine Freiheit: "Radweg" vor Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße / Kleine Freiheit: Radweg nach Sanierung (noch ohne Poller) - © Stefan Warda

Holstenstraße / Kleine Freiheit: Radweg nach Sanierung mit Poller (zuvor verlief der Radweg geradlinig) - © Stefan Warda

Holstenstraße / Kleine Freiheit: "Radweg" vor Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße / Kleine Freiheit: Radweg nach Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße / Kleine Freiheit: "Radweg" vor Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße / Kleine Freiheit: "Radweg" vor Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße / Kleine Freiheit: "Radweg" nach Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße / Kleine Freiheit: "Radweg" vor Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße: "Radweg" nach Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße: "Radweg" vor Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße: "Radweg" nach Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße / Gählerstraße: "Radweg" nach Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße / Gählerstraße: "Radweg" nach Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße / Gählerstraße: "Radweg" nach Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße: "Radweg" nach Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße: "Radweg" nach Sanierung - © Stefan Warda

Holstenstraße / Thadenstraße: "Radweg" nach Sanierung - © Stefan Warda

 

 


 

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Rechtsprechung: Sogar in Bayern dürfen Fotos von Wildparkenden digital an Behörden übermittelt werden

 Bavaria: Picture taking from illegal car parking not illegal

 Aktualisiert um 13.43 Uhr

München, Rosenheimer Straße: Radfahrstreifen mit Kampfparkenden - © Stefan Warda

 

 

Auch in Bayern dürfen Fotos von Wildparkenden digital an die zuständigen Behörden zur Anzeigenaufnahme übermittelt werden. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat heute bekanntgegeben, dass im Falle zweier Kläger entsprechend geurteilt wurde.


"Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit heute bekanntgegebenen Urteilen zwei Klagen gegen Verwarnungen des Landesamtes für Datenschutzaufsicht (LDA) stattgegeben, mit denen das LDA die Ablichtung von Falschparkern rügte. Gegenstand der Verwarnungen waren von den Klägern angefertigte Fotoaufnahmen von ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen, die die Kläger mitsamt Anzeigen an die zuständige Polizei übersandten. Bei den angezeigten Verstößen handelte es sich beispielsweise um Parken im absoluten Halteverbot oder ordnungswidrig auf Gehwegen.

Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Übermittlung der Bildaufnahmen eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) darstellte. Die Regelung setzt voraus, dass die Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist. Die Beteiligten stritten insbesondere um die rechtliche Frage, ob für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung eine persönliche Betroffenheit des Anzeigenerstatters durch die Parkverstöße erforderlich sei und ob nicht für eine Anzeige die bloße schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens genüge, sodass eine Übermittlung von Bildaufnahmen nicht erfor-
derlich sei. Problematisch sei nach Ansicht des LDA zudem, dass mit den Fotos
oft Daten erhoben würden, die über den reinen Parkvorgang hinausgingen, z.B.
bei Ablichtung anderer Fahrzeuge und Personen. Die Kläger verwiesen auf ihnen
gegenüber ergangene Hinweise der Polizei, wonach die Parksituation zum Be-
weis durch Fotoaufnahmen möglichst genau dokumentiert werden sollte. Zudem
würde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten durch die Anfertigung von Fotos
vereinfacht

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach gab den Klagen mit Ent-
scheidung vom 2. November 2022 statt. Die schriftlichen Urteilsbegründungen
liegen noch nicht vor.
Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Gegen die Urteile kann Antrag auf
Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt wer-
den."


München, Rosenheimer Straße: Radfahrstreifen mit Kampfparkenden - © Stefan Warda

München, Rosenheimer Straße: Radfahrstreifen mit Kampfparkenden - © Stefan Warda

München, Rosenheimer Straße: Radfahrstreifen mit Kampfparkenden - © Stefan Warda

München, Rosenheimer Straße: Radfahrstreifen mit Kampfparkenden - © Stefan Warda

 

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützte einen der beiden Kläger. Geschäftsführer Jürgen Resch begrüßte das Urteil.

"Wenn ich eine Behinderung durch Falschparker melde, ist es selbstverständlich, dass ich meine Anschuldigung mit einem Foto belege. Dass zur Feststellung dieser Selbstverständlichkeit ein Gerichtsurteil notwendig war, zeigt erneut, dass bayerische Behörden das Auto über Recht und Gesetz stellen. Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind. Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen. Und das nicht nur in Bayern, sondern bundesweit."

 

 

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