Harkortstraße, benutzungspflichtiger Fakeradweg vorher links und nachher rechts - © Stefan Warda |
Vorher:
Harkortstraße, benutzungspflichtiger Fakeradweg (Verkehrszeichen 241, Zustand 2018) - © Stefan Warda |
Nachher:
Harkortstraße, benutzungspflichtiger Fakeradweg (Verkehrszeichen 241, Zustand April 2022) - © Stefan Warda |
In Hamburg können Radfahrende sehr leicht den Eindruck bekommen, dass die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörden oftmals wirklich nicht wissen, was sie tun. Als Beispiel dazu ein Fakeradweg in der Harkortstraße in Altona: 2018 noch begann Richtung Norden vor der Bahnunterführung ein benutzungspflichtiger "Radweg" zur Kreuzung mit der Stresemannstraße. Gehende konnten damals eigentlich relativ zufrieden sein, denn für sie war eine Gehwegbreite von mehr als zwei Metern vorgehalten. Der vom Gehweg getrennte "Radweg" war dagegen nur einen halben Meter breit und daher zum Radfahren absolut ungeeignet. Die Anordnung führte selsbtverständlich dazu, dass viele Radfahrende regelwidrig auf dem Gehweg unterwegs waren.
2022 gilt eine neue Regelung: Gehende müssen sich nunmehr mit dem schmalen Streiflein unmittelbar am Kantstein begnügen, während Radfahrende den vormaligen Gehweg zugewiesen bekommen haben. Auch dies führt selbstverständlich zu Regelverstößen. Gehende weichen bei dieser Konstellation regelwidrig auf den benutzungspflichtigen und sogar benutzbaren Radweg aus.
Mehr . . . / More . . . :
- "Fahrradstadt" Hamburg: Benutzungspflichtiger Fakeradweg in der Harkortstraße
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- Straßenverkehrsbehörde beendet Verkehrsversuch
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Weil es vielen Lesern und Bürgern nicht klar ist, kann man es nicht oft genug betonen:
AntwortenLöschenStraßenverkehrsbehörde = Polizei = Innenbehörde unter Andy Grote, SPD !
Für diesen Murks ist die Grote-Behörde verantwortlich!
Für vielen weiteren Verkehrs-Murks ebenfalls.
(weil viele irrtümlich glauben, dass alle Verkehrsthemen ausschließlich von der Tjarks-Behörde zu veranworten seien)