Aktualisiert um 15:12 Uhr
Gewöhnliches Wildparken auf einem gewöhnlichen Hamburger "Radweg" - © Stefan Warda |
Die Fahrradstaffel der Hamburger Polizei führte vorgestern eine Großkontrolle zum Freihalten von Radverkehrsanlagen und Gehwegen im Hamburger Stadtgebiet durch.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen bedeuten laut der Polizei für den jeweils berechtigten Verkehrsteilnehmer häufig ein Hindernis, welches durch Ausweichen auf andere Straßenteile umfahren werden muss. Hierbei komme es immer wieder zu Konflikten zwischen Radfahrenden und Gehenden oder Radfahrenden und Fahrenden in Pkws.
Gewöhnliches Wildparken auf einem gewöhnlichen benutzungspflichtigem "Radweg" in Hamburg - © Stefan Warda |
Vorgestern kontrollierten Beamte der Fahrradstaffel auf ihren Rädern im Hamburger Stadtgebiet mit Unterstützung durch weitere Polizeibeamte der regionalen Polizeikommissariate Wildparker.
Es wurden insgesamt 336 Wildparker festgestellt und geahndet. Bei 30 Verstößen wurde ein Abschleppvorgang angeordnet.
Gewöhnliches Wildparken auf einem gewöhnlichen benutzungspflichtigem "Radweg" in Hamburg - © Stefan Warda |
Die Polizei Hamburg will auch in Zukunft Großkontrollen mit dem Schwerpunkt des Freihaltens von Rad- und Gehwegen durchführen, um Fahrradfahrern und Fußgängern eine ungehinderte Nutzung der entsprechenden Wege zu ermöglichen.
Rotlichtkontrolle
Bei einer Rotlichkontrolle mit 74 Beamten unter Leitung der Verkehrsdirektion Ost stellte die Polizei gestern 161 Rotlichtverstöße durch Autofahrende und einen Rotlichtverstoß durch Radfahrende fest.Mehr . . . / More . . . :
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