25. Juni 2020

Wegen Scheuers Kniefall vor der Raserlobby: Petition für Beibehaltung der Restriktionen gegen aggressives Rasen

© Stefan Warda


Kniefall vor der Raserlobby: Petition wendet sich gegen von Verkehrsminister Andreas Scheuer gewünschte Rücknahme bzw. Abmilderung der StVO-Novelle (Fahrverbote)


Mit einer neuen Petition wird gefordert, dass die am 28. April 2020 in Kraft getretenen Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zurückgenommen oder abgemildert werden. Hintergrund der nachträglichen Änderung der StVO seien zahlreiche Beschwerden von Autofahrenden gewesen, die beruflich auf ihre Autos angewiesen seien und sich nicht an die bestehenden Tempolimits halten könnten oder denen dies zumindest sehr schwer falle. Verkehrsminister Scheuer und das BMVI begründen ihre Planung von erneuten Anpassungen an die StVO mit den Sorgen von Menschen, ihre Führerscheine zu verlieren.

Dazu stellen die Petenten Folgendes fest:

1. Die Gefahr des Verlustes der Führerscheine besteht lediglich bei Missachtung der StVO. Die Sorgen sind somit ggf. im Einzelfall berechtigt. Sie sollten aber nicht dadurch behoben werden, dass Ihnen entgegengekommen wird, sondern durch Anpassung ihrer Verhaltensweisen. Die Anpassung der Verhaltensweise ist ja gerade das Ziel einer Regelung. Somit ist die Sorge der betroffenen Bürger ein gutes Zeichen, dass die Regelung einen echten Effekt haben könnte.
Diesen positiven Effekt wollen die Petenten nicht einbüßen.

2. Die Regelung ist seit gerade einmal 3 Wochen in Kraft als das BMVI und der Verkehrsminister die Aufweichung der Regeln ankündigen. Dies erscheint den Petenten als zu wenig Zeit, um die Situation angemessen und sachlich zu bewerten. Gerade zu Beginn einer Neuregelung ist es doch üblich und normal, dass die Menschen emotional darauf reagieren. Dies sollte nicht zum Anlass genommen werden, die Regelung direkt zu kippen. Es sollte mindestens eine Zeit von einem Jahr angenommen werden, um die Auswirkungen der Neuregelung bewerten zu können.

Die folgenden Gründe stehen allgemein für die Einführung von Tempolimits. Diese Tempolimits sind selbstredend nur wirksam, wenn sie auch eingehalten werden. Die Einhaltung kann durch angemessene Strafen herbeigeführt werden. Dies fordern die Petenten.
Da die folgenden Gründe in der Vergangenheit zur Genüge diskutiert wurden, werden sie hier nur stichwortartig genannt:
  • Verringerung von Unfallzahlen
  • Verringerung von Unfallfolgen
  • Verringerung von CO2-Ausstoß und damit der Klimakatastrophe
  • Verringerung von Lärmbelastung und deren gesundheitlicher Folgen
  • Verringerung von Schadstoffausstoß und deren gesundheitlicher Folgen

Die Petenten fordern das BMVI, den Bundesverkehrsminister und den Bundestag auf, die Geschwindigkeitsbegrenzungen weiterhin mit den beschlossenen Strafen (ein Monat Fahrverbot bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts) zu ahnden. In Zeiten von Klimakatastrophe, Luftverschmutzung und gravierenden Verkehrsunfällen sehen sie dies als das einzig richtige Signal an.


"Glücksmomente": Wegen solcher offensichtlich uneinsichtigen Kampffahrenden muss die bestehende StVO-Regelung bleiben








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2 Kommentare:

  1. Die läuft seit dem 15. Mai und ist grottenschlecht vermarktet worden. Mit den bisher 1.800 Unterzeichnern kann man Scheuer aber nicht beeindrucken. Wer es so macht, soll es besser sein lassen. Jetzt sind kaum noch zwei Wochen Zeit zur Mitzeichnung.

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  2. Ein Argument der Gegner der aktuellen Novelle ist, dass man den Führerschein schon "aus Versehen" beim erstbesten Verstoß gegen ein Tempolimit verlöre. Als Beispiel wird gern eine Tempo 30 Regelung genannt, die man übersehen hat. Wenn ich es nicht falsch berechnet habe, muss man aber auch dort mindestens 54km/h schnell sein, um den Lappen abzugeben. Das ist auch dann zu noch zu schnell, wenn man sich in einem "normalen" 50er Bereich befindet. Ich kann daran keine unzumutbare oder überzogene Härte entdecken. Die Regelungen müssen beibehalten werden!

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