Aktualisiert um 20:12 Uhr
Veloroute 4, Fahrradstraße Leinpfad - © Stefan Warda |
Trotz der "Eröffnung" der Fahrradstraße entlang des Leinpfads im Verlauf der Veloroute 4 ist die neue Verbindung immer noch nicht vollständig freigegeben. Kampfradler können die Strecke jedoch befahren.
Letzte Woche verkündete die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die "Eröffnung" der neuen Fahrradstraße am Leinpfad. Ja, in Richtung Innenstadt ist die neue Verbindung einwandfrei befahrbar. Stadtauswärts gibt es indes weiterhin Probleme im Abschnitt zwischen Fernsicht und Maria-Louisen-Straße. Denn nur Kampfradler können den letzten Abschnitt benutzen. Normale Radfahrer warten immer noch auf die verkündete Freigabe.
Waren diese drei als Kampfradler unterwegs?
Hamburgs neueste #Fahrradstraße auf dem Leinpfad eingeweiht. Weiterer Baustein im #Veloroutenkonzept. pic.twitter.com/C3wpGzysKw— BWVI (@HH_BWVI) 27. Juli 2017
Dabei ist das Problem seit zwei Jahren dem Leiter der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde bekannt. Er weigerte sich damals nach einem Hinweis von hamburgize noch vor Umbau des Leinpfads zur Fahrradstraße das Problem zu beheben und stellte eine Änderung erst mit Ausbau des Leinpfads in Aussicht. Nun aber soll laut BWVI die Fahrradstraße Leinpfad offiziell eröffnet worden sein - jedoch ohne Nachbesserung der örtlich zuständigen Straßenbehörde.
Veloroute 4, Leinpfad / Streekbrücke: Fahrradstraße - © Stefan Warda |
Veloroute 4, Leinpfad / Fernsicht: Fahrradstraße mit Hinweis auf Sperrung - © Stefan Warda |
Veloroute nur für Kampfradler
Das Problem: Es liegt hapert an der Einbahnstraßenfreigabe. Radfahrer Richtung Norden dürfen ab der Kreuzung Leinpfad / Mövenstraße immer noch nicht weiter der Veloroute 4 folgen. Sie müssen dort rechts in die Mövenstraße abbiegen. Einerseits verlangt dies das Verkehrszeichen 209-20 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts), andererseits das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt), welche für Radfahrer nicht freigegeben wurden. Unter dem Verbot der Einfahrt wurde ein Zusatzzeichen 1033 angebracht, welches jedoch nicht das Verbot der Einfahrt auflöst. Vielmehr könnte angenommen werden, dass das Verbot der Einfahrt für Radfahrer in beide Fahrtrichtungen gelten würde.Veloroute 4, Leinpfad / Mövenstraße: Radfahrer müssen rechts abbiegen und dürfen dem Verlauf der Veloroute nicht folgen - © Stefan Warda |
Keine Veloroute 4, Leinpfad / Mövenstraße: Radfahrer dürfen nicht durchfahren, da das vorhandene Zusatzzeichen das Verbot der Einfahrt nicht aufhebt - © Stefan Warda |
Radfahrer, die die Mövenstraße auf den Leinpfad zufahren, müssen dort links stadteinwärts abbiegen. Nach rechts stadtauswärts darf von der Mövenstraße auf die Veloroute ebenfalls nicht gefahren werden.
Mövenstraße / Leinpfad: Radfahrer dürfen nur links stadteinwärts abbiegen. Kampfradler auf der "Veloroute 4" - © Stefan Warda |
Mövenstraße / Leinpfad: Radfahrer dürfen nur links stadteinwärts abbiegen - © Stefan Warda |
Somit bleibt die Veloroute 4 im Verlauf des Leinpfads stadtauswärts zwischen Mövenstraße und Maria-Louisen-Straße trotz "Eröffnung" weiterhin vollends gesperrt. Ob die Eröffnungsdelegation der BWVI letzte Woche auch als Kampfradler unterwegs war?
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Hier darf und soll ich als Radfahrer offensichtlich verkehrliche Regeln nicht erst nehmen und z.B die Abbiegepfeile ignorieren. Dann werde ich das Gelernte demnächst anwenden und rote Ampeln frei interpretieren. Das verstehen dann nur die Autofahrer wieder nicht, dass das von "ganz oben" so gewünscht ist :-)
AntwortenLöschenSchilder sind Verwaltungsakte. Kommen sie in einer Häufung, sind sie der Interpretation zugänglich. Danach ist hier unschwer zu erkennen, dass Zeichen 209 - blaues Abbiegschild - wegen des Einbahnstraßenschildes aufgestellt wurde. Das Einbahnstraßenschild dient hier als Begründung. Dementsprechend ist das Zusatzschild unter dem Einbahnstraßenschild, welches Radfahrern das Befahren der Strecke erlaubt, unschwer auch als Zusatzschild für Zeichen 209 (Abbiegeschild) zu verstehen und bedeutet, dass eine Ausnahme für Radfahrer besteht, auch wenn es ausnahmsweise nicht am selben Mast aufgehängt ist. Dies entspricht ohne weiteres dem Empfängerhorizont eines durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers, wie die Praxis in dieser Straße zeigt. Gibt es so wenige unklare Radverkehrsregelungen oder gefährliche Verkehrsführungen, dass man unbedingt bei dieser sehr klar verständlichen Regelung noch ein Haar in der Suppe finden muss? Wie viele kleine Blechschildchen sollen noch aufgehängt werden, damit alles seine Richtigkeit hat. - Beste Grü0e Karsten Nevermann
AntwortenLöschenWozu braucht es eigentlich das blaue Abbiegeschild, wenn doch das Spardosenschild die Einbahnstraße eindeutig festlegt? Erst durch das überflüssige Abbiegeschild ist für Radfahrer eine Freigabe davon erforderlich. Also Blauschilder weg und gut ist es.
LöschenAnsonsten könnte der "Empfängerhorizont eines durchschnittlichen Radfahrers" auch jede echte Einbahnstraße als für den Radgegenverkehr auffassen, jeder Autofahrer jeden Gehweg als Parkplatz, falls das VZ315 fehlt, usw . . .
Zu meinem Empfängerhorizont gehört u.a., dass ich an bestimmten Ampelkreuzungen durchaus noch fahren kann, wenn die Fußgängerampel kurz vorher auf Rot gesprungen ist und ich die gegenüberliegende Seite noch innerhalb der Räumzeit für die Fußgänger erreichen kann. Da akzeptiert die Polizei meinen Empfängerhorizont aber so gar nicht.
LöschenDas ganz wurde mittlerweile behoben.
AntwortenLöschenBei beiden Abbiegeschildern wurden: "Fahrräder frei"-Schilder aufgestellt.
Zeigt das hier mitgelesen wird....
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