8. August 2017

Norderstedt: Tödlicher Unfall bewegt Radfahrer

Norderstedt: Truck driver kills cyclists


Norderstedt, Ulzburger Straße: Gemeinsamer Geh- und Radweg für Zweirichtungsverkehr an der Zufahrt zum ehemaligen Gärtnereigelände, auf das der Lastwagen abbog - © Stefan Warda


Eine Radfahrerin wurde von einem Lastwagenfahrer getötet. Die Radfahrerin fuhr auf einem straßenbegleitendem Gehweg, für den die Benutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr angeordnet ist. Der Lkw-Fahrer fuhr in die gleiche Richtung wie die Radfahrerin und bog dann unvermittelt auf ein Grundstück ab. Dabei querte das schwere Fahrzeug den Weg der Radfahrerin und überrollte die Frau. Das Abendblatt greift den Unfall von Mittwoch letzter Woche heute erneut auf. Laut Nico Möller, Sprecher der Polizeidirektion Segerberg, müssten Radfahrer überall mit solchen Unfällen rechnen.

Das kann auf jeder Straße zu jedem Zeitpunkt geschehen, egal ob mit oder ohne Radstreifen.

Sollen Radfahrer tatsächlich hinnehmen, dass sie jederzeit an jedem Ort von einem Lastwagenfahrer überfahren werden können, weil solche Unfälle quasi schicksalsbedingt als Opfer des suspekten "toten Winkels" zugeschrieben werden? Dieser "tote Winkel" kann offenbar jederzeit und überall auf Deutschlands Straßen zuschlagen und Radfahrer und Fußgänger urplötzlich unvermittelt aus dem Leben reißen.


Norderstedt, Ulzburger Straße: Zufahrt zum ehemaligen Gärtnereigelände - © Stefan Warda


Vielleicht war die Unfallursache "menschliches Versagen", je nach Ergebnis des noch andauernden Unfallgutachtens. Dann würde die Radfahrerin nicht Opfer des ominösen "toten Winkels" werden, für den angeblich keiner etwas kann.

Anders als bei Terroranschlägen hat sich unsere Gesellschaft aber damit abgefunden, dass jährlich mehrere Hundert Menschen diesem "toten Winkel" geopfert werden. Gegen Terroranschläge werden mittlerweile Barrikaden aufgebaut, um Veranstaltungen wie den Hamburger Dom, den Christopher Street Day, den Hafengeburtstag, usw. zu schützen. Damit sollen Anschläge wie nach dem Vorbild von Nizza oder Berlin vermieden werden. Gegen den "toten Winkel" gibt es bislang kein Mittel. Er kann jederzeit weiterhin zuschlagen, wie der Sprecher der Segeberger Polizeidirektion sagte. Es ist bezeichnend für den Stellenwert unseres Verkehrssystems, wie schnell Abwehrmaßnahmen gegen vermeintliche Terroranschläge bei öffentlichen Veranstaltungen eingerichtet wurden, wie lange es dagegen braucht, bis geeignete Maßnahmen wie Fahrrerassistenzsysteme zur Anwendung gegen den "toten Winkel" kommen.



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5 Kommentare:

  1. Die Kollegen aus Norderstedt könnten bezüglich des Toten Winkels mal bei den Nachbarn in HH Nachhilfe anfordern.

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  2. mir gab die Galle hoch, als ich diese Schwachsinnsbemerkungen des Polizeisprechers gelesen habe. hiermit ist eigentlich alles gesagt:
    http://adfc-berlin.de/radverkehr/sicherheit/information-und-analyse/121-fahrradunfaelle-in-berlin-unfallstatistik/222-exkurs-der-tote-winkel.html

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  3. Ist doch ganz einfach! Einfahrt in Ortschaften und Städte für LKW ist nur noch mit Beifahrer, der im Falle eines Unfalls mitverantwortlich wäre, oder elektronischem Abbiegeassistenten erlaubt.

    Der Pressesprecher der Polizei Segeberg gehört, wenn die Zitate so stimmen, auf einem Fahrrad festgebunden auf die Ulzbuger Straße versetzt.

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  4. Den toten Winkel gibt es bei den aktuellen LKW nicht mehr. Das konnte man sich im letzten Jahr bei einer Veranstaltung der Polizei in der Mönckebergstraße ansehen. Die LKW haben 5 Spiegel mit denen auch die früher toten Winkel eingesehen werden können. Das ist für den Fahrer natürlich unübersichtlich und die Spiegel müssen auch jeweils passend eingestellt sein. Und schnelle Radler, die von der Seite angerauscht kommen, können ggf. auch leicht übersehen werden. Aber in diesem Fall war die Fahrt der Radfahrerin vermutlich berechen- und vorhersehbar. Der LKW-Fahrer musste sich hier auch nur auf seine rechte Seite konzentrieren. Aus meiner Sicht ist der Unfall somit kein Problem des toten Winkels, sondern der Unaufmerksamkeit des LKW-Fahrers anzulasten. Solche Unfälle sind kein unabänderliches Schicksal für Radfahrer. LKW-Fahrer sind über die Gefährlichkeit des Rechtsabbiegens informiert und das sollte das Strafmaß entsprechend beeinflussen. Unerwartete Dinge kann mann "übersehen" oder falsch reagieren, aber das gilt nicht beim Rechtsabbiegen eines LKW. Hier ist nichts unerwartet, sofern ein Radler nicht völlig unkonventionell gefahren ist. Aber solche Unfälle werden halt bagatellisiert und deshalb sind manche LKW-Fahrer für das Problem offensichtlich nicht sensibilisiert.

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  5. Auch hier: Benutzungs"pflicht" lieber ignorieren. Stattdessen : Fahrbahn benutzen !
    Und nicht gaanz rechts fahren, eher so ganz knapp rechts von der Mitte der Fahrbahn fahren. Das verlängert vielleicht das Leben, ich mache das seit Jahrzehnten so, NOCH lebe ich ...;-)))

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