Aktualisiert um 13:02 Uhr
Veloroute 4, Leinpfad / Mövenstraße: Radfahrer sind neuerdings von der Abbiegevorschrift ausgenommen - © Stefan Warda |
Die zum Zeitpunkt der "Eröffnung" nicht freigegebene Fahrradstraße am Leinpfad im Verlauf der Veloroute 4 wurde in den letzten Tagen nachgebessert. Nach Intervention bei der Verkehrsdirektion müssen Radfahrer stadtauswärts nicht mehr den Umweg über die Mövenstraße nehmen. Sie dürfen nun zwar geradeaus dem Verlauf der Veloroute folgen, jedoch ist anschließend die Einbahnstraße immer noch nicht korrekt freigegeben. Dazu bedarf es gemäß der auch in Hamburg gültigen Straßenverkehrs-Ordnung des Zusatzzeichens "Radfahrer frei" (1022-10) statt des bislang verwendeteten Zusatzzeichens 1033.
Veloroute 4, Leinpfad / Mövenstraße: Immer noch ist das falsche Zusatzzeichen unter dem Verbot der Einfahrt angebracht - © Stefan Warda |
Wünschenswert wäre ebenfalls ein Hinweis an der Kreuzung Leinpfad / Fernsicht. Nach Einfahrt in die neue Fahrradstraße steht wenige Meter hinter dem Fahrradstraßenschild das "Spardosenschild" (Verbot der Einfahrt) mit dem Zusatz "200 m". Auch darunter sollte der Zusatz "Radfahrer frei" angebracht werden.
Veloroute 4, Leinpfad / Fernsicht: Auch dort fehlt der Hinweis, dass Radfahrer vom Verbot der Einfahrt nach 200 Metern ausgenommen sind - © Stefan Warda |
Von der Mövenstaße dürfen Radfahrer mittlerweile wieder in beide Richtungen auf den Leinpfad abbiegen. Das zwischendurch entfernte Zusatzzeichen "Radfahrer frei" wurde wieder angebracht.
Mövenstraße / Leinpfad: Das korrekte Zusatzzeichen wurde wieder angebracht - © Stefan Warda |
Mövenstraße / Leinpfad: Radfahrer dürfen wieder in beide Richtungen abbiegen - © Stefan Warda |
Kreuzung Mövenstraße / Leinpfad nach Einrichtung der Fahrradstraße: Radfahrer dürfen nur noch stadteinwärts abbiegen - © Stefan Warda |
Kreuzung Mövenstraße / Leinpfad vor Einrichtung der Fahrradstraße: Radfahrer dürften in beide Richtungen auf den Leinpfad abbiegen - © Stefan Warda |
Mit der Einrichtung der Fahrradstraße Leinpfad wurde allerdings auch die Kreuzung mit der Maria-Louisen-Straße sicherer. Eigentlich durften Radfahrer stadtauswärts bislang ja ohnehin nicht ab Mövenstraße auf die Maria-Louisen-Straße zufahren. Daher fehlte am Leinpfad an der dortigen Kreuzung auch ein Vorfacht-achten-Schild (Verkehrszeichen 205). Dies wurde mittlerweile nachgerüstet. Ohne dieses Schild hätte für Radfahrer die Rechts-vor-Links-Regelung an der dortigen Kreuzung gegolten.
Auch für den die Fahrradstraße Leinpfad kreuzenden Verkehr im Verlauf Streekbrücke / Maria-Louisen-Straße ist die Situation eindeutiger geworden. Vor Einrichtung der Fahrradstraße gab es keinen Hinweis, dass die Einbahnstraße Leinpfad von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden darf. Dies wurde nun endlich nachgerüstet.
Streekbrücke / Leinpfad: Zwar ist die Wegweisung für die Veloroute 4 angebracht, das Abbiegen nach links Richtung Norden bleibt aber verwehrt - © Stefan Warda |
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Wurden denn die fehlenden und falschen Beschilderungen schon den zuständigen Stellen gemeldet? Z.b. Via Melde Michel?
AntwortenLöschenWurden vor zwei Jahren dem PK und der VD und nach "Eröffnung" der Route nochmals der VD gemeldet.
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