28. Mai 2017

Hamburg: Kleine Freiheit für Radfahrer auf der Holstenstraße

Hamburg: Little less mandatory cycle tracks along Holstenstraße
Aktualisiert um 22:37 Uhr

Holstenstraße / Simon-von-Utrecht-Straße: Kleine Freiheit für Radfahrer wegen etwas weniger Radwegzwang - © Stefan Warda


Radfahrer haben nunmehr ein wenig mehr Wahlfreiheit auf der Holstenstraße. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde ließ stellenweise einige der noch vorhandenen blauen Radwegbenutzungspflicht-Schilder entfernen. An zwei Stellen wurden Schilder aufgestellt, die auf das somit grundsätzlich erlaubte Fahrbahnradeln hinweisen.

Richtig geglückt ist die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht noch nicht. Die Straßenverkehrsbehörde beim Polizeikomissariat 21 ordnete Ende April im Einvernehmen mit der Verkehrsdirektion die Aufhebung des Radwegzwangs in der Holstenstraße zwischen Holstenplatz und Louise-Schröder-Straße an. Von den noch vorhandenen blauen Schildern fielen lediglich nur einige wenige. Andere blieben weiterhin aufgehängt und haben damit weiterhin Wirkung, auch wenn deren Anordnung nichtig ist. Richtung Norden gilt der Radwegzwang weiterhin von Suttnerstraße bis Haus-Nr. 199. Richtung Süden von Haus-Nr. 200 bis Zeiseweg und von Chemnitzstraße bis Louise-Schröder-Straße. Somit haben Radfahrer nur ein wenig mehr Freiheit statt der großen Freiheit bekommen.

Schon seit mehreren Jahren ist die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben gewesen in den Abschnitten Reeperbahn bis Simon-von-Utrecht-Straße, Gählerstraße bis Norderreihe, Haubachstraße bis Max-Brauer-Allee, Karl-Wolff-Straße bis Chemnitzstraße und Nobistor bis Königstraße. Später wurde der Radwegzwang wieder eingeführt für die Abschnitte Haubachstraße bis Eggerstedtstraße, Haus-Nr. 200 bis Max-Brauer-Allee und wegen einer Baustelle von Haus-Nr. 7 bis Simon-von-Utrecht-Straße. Schlüssig und verständlich war das Hin und Her mit dem Radwegezwang in der Holstenstraße auf jeden Fall nicht. Denn von Haus-Nr. 201 bis zum Holstenplatz wurde vor Jahren nicht nur der Gehwegbenutzungszwang aufgehoben, sondern auch ein gleichzeitig ein Fahrbahnbenutzungszwang eingeführt. Der benutzungspflichtige Radweg endet zwischen Haus-Nr. 199 und 201. Ab dort müssen Radfahrer bis Holstenplatz auf die Fahrbahn ausweichen. Davon hatte hamburgize schon vor Jahren einen Mitarbeiter des PK21 unterrichtet.


Holstenstraße 199, Ende des benutzungspflichtigen Radwegs: Radfahrer müssen auf die Fahrbahn wechseln - © Stefan Warda

Holstenstraße 201: Keine Wahlfreiheit, denn Radfahrer müssen zwingend auf der Fahrbahn fahren - © Stefan Warda
 
 
Konflikte gab und gibt es auf den "Radwegen" entlang der Holstenstraße wegen Sondernutzungen, Fußgängern, abgelagertem Müll und abgestellter Fahrräder auf dem "Radweg", der Kleinwüchsigkeit der "Radwege" und der schlechten Oberfläche wegen Baumwurzelschäden.


Holstenstraße 188 mit illegaler Sondernutzung - © Stefan Warda



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