Wandsbeker Marktstraße, "W1": Fahrradbügel - © Stefan Warda |
Vor dem im letzten Jahr eröffneten Einkaufszentrum "W1" in Wandsbek stehen nun mittlerweile insgesamt zehn Fahrradbügel.
Das Bezirksamt Wandsbek hatte im Bereich des Einkaufzentrums "W1" entlang der Wandsbeker Marktstraße zehn Fahrradbügel aufgestellen lassen. Das Aufstellen weiterer Fahrradbügel – insbesondere entlang der Brauhausstraße – sei nicht möglich, da die Nebenflächen nach dem Ausbau der Brauhausstraße zu schmal für Einbauten seien. Das "W1" beherbegt jedoch ein Autoparkhaus mit 310 Stellplätzen.
Insgesamt fällt die Straßenecke Wandsbeker Marktstraße / Brauhausstraße auch nach Abschluss der Bauarbeiten rund um das "W1" weiterhin sehr beengt für Radfahrer und Fußgänger aus. Wartende Fußgänger blockieren häufig den benutzungspflichtigen Design-Radweg.
Wandsbeker Marktstaße / Brauhausstraße, Radwegbenutzungszwang - © Stefan Warda |
Wandsbeker Marktstraße / Brauhausstraße - © Stefan Warda |
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Manche Menschen glauben ja noch an das Märchen, dass in Deutschland alles geordnet zugehe, und dass Behörden die Einhaltung von Vorschriften kontrollieren und durchsetzen.
AntwortenLöschenVermutlich war es so: Der Bauantrag (ohne geplante Abstellanlagen) wurde behördlich geprüft, die Behörde hat die fehlenden Abstellanlagen beauflagt, sich jedoch nicht mehr darum gekümmert, ob der Bauherr dieser Auflage tatsächlich nachkommt. Der Bauherr, wohlwissend, dass ihn die Umplanung "wertvolle" Geschäftsfläche im Erdgeschoss gekostet hätte, lässt es darauf ankommen, ignoriert die Auflage im Wissen um die lasche behördliche Kontroll- und Vollzugspraxis schafft Tatsachen und baut einfach (ohne Abstellanlagen).
Nun ist das Ding gebaut, die Behörden sind durch Kritik aus der Öffentlichkeit plötzlich aufgewacht und stellen fest, dass sie gehörnt wurden. Da sie jedoch selber beim Kontrollvollzug gepennt haben, trauen sie sich nicht auf die Hinterbeine zu stellen. Um das Gesicht für beide Seiten zu wahren, werden nun Bügel auf dem Gehweg zulasten der Fußgänger aufgestellt. Die Dreistigkeit des Bauherrn wurde somit belohnt, da er mit der für ihn billigsten Lösung davongekommen ist, die bei vorheriger Planung nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. Genau das was er erzielen wollte.
Jedenfalls legen diese Aussagen es nahe, wenn man zwischen den Zeilen lesen kann und etwas Einblick in die Baupraxis hat:
http://hamburg.adfc.de/verkehr/themen-a-z/fahrradparken/neubau-des-ekz-w1-in-hamburg-wandsbek-ohne-fahrradabstellplaetze/
PS: Mir wird regelmäßig mulmig beim Gedanken daran, dass Behörden auch Atomkraftweke überwachen...
Zum "Design-Radweg": Vor über 10 Jahren, als der BID ausgerufen wurde und erste Umbau-Entwürfe vorlagen, hatte ich beim Bezirk davor gewarnt, die gleichen Fehler wie kurz zuvor am Jungfernstieg zu wiederholen. Mir wurde damals als Anwort zugesichert, man werde die Fehler vom Jungfernstieg nicht wiederholen. Das Ergebnis können wir seit 10 Jahren bewundern: Radwege grau in grau mit Bürgersteig.
Mit Bezug auf: "Manche Menschen glauben ja noch an das Märchen, dass in Deutschland alles geordnet zugehe, und dass Behörden die Einhaltung von Vorschriften kontrollieren und durchsetzen."
LöschenIn den großen Teilen Deutschlands erscheint mir das durchaus so, in den Großstädten aber eher eingeschränkt. Noch eingeschränkter in Großstädten, die weder bayerische noch preußische Verwaltungstraditionen erlernt haben, sondern seit jeher auf Küngelei fußen (ich mag Hamburg trotzdem) ;-)
Es geht aber auch anders: In Münster bekommst Du als Fußgänger eine Geldstrafe, wenn Du bei Rot über eine Ampel gehst. Ob das jetzt besser ist...?