Aktualisiert am 29.11.2014
Die Fehlplanung des Kreisverkehrs am Norderstedter Ochsenzoll erhitzt die Gemüter sowohl der Radfahrer, wie auch der Befürworter des fertiggestellten Projekts. Interessant wird es, wenn Radfahrer das Nichtvorhandesein von Radverkehrsführungen begrüßen und anderen Radfahrern vorschreiben wollen sich am Kreisverkehr als Fußgänger zu verhalten, vom Rad abzusteigen und das Rad zu schieben. Wieso wird so etwas nicht auch von Autofahrern verlangt?
Wie schon mehrfach berichtet hat die große Kreuzung am Ochsenzoll in Norderstedt vor einem Jahr ein neues autoverkehrsgerechtes Kreuzungsbauwerk erhalten. Für den Autoverkehr gibt es einen Kreisverkehr mit Bypässen und einem zusätzlichen Tunnel, für Radfahrer wurde vorgesehen als Fußgänger Treppen zu steigen oder ggf. Auzüge (falls diese funktionieren) zu benutzen, einen Fußgängertunnel zu benutzen oder aber vor dem Queren der Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs abzusteigen, sowie große Umwege um die Kreuzung zu bewältigen. Auch für Fußgänger gibt es zum Teil keine direkten Kreuzngsmöglichkeiten am Kreisverkehr.
Abendblatt-Leser Jürgen Heiman meint jedenfalls, dass Absteigen und Schieben zum sicheren Radfahrer dazugehören. Meint Herr Heiman damit, dass es am "Knoten Ochsenzoll" keine Radverkehrsanlagen gibt und Radfahren dort verboten sei? Herr Heimann, seien sich sich gewiss, dass Radfahren und zu Fuß gehen unterschiedliche Verkehrsarten sind. Fußgänger sind keine Radfahrer. Oder sind Autobesitzer, die zu Fuß gehen, auch gleichzeitig Autofahrer, ohne im Auto zu sitzen? Radfahrer brauchen für die Teilnahme am Straßenverkehr entsprechende Verkehrsräume. Falls es keine Radverkehrsführung gibt, müssen sie gemäß der StVO auf der Fahrbahn radeln, wie z.B. am "Knoten Ochsenzoll".
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Vielen Dank für den Beitrag. Diese Ansichten sind einfach nur bizarr und von vorgestern, hier zeigt sich eben, dass noch einiges zu tun ist, bis in Hamburg das Fahrrad endlich als vollwertiges Verkehrsmittel anerkannt wird. Dies sollte erst recht eine Aufforderung sein: Radfahrer, raus auf die Straße, seid präsent und verschafft Euren Belangen Gehör!
AntwortenLöschenAm gefährlichsten sind ja immer die "ich bin ja selber Auto- und Fahradfahrer"-Kommentare.
AntwortenLöschenAuch wenn der Norderstedter Kreisel kein Hamburg-Thema ist und insb. die Gäste aus dem Umland (PI,WL,OD etc.) stets sehr gereizt reagieren, wenn man Ihnen die Fahrbahn streitig macht, hilft hier nur Fahrradpräsenz auf den Straßen. Wenn von 100 Radlern nur 10 - trotz fehlender Benutzungspflicht - auf der Straße fahren (z.B. Hafenstraße, Benutzungspflicht kürzlich aufgehoben), entsteht bei vielen Autofahrern eben der Eindruck, daß die Masse sich regelkonform verhält und die wenigen Fahrbahnradler weggehuot werden dürfen. Insofern hat Rod uneingeschränkt recht: Nicht nur zur CM ab auf die Straße und Flagge zeigen !!!
Welche Hafenstraße ist gemeint?
LöschenVielleicht meinst Du "auf der Fahrbahn"?
LöschenFalls die St. Pauli Hafenstraße gemeint ist: Seit vielen Jahren schon hat es Richtung Altona ab Helgoländer Allee kein VZ für den Radwegzwang, gleiches ab Davidstraße, und gleiches ab der Ausfahrt vom Alten Elbtunnel unterhalb der Davidstraße (Davidstreppe). Zudem endet der vorhandene Radweg auf Altonaer Gebiet an den Riverkasematten - löst sich in Luft auf. Erst beim Fischrestaurant beginnt wieder ein Radweg, der ab dort wohl wegen Räumzeiten b-pflichtig ist. Aus Richtung Altona kommend gab es viele Jahre lang ab Große Elbstraße im Verlauf St. Pauli Fischmarkt keine Radverkehrsanlage. Der Radweg aus Breite Straße endete an der Großen Elbstraße. Denn auf der Flutschutzanlage gibt es keinen Radweg. Da dort zwar eine Rampe in Verlängerung der Radfurt vorhanden ist, diese aber baulich wie der Gehweg gestaltet ist, war es immer ein Gehweg. Das VZ240 hatte es vor mehreren Jahren dort mal gegeben. Lange Jahre gab es dort kein VZ. Erst seit wenigen Monaten hat es dort ein VZ239 mit Radfahrfreigabe. Dies gilt dann auch über die Bezirksgrenze (bei Balduintreppe) hinweg für die St. Pauli Hafenstraße bis zur Einfahrt zum Alten Elbtunnel - Bei den St. Pauli Landungsbrücken - gegenüber der Davidstreppe. Ab dort hat es seit ca. zehn Jahren schon kein VZ240 mehr, sondern VZ239 mit Radfreigabe. Ab Davistraße gibt es auch keinen Benutzungszwang Richtung Innenstadt, erst der Radfahrstreifenstummel kurz vor der Kreuzung am Landungsbrückengebäude hatte früher mal ein VZ237.
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