Jahrelang blockierte ein Gastronom in der Großen Elbstraße den gesamten Gehweg mit seiner Außengastronomie. Selbst nach Bau des neuen Radwegs im Verlauf des Elberadwegs blieb die Gehwegblockade in der bei Touristen beliebten Straße bestehen. Nach wiederholtem Protest von Radfahrern hat das Bezirksamt die Sondernutzung zurückgedrängt. Laut Hamburger Wege-Gesetz ist eine derartige Zweckentfremdung eines Gehwegs unzulässig.
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