28. Februar 2014

Zwischenstand zum "Radweg" in der Behringstraße

Fake Cycle Track Behringstraße after Agreement between Court and Traffic Authority

© hamburgize.com / Stefan Warda
Behringstraße / Windhukstraße: Das frisch angebrachte VZ 315 im Jahr 2004 (Foto: Frank Bokelmann)

Bis gestern noch hatte es in Behringstraße keine Veränderung seit Einigung mit dem Verwaltungsgericht auf Abbau der Verkehrszeichen 315. Die unzulässigen blauen Schildchen hängen immer noch im Straßenraum, der "Radweg" ist weiterhin durch Kampfparker und andere abgestellte Fahrzeuge unbenutzbar. Ein Radler hatte nach Scheitern einer Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht die Anordnung dieser Verkehrszeichen 315 beklagt. Diese erlauben das Parken neben bzw. auf dem Radweg in der Behringstraße. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde hatte zugestimmt die Schilder entfernen zu lassen und ggf. weitere Maßnahmen gegen zukünftiges Kampfparken enzuleiten.


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Radler müssen einen Seitenabstand zu den abgestellten Fahrzeugen von wenigstens einem Meter einhalten. Die Restbreite des Radwegs beträgt an vielen Fahrzeugen nicht einmal mehr einen Meter. Der Radweg ist daher auf voller Länge unbenutzbar. Radler müssen derweil noch die Fahrbahn benutzen - trotz Radwegbenutzungspflicht. Das Befahren des Gehwegs ist verboten.


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