21. Februar 2014

Gemeinsame Geh- und Radwege in der Langenhorner Chaussee?

Cycling on Sidewalks along Langenhorner Chaussee?




Die Situation für Radfahrer in der Langenhorner Chaussee zählt zu den schlechtesten Seiten der Verkehrspolitik in Hamburg. Zwar hat es in der mehrere Kilometer langen Ausfallstraße nach Norderstedt zahlreiche blaue Radwegschilder (Verkehrszeichen 237), es gibt dort jedoch keine Radwege. Für Politiker und Behörden steht jedoch fest, dass Radfahrer dort nicht auf die Fahrbahn gehören, auch wenn die Radler wegen nicht vorhandener Radwege die Fahrbahn beutzen müssen. Das Befahren der Gehwege ist bei Verkehrszeichen 237 nicht erlaubt. Das Fuhlsbüttler Wochenblatt berichtete letztes Jahr von Plänen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die Nebenfläche neu zu gestalteten. Radwegreste und Gehwegflächen sollen zusammengefasst werden und mit einem einheitlichen Belag versehen werden. Laut Bezirksamt soll das Radfahren auf dem erneuerten Gehweg dann verbindlich mit den Verkehrszeichen 240 angeordnet werden.

Die BWVI wird einen gemeinsamen Rad- und Gehweg mit einer intakten, ebenen Oberfläche einrichten.

 Auf den Fahrbahn möchten weder die Straßenverkehrsbehörde noch die Verkehrsbehörde die Radfahrer sehen. Sie würden dort den Autoverkehrsfluß stören. Auf dem recht schmalen Gehwegen würden jedoch Fußgänger durch Radfahrer behindert und gefährdet. Zwischen legalisiertem Parken auf den Gehwegen und Grundstückseinfriedungen lassen sich keine regelkonformen Geh- und Radwege einrichten. Der Autoverkehr hat immer noch absoluten Vorrang in Hamburg.


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5 Kommentare:

  1. "Auf den Fahrbahn möchten weder die Straßenverkehrsbehörde noch die Verkehrsbehörde die Radfahrer sehen. Sie würden dort den Autoverkehrsfluß stören."

    Nachdem sich mein Lachkrampf etwas gelegt hat, hier meine Meinung dazu:
    Wir sind hier nicht bei "WÜNSCH DIR WAS"!

    Verbindlich für die Entscheidung, ob dem Radverkehr die Fahrbahnbenutzung verweigert werden darf, ist die StVO, die VwV-StVO und das Urteil 3 C 42.09 des BVerwG. "Gestörter" Autoverkehr ist dafür ebenso irrelevant, wie ideologisch begründete Gefühle der Verkehrsbehörden.

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  2. Immerhin gäbe es dann eine frische Widerspruchsfrist. Yeah!

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  3. Die Hoheluftchaussee Richtung Hoheluftbrücke mit den aktuellen Baustellen ist sehr zu empfehlen, es geht kaum schlimmer.

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  4. Das Bild zeigt nur eine Baustelle, kurz vor der Kreuzung Eppendorfer Weg, von der Gärtnerstraße kommend, ist ein weiteres Monster hinzugekommen. Der einzige Unterschied, Fußgänger und Radfahrer dürfen sich den wenigen Platz teilen.

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