Geisterradeln auf dem Ballindamm |
Das Amtsgericht München wies eine Klage einer Geisterradlerin gegen eine Autofahrerin zurück. Die Geisterradlerin begehrte nach einem Unfall mit der Autofahrerin aufgrund von leichten Verletzungen ein Schmerzensgeld sowie 50% der möglicherweise zukünftig entstehenden Kosten zu ersetzen. Die Geisterradlerin war auf der Fahrbahn auf der linken Fahrspur mit der Autofahrerin zusammengeprallt. Sie wollte sich den Weg im Kreuzungsbereich abkürzen und war deswegen auf der linken Fahrspur den Autos entgegen gefahren.
Mehr . . . / More . . . :
- Fahrrad gegen Auto (Amtsgericht München, 25.11.2013)
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