Fuhle mit benutzungspflichtigem Fake-"Radweg" (Foto: Grüne Hamburg-Nord) |
Eine Mehrheit im Regionalausschuß des Bezirks Nord stimmte für den Erhalt der schlechten "Radwege" in der nördlichen Fuhlsbüttler Straße. Ein Antrag der Grünen bei der geplanten Umgestaltung der Fuhle zwischen Hebebrandstraße und Alsterdorfer Straße durchgängig Radfahrstreifen einzurichten wurde abgelehnt. Zwischen Rübenkamp und Alsterdorfer Straße sollen die nicht regelkonformen Fake-"Radwege" prinzipiell bestehen bleiben. Zwar sollen sie irgendwie verbreitert werden, dies wäre aber nur möglich durch Aufhebung der Parkplätze neben dem "Radweg". Ob ein Kläger gegen die Verkehrszeichen 315 oder 237 einspringen muss?
Fuhle: Wie soll dieser Fake-"Radweg" noch verbreitert werden bei Erhalt der Parkplätze? |
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Wie niedlich, "eine Mehrheit im Regionalausschuss" stimmte für den Erhalt eines "Radwegs", obwohl dessen Benutzungspflicht nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Sind diese Hobbypolitiker noch nicht einmal in der Lage, sich mit den gesetzlichen Regelungen für eine Radwegebenutzungspflicht vertraut zu machen? Wissen diese "Herrschaften" eigentlich nicht, dass Radfahrende eine Mitschuld aufgebrummt bekommen, wenn sie gegen eine sich öffnende Autotür knallen, weil sie den erforderlichen Sicherheitsabstand (ca. 1 Meter) nicht eingehalten haben? Selbst dann, wenn die Radwegebenutzungspflicht zukünftig wegfiele, wird aufgrund der unmittelbar neben dem "Radweg" parkenden Kraftfahrzeuge gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen! Eine peinliche Posse...
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AntwortenLöschenHamburg verarscht uns doch nach Strich und Faden. Und jetzt? Straße fahren, nichts anderes. Denn auch wenn Benutzungspflicht angeordnet ist, muss man einen "solchen Fakeradweg" nicht fahren. Stichwort Zumutbarkeit.
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