21. Mai 2013

Weniger Benutzungszwang auf der Fuhle

Cycling on road lanes now allowed on Fulhsbüttler Straße

 
Fuhlsbüttler Straße - ohne Radwegbenutzungszwang
Die blauen Schilder sind weg - Fuhlsbüttler Straße ohne Radwegbenutzungszwang

Nach und nach entfallen in Hamburg die Benutzungspflichten für "Radwege" an zahlreichen Hauptstraßen. Nach Alte Landstraße, Brombeerweg, Hummelsbütteler Hauptstraße und Hummelsbütteler Landstraße sind in der Fuhlsbüttler Straße viele der unbeliebten blauen Schilder entfernt worden. Der Abschnitt südlich der Hebebrandstraße hat nun bis auf wenige Ausnahmen keinen Benutzungszwang mehr für die zum Teil nicht benutzbaren "Radwege". U.a. muss noch unter der Barmeker Brückenstraße und im Anschluß an die Nebenfahrbahn bei Haus-Nr. 417 bis Elligersweg den verbliebenen blauen Schildern gefolgt werden.


Fuhlsbüttler Straße / Hebebrandstraße
Fuhlsbüttler Straße / Hebebrandstraße: Richtung Süden beginnt hier der freigegebene Straßenabschnitt

Fuhlsbüttler Straße - Multifunktionsradwegparkplatz
Fuhlsbüttler Straße kurz hinter der Hebebrandstraße: Multifunktionsparkplatz-"Radweg": Hier dirfen Radfahrer mittlerweile ganz offiziell die Fahrbahn befahren

Fulsbüttler Straße 417 - Radwegbenutzungspflicht
Fulhsbüttler Straße 417: Bis Elligersweg muss noch der Radweg benutzt werden

Fuhle - Barmbeker Brückenstraße
Fuhle / Barmbeker Brückenstraße: Unter der Brücke hindurch muss leider noch der Radweg benutzt werden, weil vermutlich diese Ampel-Räumzeit noch nicht angepasst wurde

Fuhlsbüttler Straße: Blaue Abschnitte weiterhin noch mit Radwegbenutzungspflicht


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