15. Mai 2013

Autogerechte Stadt Hamburg: Politik blockt Placebo-"Radweg"-Beseitigung

Car City Hamburg: Politicians Regret to Remove Unusable "Cycle Tracks"


Langenhorner Chaussee - benutzungspflichtiger "Radweg"
Langenhorner Chaussee: Dies soll ein "Radweg" sein und vorerst auch bleiben. Das Parken zwischen "Radweg" und Fahrbahn wurde bislang erlaubt (VZ315)
Langenhorner Chaussee: This should be a "cycle track" and also for the next future. Parking is still allowed between cycle track and road lanes.


Die sogenannten "Radwege" in der Langenhorner Chaussee zählen zu den schlimmsten der Hansestadt. Sie sind nicht einmal benutzbar, aber benutzungspflichtig - in Hamburg eine nicht unbekannte Konstellation. Dieser unvereinbare Widerspruch bedeutet dem Radfahrer: Du bist hier nicht erwünscht, für dich soll es hier keinen Platz geben, hier hat der Autoverkehr absoluten Vorrang. Aber laut Straßenverkehrs-Ordnung müssen Radfahrer bei unbenutzbaren "Radwegen" auf die Fahrbahn ausweichen. Nur auf Autobahnen und Kraftfahrzeugstraßen sind Radfahrer vom Fahrbahnverkehr ausgeschlossen. Radfahrer haben also keine andere ahl als auf der Fahrbahn zu radeln.

Die Placebo-"Radwege" in der Langenhorner Chaussee sind nur 80 -100 cm breit und durch die Chausseebäume zerstört und unpassierbar. Zudem dürfen Autos unmittelbar neben den "Radwegen" auf dem Gehweg parken. Dadurch müssten Radfahrer direkt im Dooring-Bereich fahren, sollen doch aber einen Sicherheitsabstand zu parkenden Autos von mindestens einem Meter einhalten. Mit der bestehenden Regelung erziehen Politiker und Behörden Hamburgs Radler zu "Kampfradlern", denn fast keiner einziger Radler fährt vorschriftsmäßig auf der Fahrbahn der vielbefahrenen Straße, sondern illegal auf den Gehwegen neben den unbnutzbaren "Radweglein". Das wissen alle Beteiligten, und alle schauen weg. Wie verlogen diese Haltung ist, zeigt das, dass Verkehrspolitiker sich gerne negativ über sogennante "Kampfradler" aufregen, die in Hamburg gegen irgendwelche Regeln verstoßen.

Hoffnung gibt es im südlich angrenzenden Abschnitt der Alsterkrugchaussee. Weil dort etwas wenig Autoverkehr braust haben sich die Verantwortlichen getraut zwischen zunächst zwischen Etzestraße und Preetzer Straße Radfahrstreifen auf der vorhandenen Fahrbahn abzumarkieren. Die alten "Radwege" fallen dort weg. Die Maßnahme soll auf den Abschnitt Sengelmannstraße - Erdkamspweg ausgedehnt werden.


Radfahrstreifen für nördliche Alsterkrugchaussee

Alsterkrugchaussee - ehemaliger "Radweg"
Alsterkrugchaussee: In diesem Abschnitt hat es jetzt Radstreifen anstelle dieses "Radwegs"

Alsterkrugchaussee mit ehemaligem "Radweg"
Alsterkrugchaussee: Hier verläuft nun ein Radstreifen anstelle des "Radwegs" rechts der Parkplätze und Bäume


Laut einem Bericht des Fuhlsbütteler Wochenblattes blockt eine Koalition aus SPD und FDP derzeit eine Verbesserung der Radverkehrsführung ab. Sie möchte ein Gutachten erstellen lassen, das den Verkehr großräumig untersucht. Ein solches Gutachten sei aber auf absehbare Zeit nicht geplant. Somit spekulieren die Autoparteien weiter mit der Zeit und verschieben die Problemlösung auf ungewisse Zukunft. Das Thema wird ausgesessen. Eine altbekannte "Lösung", wenn es für die Autolobby um unbequeme Entscheidungen geht.
  
Aber auch die Verkehrsbehörde blockt bessere und vor allem sichere Verhältnisse für Radfahrer ab.

Für die Idee der GAL, auch die anderen stark befahrenen Abschnitte der Langenhorner Chaussee zwischen Erdkampsweg und Krohnstieg sowie zwischen Krohnstieg und Landesgrenze umzubauen, kann sich die Verkehrsbehörde gegenwärtig nicht erwärmen. Staatsrat Rieckhof: „Der gesamte Raum würde hierdurch erheblich belasteter und stauanfälliger werden."
Würde die Verkehrsbehörde ihre Ankündigungen zu Radverkehrsstrategie und der allgemeinen Radverkehrsförderung ernst nehmen, könnte sie im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde wenigstens als Sofortmaßnahme bis zu einer endgültigen Entscheidung um die zukünftige Radverkehrsführung das mit den "Radwegen" unvereinbare Parken (unmittelbar neben den "Radwegen") aufheben lassen. Dadurch hätten Radfahrer immerhin die Chance im Bereich zwischen den Bäumen der Radwegführung einigermaßen zu folgen, falls die Radwegbenutzungspflicht weiterhin nicht aufgehoben wird. Gegen den Grundsatz aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (Zu den §§ 39 bis 43 VwV-StVO), der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer Vorrang vor dem Autoverkehrsfluss einzuräumen, wird aber weiterhin verstoßen.
Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die
Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. 
Dem Staatsrat geht es also eher darum dem Autoverkehr absoluten Vorrang vor dem Radverkehr einzuräumen. Wenn schon in Berlin auf dem Kaiserdamm mit acht bis zehn Fahrspuren auf der Fahrbahn geradelt werden darf, kann in der Lagenhorner Chaussee die Autoverkehrsmenge kein Sicherheitsproblem für den Radverkehr darstellen. Das Aussitzen des Sicherheitsproblems steht allerdings im Widerspruch zur Radverkehrsstrategie für Hamburg, für die auch der Staatsrat Verantwortung trägt. Darin heißt es, dass die "Verkehrsdirektion kritische Fälle legalen Parkens neben Radwegen überprüfen und – in Abstimmung mit der BSU – nach geeigneten Lösungen suchen" soll. Die Verkehrsbehörde des Staatsrates dürfte demnach Poller setzen lassen, um den Radverkehr zu schützen.


"Radweg" Langenhorner Chaussee

"Radweg" oder Parkplatz? Dem Radfahrer drohen hier von beiden Seiten Gefahren durch von Autoinsassen geöffnete Autotüren

Langenhorner Chaussee: "Radweg" oder Parkplatz?


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3 Kommentare:

  1. Die Lösung könnte doch sein, entweder die "Critical Mass" regelmäßig bis hin zur Langenhorner Chaussee zu führen oder regelmäßig eine "Mini-Mass" auf der Langenhorner Chaussee zu veranstalten. Also, wer ist dabei? Radtour auf der Langenhorner Chaussee mit mindestens 16 Teilnehmern?

    Thorsten K.

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  2. Warum so kompliziert? Mal ganz im Ernst: Was heißt "eine Koalition aus SPD und FDP blockt eine Verbesserung der Radverkehrsführung ab"? Weshalb sollte man diese Herrschaften überhaupt ernst nehmen geschweige denn, auf ihre Meinung Wert legen? Auch die Verkehrsbehörde handelt bewusst gegen besseres Wissen - vor allem gegen geltendes Recht!

    Also: Widerspruch gegen die Benutzungspflicht einlegen, bzw. Antrag auf Aufhebung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (PK 34, Wördenmoorweg 78) stellen. Bei Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg einreichen. Bei vorsichtiger Einschätzung der Situation dürfte das Risiko, zu verlieren bei ca. 0,01 Prozent liegen.

    Über solche "Radwege" zu diskutieren ist reine Zeitverschwendung.

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  3. Ich selbst fahre Auto UND Fahrrad und wohne direkt an der Langenhorner Chaussee.
    Die "Radwege" sind eine Katastrophe, da muss man so oder so auf den "Gehweg" ausweichen, um nicht über Wurzeln zu holpern oder den Sicherheitsabstand zu den Autos zu wahren.
    Und den Autofahrern, die nah wie möglich an der Straße in den gekennzeichneten Flächen stehen, werden Strafzettel verpasst, weil sie mit einem kleinen Stück Reifen auf dem "Fahrradweg" stehen.

    WIRKLICH unfassbar!

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