20. Januar 2019

Quickborner Brückenposse

Quickborn bridge farce
Aktualisiert um 15:34 Uhr

Quickborn, Harksheider Weg / A7 - © Stefan Warda


Die Quickborner Brückenposse hat eine neue Wende genommen. Radfahrende müssen nicht mehr im Gegenverkehr auf dem einseitigen und äußerst schmalen Gehweg fahren - sie dürfen es jedoch weiterhin bei Schritttempo.


Deutschlandweit bekannt wurde die Gemeinde Quickborn im Kreis Pinneberg wegen einer misslungen Radverkehrsführung im Zuge einer Brückenerneuerung. Der Harksheider Weg verbindet Quickborn mit Norderstedt und überquert am Rand des bebauten Bereichs die Autobahn A7. Vor dem Umbau gabe es eine nicht zulässige Radverkehrsführung. Radfahrende und Gehende wurden auf einem einseitigen Gehweg geführt. Das Verkehrszeichen 240 verpflichtete Radfahrende zur Benutzung des Gehweges. Auf der Brücke wies der Gehweg jedoch nur einen Breite von 1,5 Meter auf - zu schmal für die Anordnung einer Gehwegbenutzungspflicht bei Gegenverkehr. Möglichweise wegen der unzulässigen Geländerhöhe von nur einem Meter hatte die Verkehrsaufsicht an beiden Brückenenden jeweils das unbeliebte Zusatzschild "Radfahrer absteigen" aufstellen lassen - ein benutzungspflichtiger Gehweg, der aber nicht befahren werden durfte. Diese Anordnung war ohnehin unzulässig.



Quickborn, Harksheider Weg / A7: Wie sollen sich Radfahrende / Radfahrende, Radfahrende / Gehende oder Gehende / Gehende begegnen, ohne die weiße Linie zur Fahrbahn zu überschreiten? - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Gehwegbreite 1,5 Meter - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Gehwegbreite 1,5 Meter, die weiße Linie ist selbst bei Fußgängergegenverkehr ein Witz! - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Gehwegbreite 1,5 Meter - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Gehwegbreite 1,5 Meter - © Stefan Warda


Mit der Brückenerneuerung bestand Hoffnung auf eine bessere, vor allem regelkonforme Radverkehrsführung. Doch schnell kam die Enttäuschung. Die beauftragte Firma Via Solutions hatte auf dem einzig vorhandenen Gehweg zusätzlich eine Leitplanke verbaut. Dadurch wurde die Gehwegbreite auf 0,8 Meter Breite eingeschränkt. Zudem wurde die Geländerhöhe nicht an die Belange des Radverkehrs angepasst. Notwendig ist dazu eine Geländerhöhe von 1,3 Metern.


Nach dem Debakel wurde zunächst eine Fahrbahnhälfte für den MIV gesperrt. Radfahrende und Gehende wurden auf der anderen Fahrbahnhälfte über die Brücke geführt. Nach Entfernen der Leitplanke und Erhöhung des Geländers wurde der Gehweg wieder eröffnet - mittlerweile jedoch ohne Benutzungspflicht. Der örtlich zuständige ADFC hatte die Radverkehrsführung insgesamt bemängelt und forderte die Aufhebung des Gehwegradelzwangs. Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg ist ein Mindestmaß von 2,5 Metern Breite vorgesehen. Radfahrende dürfen seit einer Verkehrsschau nach Wiedereröffnung der nachgebesserten Brücke auf dem Gehweg nur noch bei Schritttempo fahren, seitdem aber auch die Fahrbahn benutzen.



Quickborn, Harksheider Weg / Kugelfang: Zustand vor der Verkehrsschau mit Gehwegradelzwang - © ADFC Norderstedt

Quickborn, Harksheider Weg / Kugelfang: Jetziger Zustand mit Wahlfreiheit - © Stefan Warda


Radfahrenden in Richtung Quickborn ist von der Gehwegradelei dringend abzuraten. Wer bei der derzeitigen Gehwegbreite von nur 1,5 Meter zwischen Geländer und Bordkante mit dem Gegenverkehr kollidiert, der landet höchstwahrscheinlich auf der Fahrbahn und wird dort möglicherweise vom MIV überrollt. Besonders fragwürdig erscheint daher die weiße Linie am Gehwegrand, die den Gehweg auf nur einen Meter Breite einengt und im Begegnungsfall in aller Regel überschritten werden muss. Deswegen dürfen Radfahrende vor der Brückenrampe den Gehweg verlassen und auf die Fahrbahn wechseln, um sicher nach Quickborn zu gelangen. Ohnehin ist ab Ortseingang auf der anderen Seite der Brücke keine Benutzungspflicht für Rad- oder Gehwege angeordnet. Und im weiteren Verlauf des Harksheider Wegs ist das Radeln auf der linken Nebenfläche verboten.



Quickborn, Harksheider Weg / A7: Radfahren in Richtung Quickborn kann auf dem Gehweg sehr gefährlich werden - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / Hasloher Weg: Die Brückenrampe aus östlicher Richtung mit Wahlfreiheit - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / Hasloher Weg: Wahlfreiheit - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Radfahrer sind auf der Fahrbahn leider aggressiven Engüberholern ausgeliefert. Der ADFC fordert daher Tempo 30 für den Abschnitt - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / Kugelfang: Die Brückenrampe aus westlicher Richtung mit Wahlfreiheit - © Stefan Warda


Leider hat die Lokalpresse nach Aufhebung der Gehwegbenutzungspflicht weiterhin über einen angeblich vorhandenen "Radweg" berichtet, obwohl ein echter Radweg vollkommen anders gestaltet ist, als ein nur 1,5 Meter breiter Gehweg, den Radfahrer bei Schritttempo in beiden Richtungen benutzen dürfen, falls nicht gerade Gegenverkehr mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Lastenrädern besteht. Nach den gültigen Regelwerken müsste ein ganz normaler Einrichtungsradweg (ohne Fußgängerverkehr) schon das Mindestmaß von 1,6 Metern Breite aufweisen.


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Hamburg: Gehwegradelzwang in Schanzenstraße endlich aufgehoben

Hamburg: After renewed notice road works finally improved
Aktualisiert um 14:40 Uhr

Schanzenstraße / Kampstraße: kein Falschradler ohne Gehwegradelzwang - © Stefan Warda


Der regelwidrige Gehwegradelzwang in der Schanzenstraße ist aufgehoben. Nach wiederholtem Hinweis an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde das nicht genehmigte Verkehrszeichen 240 entfernt. Radfahrer dürfen nun wieder zwischen Kampstraße und Lagerstraße die Fahrbahn benutzen. Zuvor sollten sie den durch Baumaßnahmen stark eingeengten Gehweg benutzen. Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wurde für die Schanzenstraße schon vor mehr als zehn Jahren aufgehoben.


Schanzenstraße / Kampstraße zuvor: Falschradler bei Gehwegradelzwang - © Stefan Warda


Es ist traurig, dass in der "Fahrradstadt" Hamburg quasi jeder nach Belieben unkontrolliert an Baustellen Verkehrszeichen aufstellen kann, ohne dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden dies überwachen. Hamburg sollte dem Beispiel Münchens folgen und mit mehr Personal für mehr Sicherheit an Baustellen sorgen. Das Kreisverwaltungsreferat in München will nach einem Bericht der SZ elf zusätzliche Personalstellen für eine bessere Baustellenüberwachung vorhalten. Kritik am miserablen Baustellenmanagement für den Radverkehr übte im letzten Jahr sogar eine Unternehmensberatung. Laut einem Bericht des Abendblatts rügte die P3 Group das Baustellenmanagement für Hamburgs Radverkehr.

Anders als in anderen Städten wird bei der Planung von Baustellen und Umleitungsstrecken in Hamburg nach unseren Erfahrungen nicht genügend an Radfahrer gedacht. Gerade angesichts der großen Zahl an Baustellen muss das besser werden.


Schanzenstraße: Baustelle jetzt ohne Gehwegradelzwang - © Stefan Warda

Schanzenstraße: Baustelle jetzt ohne Gehwegradelzwang - © Stefan Warda

Schanzenstraße: Baustelle jetzt ohne Gehwegradelzwang - © Stefan Warda




Mehr . . . / More . . . :
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19. Januar 2019

Hamburg: Verlängerung der Veloroute 1 geplant

Hamburg: Extension of cycle route


Veloroute 1, Beim Grünen Jäger / Thadenstraße - © Stefan Warda


Die Verlängerung der Veloroute 1 nach Altona ist geplant. Bislang endet diese Veloroute an der Bezirksgrenze zwischen Mitte und Altona. Für den Abschnitt Agathe-Lasch-Weg, Emkendorfstraße und Jungmannstraße westlich des Othmarscher Kirchenwegs im Stadtteil Othmarschen soll demnächst eine Informationsveranstaltung stattfinden. Das Bezirksamt will Ende Januar Interessierte über die geplanten Baumaßnahmen und den Zeitplan der Baumaßnahmen informieren. Zudem soll in diesem Jahr der Umbau der Chemnitzstraße zur Fahrradstraße beginnen. Dort hat es derzeit noch Kopfsteinpflaster sowie eine ungelöste Kreuzungssituation mit der Max-Brauer-Allee.



Geplante Veloroute 1, derzeitiger Zustand in der Bleickenallee - © Stefan Warda

Die Veloroute 1 soll irgendwann mal bis nach Rissen führen. Ein Abzweig Richtung Osdorf ist ebenfalls geplant.


Informationsveranstaltung zur Veloroute 1
Donnerstag, 31. Januar, 19 Uhr
Hamburger Volkshochschule, VHS-Zentrum West
Waitzstraße 31


Mehr . . . / More . . . :
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10. Januar 2019

Verkehrsversuch: Grünpfeil nur für Radfahrende

Trial: Right turns at red lights


© BASt


Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führt derzeit in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kommunen einen Pilotversuch durch, um die grundsätzliche Umsetzbarkeit einer Grünpfeilregelung für den Radverkehr zu prüfen.

Bei Rot an Ampeln nach vorherigem Anhalten rechts abbiegen – dies erlaubt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist. Diese Regelung ist seit 1994 Bestandteil der bundesdeutschen StVO, in der DDR wurde der Grünpfeil bereits 1978 eingeführt. Die bislang nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltende Regelung soll mit einer zurzeit laufenden Novelle der StVO auf am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden.
Die BASt initiiert nun im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Pilotversuch, um zu untersuchen, ob es unter Aspekten der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, die Grünpfeilregelung in ausgewählten Fällen auf den Radverkehr zu beschränken. In den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart werden deshalb an ausgewählten Knotenpunkten für die Dauer des Pilotversuchs entsprechende Verkehrszeichen angebracht.

Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich an der eigentlichen Regelung nichts: Es darf nach vorherigem Anhalten auch bei Rot rechts abgebogen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist jedoch, dass diese Verkehrszeichen durch den Zusatz „nur Radverkehr“ dies ausschließlich Radfahrern gestatten.

Im Jahr 2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) entsprechend angepasst werden.

Neben dem Verkehrsversuch der BASt will die Stadt Berlin ebenfalls an mehreren Kreuzungen den Grünpfeil für Radverkehr in einem eigenem Verkehrsversuch testen.

Erfolgreiche Versuche mit Rechtsabbiegen bei Rotlicht gab es u.a. in Kopenhagen und Basel.


Dänemark - © Vejdirektoratet


Basel - © Stefan Warda



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Forsa-Umfrage: Mobilität bewegt Hamburger

Survey: Mobility bothers Hamburger


© Stefan Warda


Laut einer Umfrage im Auftrag des Abendblatts sehen 86 Prozent der Hamburger Verkehrsprobleme als das größte Problem in Hamburg an - weit vor den Themen Wohnen und Bildung.

Elf Prozent der Hamburger glauben, dass sich das Radverkehrsnetz in den letzten Jahren verbessert habe. 

Zur Entwicklung Hamburgs in den letzten Jahren gibt es gegenteilige Bewertungen. 21 Prozent der Hamburger sind der Meinung, der ÖPNV bzw. der HVV seien besser geworden. Dagegen meinen elf Prozent, das ÖPNV-Angebot habe sich verschlechtert.

Trotz der Verbesserung beim Radverkehr glauben 40 Prozent der Hamburger, dass die Verkehrssituation insgesamt sich in den vergangen Jahren verschlechtert habe.



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