14. April 2016

Pilotprojekt: Kopenhagen erlaubt Radfahrern Rechtsabbiegen bei Rot

Pilot projekt: Copenhagen allows cyclists turning right on red
Aktualisiert um 19:57 Uhr



Im Rahmen eines Pilotprojektes erlaubt die Stadt Kopenhagen in Abstimmung mit der dänischen Verkehrsbehörde (Vejdirektoratet) Radfahrern an einzelnen Kreuzungen das Rechtsabbiegen bei Rotlicht. Landesweit soll der Verkehrsversuch 33 Kreuzungen umfassen. Der Verkehrsversuch ist Baustein der nationalen Radverkehrsstratefgie des dänischen Verkehrsministerium, mit dem die Leichtigkeit des Radverkehrs verbessert und mehr Menschen zur Verkehrsmittelwahl mit dem Fahrrad bewegt werden sollen.

Der landesweite Verkehrsversuch läuft schon seit 2013. Es konnten keine Anzeichen von Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nachgewiesen werden. Dänemark folgt mit dem Verkehrsversuch einem ähnlichen Beispiel des Kanton Basel Stadt in der Schweiz sowie Vorbildern aus Frankreich und anderswo.

Geeignet seien laut der Verkehrsbehörde nur solche Kreuzungen, an denen nicht viele Fußgänger queren und an denen Radfahrer von einem Radweg zu einem Radweg abbiegen. Daher soll die Regelung nicht auf alle lichtsignalgesteuerten Kreuzungen übertragen werden. Eine Übersicht aller 33 Kreuzungen bzw. Lichtsignalanlagen bietet die Copenhagen Post.





Im Gegensatz zu Kopenhagen haben Radfahrer auf einem Radweg in Hamburg an Kreuzungen älterer Bauart in der Regel prinzipiell die Möglichkeit bei Rotlicht für den Fahrbahnverkehr und den Geradeuasverkehr auf den Radweg nach rechts abzubiegen. Im Rahmen des Umbaus Hamburgs zu einer "Fahrradstadt" wird der Radverkehr jedoch von Radwegen auf Radfahrstreifen verlegt. Somit ist an immer weniger Kreuzungen das freie Rechtsabbiegen für Radfahrer möglich. An manchen modifizierten Kreuzungen werden quasi Bypässe zur Umgehung des Rotlichts angeboten, insofern auf der Nebenfläche ausreichend Platz für Fußgänger usw. bleibt.

Eine Initiative der Linken zur Durchsetzung einer Grünpfeilregelung für Radfahrer konnte sich nicht durchsetzen.



Rechtsabbiegen für Radfahrer in Hamburg

Kreuzung Neuer Pferdemarkt / Neuer Kamp nach dem Umbau: Rechtsabbiegende Radfahrer müssen bei Rot warten

Kreuzung Neuer Pferdemarkt / Neuer Kamp vor dem Umbau: Rechtsabbiegende Radfahrer müssten bei Rot prinzipiell nicht anhalten

Kreuzung Neuer Pferdemarkt / Neuer Kamp vor dem Umbau: Die alte Radwegeführung hatte allerdings erheblich Nachteile für Fußgänger und kreuzende Radverkehre. Hier staut sich der Geradeuasverkehr vor der roten Ampel und blockieren dort den Radweg. Rechtsabbieger mussten ggf. also auch warten. Zudem war bei dieser Situatiomn sogar der Weg für den querenden Radverkehr blockiert.

Neuer Pferdemarkt / Schanzenstraße: Seit dem Umbau des Neuen Pferdemarkts haben Radfahrer in Richtung Schanzenstraße quasi permanent freie Fahrt. Zeigt die Ampel Rot können Radfahrer über den Bypass auf den alten "Radweg" ausweichen

Neuer Kamp / Neuer Pferdemarkt: Seit dem Umbau der Kreuzung wartet der geradeausfahrende Radverkehr auf dem Radfahrstreifen. Rechtsabbieger in Richtung Neuer Pferdemarkt / Stresemannstraße / Schulterblatt / Schanzenstraße können auf den Radweg abbiegen, der hier quer über den Gehweg führt. Da hier allerdings keine getrennten Spuren für Geradeausverkehr und abbiegenden Radwegverkehr angelegt wurden, blockiert der Geradeausverkehr gern die Zufahrt zum Bypass. Dies wird sich weiterhin noch verstärken, da der Radverkehr auf der Route noch deutlich zunehmen wird



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3 Kommentare:

  1. Warum sollten Ampeln nicht gelten, wenn ma nauf dme Radweg unterwegs ist?

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    1. In Deutschland gibt es dazu die Straßenverkehrs-Ordnung.
      In der jetzt gültigen Fassung aus
      §37 (2) 6.
      "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt."

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  2. Um es also nochmals deutlich zu machen: Natürlich müssen auch auf Radwegen Ampeln beachtet werden. In der Regel sind die Ampeln an Radwegen jedoch so angeordnet, dass beim Abbiegen nach rechts keine Ampel passiert wird, demnach also jederzeit frei nach rechts abgebogen werden darf.

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