Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erklärt die Fahrradstraße.
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Hätte hier gerne eine Klärung: Im Video wird gesagt, Radler dürften die gesamte Fahrbahnbreite nutzen. Ich dachte, das würde nur fürs Nebeneinanderfahren zweier Radler gelten? Rechtsfahrgebot müsste doch ansonsten gelten, oder?
AntwortenLöschenNatürlich gilt das Rechtsfahrgebot, welches schließlich sogar für Radwege und Radfahrstreifen gilt. Vermutlich will der LSBG verdeutlichen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn der Fahrradstraße fahren sollen und nicht auf den Nebenflächen (insofern vorhanden).
LöschenKönnt sein, Danke.
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