Hamburg: Dispute over Cycle Track or Car Parking Seems to Go in Favor of Cyclists
Aktualisiert
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Behringstraße / Windhukstraße 2004: Das frisch angebrachte VZ 315 (Foto: Frank Bokelmann) |
Diese Geschichte scheint ein wenig verrückt zu sein. 2003 begann
Dr. Frank Bokelmann Autofahrer, die die sichere Befahrbarkeit des Radwegs in der Behringstraße einschränkten, freundlich aufzufordern die Verkehrsregeln zu beachten und gemäß der StVO am Fahrbahnrand zu parken. Damals waren das Halten und Parken auf der rechten Fahrspur der Behringstraße erlaubt - das Parken auf dem Gehweg neben dem Radweg dagegen nicht. Doch zahlreiche
Kampfparker stellten ihre Autos direkt am benutzungspflichtigen schmalen Radwegelchen ab, sodass Radler den notwendigen Sicherheitsabstand zu den Autotüren beim Befahren des Radtrails nicht einhalten konnten. Als Kriterium für den Radwegezwang gilt, dass die "lichte Breite" des Radwegs mindestens 1,50 Meter beträgt. Parken Autos direkt am Radweg soll die
lichte Breite mindestens 1,75 Meter betragen, damit ein Radler einen Sicherheitsabstand von wenigstens einem Meter zum parkenden Auto einhalten kann. Da der Radweg in der Behringstraße nur einen Meter breit ist, die unmittelbar bis an den Radweg oder gar darüberhinaus parkenden Autos das Lichtraumprofil also auf maximal einen Meter - den eigentlichen Sicherheitsabstand - einschränkten, war der Radweg unbenutzbar. Der Radweg stellt lediglich den einzuhaltenden Sicherheitsabstand zu den abgestellten Autos dar. Radler hätten zur Einhaltung des Abstandes auf dem Gehweg fahren müssen, doch das ist bekanntlich verboten.
Auswirkungen des Parkens in der Behringstraße
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Behringstraße / Windhukstraße 2002: Kampfparken neben dem benutzungspflichtigem "Radweg" (Foto: Frank Bokelmann) |
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Behringstraße / Windhukstraße 2004: Das frisch angebrachte VZ 315 legalisiert das vorherige Kampfparken (Foto: Frank Bokelmann) |
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Behringstraße / Windhukstraße 2014: VZ 315 erlaubt immer noch das Parken am "Radweg" |
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Behringstraße / Windhukstraße 2014: Wegen VZ 315 müssen Radler trotz "Radweg"-Zwang immer noch auf der Fahrbahn fahren |
Merkwürdig war, dass die Autofahrer ihre Autos nicht ordnungsgemäß am
Fahrbahnrand abstellten, was absolut legal war, sondern illegal auf dem Gehweg zwischen Radweg und Fahrbahn. Dr. Frank Bokelmann klemmte einige Wochen lang freundlich gemeinte Zettel unter die Scheibenwischer. Doch die gut gemeinte Aktion hatte keine Auswirkungen auf das Abstellverhalten der Fahrzeugführer. Die Strategie wurde nun geändert. Die unverbesserlichen Kampfparker erhielten keine Zettel unter die Scheibenweischer geklemmt, sondern sie wurden angezeigt - jeden Tag auf dem Weg von der Arbeit zum Wohnort. Es sammelten sich damals zahlreiche Anzeigen bei der Bußgeldstelle.
Kampfparkerzone in der Steilshooper Straße
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Kampfparken in der Steilshooper Straße 2004: Dieser Radweg war damals benutzungspflichtig, aber regelmäßig zugeparkt |
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Kampfparken in der Steilshooper Straße 2008: Aufgrund der Radlerproteste wurde der "Radweg"-Zwang für diesen Blockabschnitt aufgehoben. Die Radwege im Abschnitt davor und danach blieben weiterhin benutzungspflichtig. Eine Aufleitung auf die Fahrbahn vor dem dauerhaft zugeparkten "Radweg" wurde aber nicht eingerichtet. Das Kampfparken wurde also von der Polizei bzw. Straßenverkehrsbehörde geduldet |
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Kampfparken in der Steilshooper Straße 2010 |
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Steilshooper Straße / Hellbrookstraße: Der Kampfparkerabschnitt mal ganz ohne Autos. Mittlerweile ist der "Radweg"-Zwang nicht nur für diesen Abschnitt, sondern auch für den davor und den anschließenden Abschnitt mit Radfahrstreifen aufgehoben worden |
Insgesamt betätigte sich ein handvoll Radler an der Aktion "
Radweg oder Parkplatz" unter dem Dach des örtlichen Fahrrad-Clubs. Gleichzeitig mit Dr. Frank Bokelmann war Andrea Kupke in Barmbek Nord tätig. Dort betreute sie den benutzungspflichtigen Radweg in der Steilshooper Straße, wo es täglich Kampfparker hatte. Nebenan in der Habichtstraße zogen es Autofahrer vor ihre Fahrzeuge nicht in der Parkbucht, sondern halb in der Parkbucht und halb auf dem Hochbord bis an oder auf dem "Radweg" zu parken. Da der dortige benutzungspflichge "Radweg" auf der einen Straßenseite nur 70-80 cm breit ist, war dieser "Radweg" durch fehlende Ausweichmöglichkeiten auf den Sicherheitsstreifen unbenutzbar. Der Sicherheitsraum zur Linken des "Radwegs" konnte nicht zur lichten Breite des Radwegs hinzugezogen werden. Übrigens existiert dieser benutzungspflichtige Fakeradweg immer noch im gleichen Zustand wie 2003/2004. Doch ein unbenutzbarer "Radweg" ist kein Radweg und kann nicht benutzungspflichtig sein. Radfahrer müssen bei unbenutzbaren "Radwegen" auf die Fahrbahn - sogar bei einem Fakeradweg wie in der Habichtstraße. Die anderen an der Aktion beteiligten Radler legten eine umfangreiche Datenbank an und stellten diese den Behörden zur Verfügung. Dort konnte nach Bezirken aufbereit nachgeschaut werden in welchen Straßen welches Problem vorliegt: Regelmäßiges Kampfparken, unverträglich angeordnetes Parken neben Radwegen oder Radfahrstreifen, usw.
Zehn Jahre Habichtstaße: Es hat keine Radwege
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Kampfparken in der Habichtstraße 2004: Der benutzungspflichtige "Radweg" bleibt unbenutzbar |
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Kampfparken in der Habichtstraße 2004: So lässt es sich bequemer einsteigen auf der Fahrerseite |
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Kampfparken in der Habichtstraße 2004 |
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Kampfparken in der Habichtstraße 2004 |
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Kampfparken in der Habichtstraße 2008 |
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Kampfparken in der Habichtstraße 2008 |
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Kampfparken in der Habichtstraße 2012 |
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Kampfparken in der Habichtstraße 2013 |
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Kampfparken in der Habichtstraße 2013 - keine Chance den "Radweg" zu benutzen |
Die Radler hatten damals viel
Aufregung in Hamburg erzeugt. Die Kampfparker waren erbost und fühlten sich irgendwie im Recht. Nur welches Recht? Gewohnheitsrecht? Der damalige verkehrspolitische Sprecher der CDU, Bernd Reinert im
Hamburger Abendblatt: "Diese Masse von Anzeigen war unsachlich." Dabei waren die aufgenommen Kampfparker nur die Spitze des Eisbergs. Bei der Aktion der Radler handelte sich lediglich um solche Kampfparker - regelwidrig abgestellte Fahrzeuge, die statt auf oder direkt am Radweg direkt daneben auf der Fahrbahn oder in einer legalen Parkbucht hätten parken dürfen, ohne dadurch den Radverkehr zu beeinträchtigen. Die Anzeigenaktion richtete sich also nicht einmal um Kampfparker auf Radwegen, die unmittelbar daneben keinen legalen Stellplatz wählen konnten. Ekkehard Rumpf,
FDP-Verkehrsexperte, sah es als völlig angemessen an, wenn Autos direkt neben einem Radweg abgestellt würden, weil ansonsten "der Verkehr behindert" würde. Für Rumpf zählte Radverkehr also nicht zum Verkehr. Und obwohl das Parken auf der Fahrbahn erlaubt war hatte Rumpf volles Verständnis für Kampfparker. ADAC-Sprecher
Matthias Schmitting: "Behringstraße und Luruper Chaussee sind
stark befahren. Der Verkehrsfluss würde behindert, wenn Autos in zweiter
Reihe am Rand parken. Rad- und Fußweg müssten
verbreitert und gemeinsam genutzt werden." Auch wenn der ADAC für sich reklamiert ein Mobilitätsclub zu sein - für den ADAC-Mann gab es nur Autoverkehrsfluss, keinen Radverkehrsfluss oder in diesem Fall Fußgängerverkehrsfluss.
Auch einige
Anwohner in Altona hatten wenig Verständnis für das Anliegen der Radfahrer. Willi Heydasch: "Ich bin gegen Radfahrer, die fahren wie die Bekloppten." Vladimir Gigev: "Das ist doch Schikane! Was wollen die denn?
Wie breit ist denn ein Fahrrad heute? In keinem anderen Land gibt es so
viele Radwege wie in Deutschland." Ingrid Krügel: "Fahrt doch auf der Straße!" Gute Idee, aber es kam ganz anders.
Für die Radler in der Behringstraße sah es ab 2004 dann sehr schlimm aus. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde hob wegen der Unruhe das Parken am Fahrbahnrand auf und erlaubte rechstwidrig mit Verkehrszeichen 315 das vormals illegale Parken auf dem Gehweg zwischen Radweg und Fahrbahn.
Die nachträgliche Erlaubnis des vormals illegalen Gehwegparkens begründete Polizeisprecher
Ralf Kunz 2004 in der taz: "Wir haben dort Bedarf festgestellt. Fakt ist, dass aus Sicht der Polizei
das Parken dort rechtmäßig ist und aus diesem Grund dort legalisiert
wurde." Kann das Kampfparken tatsächlich rechtmäßig gewesen sein? Dr. Frank Bokelmann versuchte es mit einem
Klageverfahren gegen die Radwegbenutzungspflicht in der Behringstraße. Doch er war mit seinem Anwalt schlecht beraten und scheiterte vor dem Verwaltungsgericht wegen Formalitäten. Mit einem erneuten Widerspruchsverfahren gegen das kleine eckige Verkehrszeichen 315, welches das Parken am Radweg erlaubte, hatte er mehr Glück. 2013 verklagte Dr. Frank Bokelmann die Polizeibehörde. 2014, nach zehn Jahren Rechtsstreitigkeiten, ist er vor dem Verwaltungsgericht mit der Verkehrsrechtsabteilung des Polizeipräsidiums übereingekommen, den Rechtsstreit beizulegen, wenn die Verkehrszeichen 315 in der Behringstraße zwischen Haus-Nr. 60 und 110 entfernt werden. Die Radwegbenutzungspflicht bleibt bestehen. Zur lichten Breite des Radwegs kann zukünftig wieder der Raum hinzugezogen werden, in dem bislang die Autos standen. Somit würde der Radweg demnächst wieder ein wesentliches Kriterium für die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht erfüllen.
Ein verkehrspolitisches Lehrstück
Gestern waren die Verkehrszeichen 315 noch angeschraubt und es wurde bis an den schmalen "Radweg" oder sogar ein wenig draüber hinweg geparkt. Doch nicht nur in den Bereichen, wo die VZ315 angeschraubt waren, standen Autos. Es hatte zahlreiche Kampfparker auf Gehwegflächen, wo kein VZ315 angebracht war. Die Schillpartei hatte in Altona dafür gesorgt, dass entlang der Behringstraße zahlreiche Poller entfernt worden waren - eine Aufforderung zum Kampfparken. Bei der gestrigen Testfahrt blieb Radfahrern nichts anderes übrig als auf der Fahrbahn zu fahren - trotz "Radweg"-Benutzungszwang, da der notwendige Sicherheitsabstand zu Kampfparkenrn oder anderen Autos nicht eingehalten werden konnte. Gleichwohl konnten Fußgänger ein Rad auf dem Gehweg sicher mitführen.
Behringstraße 2014
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Benutzungspflichtiger Fake-"Radweg" in Kombination mit VZ315 in der Behringstraße 2014: Demnächst sollen Radler nicht
mehr an den Autos entlangschrammen und sich unter Autoaußenspiegeln
hindurchwinden |
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Behringstraße: Die Kombination zu schmalem Parkplatz neben zu schmalem "Radweg" neben zu schmalem Gehweg führt zu Konflikten |
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Behringstraße / Hohenzollernring: Die Schillpartei veranlasste in der Behringstraße zahlreiche Poller zu entfernen. Der "Radweg" ist durch Kampfparker nicht nutzbar |
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Behringstraße / Hohenzollernring: Radler fahren hier trotz "Radweg"-Zwang auf der Fahrbahn |
Hoffen wir für Hamburg, dass die kleinen blauen Verkehrszeichen 315 in der Behringstraße in Kürze abgeschraubt werden und die Straßenverkehrsbehörde anschließend das Kampfparken unterbindet, damit der Radweg, der der Sicherheit der Radfahrer dienen soll, zukünftig halbwegs benutzbar ist und seinen eigentlichen Zweck erfüllen kann. Nicht nur in der Behringstraße gibt es Konflikte mit abgestellten Autos am oder auf dem Radweg. Hamburg hat noch zahlreiche weitere Straßen mit blauen Verkehrszeichen 237 und 241, wo eigentlich keine Radwege vorhanden sind:
Langenhorner Chaussee, Alsterkrugchaussee,
Fuhlsbütteler Straße, Poppenbütteler Weg, Mundsburger Damm, usw.. Hamburgs Straßenverkehrsbehörden sollten jetzt aktiv werden. Seit 1998 dürfen die Verkehrszeichen 237 und 241 nicht mehr aufgehängt werden, wenn dort keine dem Regelwerk entsprechenden Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind. Und nicht die Politiker in den Ausschüssen entscheiden über die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht, sondern die Straßenverkehrsbehörden.
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Behringstraße: Im blau markierten Bereich sollen die VZ 315 entfernt fernen |
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Behringstraße in Altona |
Radweg oder Parkplatz?
Im Rahmen der Kampagne "Radweg oder Parkplatz" machten einige Radfahrer auf verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Parken und Radverkehr aufmerksam. Zum einen ging es um Kampfparken auf Radwegen, es ging aber auch um das geduldete Parken im Sicherhei
tsaum der "Radwege" oder um die fortwährende Umwandlung von Radwegen zu Parkplätzen. Nach und nach sind viele vormals breite Radwege verschwunden. Auf ihnen dürfen heute Autos abgestellt werden. Stattdessen wurde als Ersatz ein in aller Regel schmalerer "Radweg" zwischen den Parkplätzen und dem restlichen schmalen Gehweg angelegt.
Radweg oder Parkplatz: Das Kampfparken
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Kampfparken in der Bebelallee: 2003 handelte es sich bei der markierten Fläche noch um einen benutzungspflichtigen "Radweg". Die Verkehrszeichen 315 ordneten damals wie heute das Längsparken an, doch die Polizei hat das nie durchgesetzt. Bis heute ist das Schrägparken, was auch damals zu Zeiten des "Radwege"-Zwangs praktiziert wurde, verboten. Der "Radweg" muss derzeit nicht mehr benutzt werden. Die VZ237 und päter VZ240 wurden entfernt |
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Kampfparken in der Bebelallee: Mittlerweile hat es auch hier keinen "Radweg"-Zwang mehr |
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Kampfparken in der Bebelallee: Der rote Wagen parkt legal rechts vom eigentlichen "Radweg", links am Fahrbahnrand wird sind Kampfparker in "zweiter Reihe". Mittlerweile sind hier Schutzstreifen aufgemalt |
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Kampfparken in der Alsterdorfer Straße: Früher war dies ein einseitiger Zweirichtungsradweg. Das Parken war dort nirgends neben oder auf dem "Radweg" erlaubt. Heute ist dies ein ganz normaler Einrichtungsradweg ohne Benutzungszwang, das Parken ist dort immer noch nicht erlaubt und wird weiterhin geduldet |
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Kampfparken in der Alsterdorfer Straße: Das Parken auf oder am "Radweg" ist immer noch verboten und wird immer noch tagtäglich geduldet |
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Kampfparken in der Alsterdorfer Straße: Das Parken auf oder am "Radweg"
ist immer noch verboten und wird immer noch tagtäglich geduldet |
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Kampfparken in der Kieler Straße: Das Auto steht quer statt längs. Dieses soll immer noch ein benutzungspflichtiger "Radweg" sein |
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Kampfparken in der Hammer Straße: Das Parken auf oder am "Radweg"
ist verboten (keine VZ 315) und wird tagtäglich geduldet. Dieser "Radweg" ist unbenutzbar |
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Kampfparken in der Sierichstraße |
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Kampfparken in der Steinstraße: Dieser "Radweg" wurde mittlerweile aufgelassen. Radfahrer sollen mittlerweile hier auf der Fahrbahn fahren |
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Kampfparken in der Steinstraße: Heute sollen Radler die Fahrbahn benutzen |
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Kampfparken in der Bundesstraße: Dieser "Radweg" ist heute nicht mehr benutzungspflichtig |
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Kampfparken in der Bundesstraße: Dieser "Radweg" vor einer Schule ist heute nicht mehr benutzungspflichtig |
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Kampfparken in der Bundesstraße: Dieser "Radweg" vor einer Schule ist heute nicht mehr benutzungspflichtig |
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Schluß mit Kampfparken in der Bundesstraße: Dieser Radweg vor einer Schule ist heute nicht mehr benutzungspflichtig |
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Kampfparken entlang der Veloroute 5 am Ballindamm: Dieser "Radweg" ist zwar nicht benutzungspflichtig, es hat hier aber zahlreiche Radler |
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Kampfparken entlang der Veloroute 5 am Ballindamm: Auf Absperrelemente konnten sich die verschiedenen zuständigen Behörden bislang nicht einigen |
Fake-"Radwege": Das rechtswidrig legalisierte Parken am oder auf dem "Radweg"
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Alsterkrugchaussee: Dies ist kein Radweg - trotz VZ 237 |
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Erdkampsweg: Dies ist kein Radweg - hier ohne Benutzungszwang |
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Hummelsbütteler Landstraße: Das VZ 240 wurde entfernt, Radfahrer sollen dort aber weiterhin fahren dürfen - im Schritttempo (ZZ 1022-10) |
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Fuhlsbüttler Straße: Dies ist kein Radweg |
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Hellbrookstraße: Dies ist kein Radweg - hier ohne Benutzungszwang |
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Harvestehuder Weg: Dies ist kein Radweg - hier ohne Benutzungszwang |
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Osterstraße: Dies ist kein Radweg - hier ohne Benutzunsgzwang |
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Papenhuder Straße: Dies ist kein Radweg - hier ohne Benutzungszwang |
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Schwanenwik: Hier soll bald ein Schutzstreifen oder Radfahrstreifen entstehen. Dies sollte mal ein benutzungspflichtiger "Radweg" sein |
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Zukünftige Veloroute 4 am Leinpfad: Dies ist kein Radweg. Mittlerweile müssen Radler hier nicht mehr fahren, es darf aber weiterhin geparkt werden und der Gegenverkehr ist weiterhin auf dem Radweg erlaubt, wenn auch unmöglich |
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Heimfelder Straße: Der Fake-"Radweg" sollte schon längst abgebaut sein, doch auf Proteste der Anwohner wurde der Rückbau ausgesetzt. Die Benutzungspflicht ist schon seit einigen Jahren aufgehoben |
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Heimfelder Straße: Unglücklich Kombination von zu schmalem Parkplatz mit zu schmalem "Radweg" und zu schmalem Gehweg |
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Heimfelder Straße: Der unbrauchbare "Radweg" nach Erneuerung der Oberfläche - eine sinnlose Investition |
Radweg oder Parkplatz: Die Umwandlung von Radwegen zu Parkplätzen
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"Ich war einmal ein Radweg" in der Kieler Straße: Vor einigen Jahren wandelte die Straßenverkehrsbehörde diesen benutzungspflichtigen Radweg in einen Parkplatz um. Anschließend sollten Radler den Gehweg befahren. Letztes Jahr wurde dieser Parkplatz entfernt |
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"Ich war einmal ein Radweg" in der Fruchtallee: Der breitere Radweg links wurde 2000 zum Parkplatz umgewandelt. Anschließend wurde vom Gehweg ein schmalerer Radweg abgetrennt. Der restliche Gehweg blieb auch sehr schmal |
Mehr . . . / More . . . :
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Wunderbare Zusammenfassung der Geschichte um das Parken auf und neben Radwegen. Und da wundern sich seit 30 Jahren x Senate, dass Radfahrer so was von auf Zinne sind …
AntwortenLöschenEs wäre doch schön, wenn man den VG-Richtern wichtigere Aufgaben überließe und die offensichtlichen Fehlentwicklungen rund um die Radwege ganz einfach im Sinne der Radverkehrsstrategie (http://www.hamburg.de/radverkehr/2995602/radverkehrsstrategie-ziele.html) von den Behörden selbst korrigiert werden. Dazu braucht man in stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen mit wenig bis mäßigem Fußgängerverkehr mind. (2,30 + 0,90 +1,50 + 2,50) Meter = 7,20 Meter breite Seitenräume neben der Fahrbahn (f. Parkplätze, Radweg und Gehweg), mind. (0,50 +1,50 + 2,50) Meter = 4,50 Meter breite Seitenräume (f. Radweg und Gehweg) oder mind. (2,30 + 0,30 + 2,50) Meter = 5,10 Meter breite Seitenräume (f. Parkplätze und Gehweg). M.E. dürfte es dann für das Parken in Hauptverkehrsstraßen – jedenfalls in Hamburg - nicht mehr viele Möglichkeiten geben. Oder es würden Radwege ersatzlos entfallen.
Leider finden sich inner- und außerhalb der Behörden immer wieder Rüpelplaner und Mietmaler, die auch für ein 5 Meter breites Hochbord das volle Programm mit Parkplätzen, Radweg und Gehweg einzeichnen oder bei einem 3 Meter breiten Hochbord - u.a. in der Elbchaussee - noch „vollhufiges“ Parken (mit allen Rädern auf dem Hochbord) neben dem knapp einen Meter breiten Restgehweg voll o.k. finden (egal was für Barrieren den Behinderten da aufgedrückt werden). Wie diese Typen morgens in den Spiegel gucken können, ist und bleibt mir ein ewiges Rätsel.
DrFB
Ist der Autor eigentlich Schweizer ("es hat" anstatt "dort gibt es")?
AntwortenLöschenDanke für diese Endlos-Story! Eine Anmerkung möchte ich gern machen: Es heißt im Text: "Seit 1998 dürfen die Verkehrszeichen 237 und 241 nicht mehr aufgehängt werden, wenn dort keine dem Regelwerk entsprechenden Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind". Das ist zwar grundsätzlich richtig aber als erstes Kriterium für die rechtmäßige Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht ist der § 45 Absatz 9 StVO. Von der Straßenverkehrsbehörde muss eine außergewöhnlich hohe, über das Normalmaß des Straßenverkehrs hinausgehende Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse nachgewiesen werden. Erst wenn dies der Fall ist, muss zusätzlich der Radweg den Anforderungen der VwV-StVO entsprechen. Obwohl dies im Jahr 2010 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (Az. 3 C 42.09), wissen es offensichtlich die wenigsten Behördenmitarbeiter - oder wollen es nicht wissen.
AntwortenLöschenBesonders bemerkenswert ist die Aussage des verkehrspolitischen Sprechers der FDP (zur Erinnerung: das ist diese kleine Splitterpartei, die früher auch mal im Bundestag vertreten war) Lutz Schmidt: "Bei den vorliegenden Interessenkonflikten im beengten Verkehrsraum hilft das Pochen auf das eigene Recht keinem weiter". Ob Herr Schmidt das auch in Bezug auf die aggressiven Autofahrer meint, die drängeln, hupen und pöbeln, wenn Radfahrer von ihrem Recht Gebrauch machen und auf der Fahrbahn fahren?
Vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich hatte wohl vorausgesetzt, dass dies in diesem Zusammenhang ohnehin schon klar ist. Langenhorner Chaussee (Habichtstraße . . .) usw. mögen ja vielleicht eine außergewöhnliche Gefahrenlage für Radler darstellen, nur hat es dort keine Radwege, die benutzungspflichtig gemacht werden könnten - entsprechend der seit 1998 geltenden Kriterien. Falls dort also tatsächlich eine außergewöhnliche Gefahrenlage bestünde könnte diese ja mit Tempo 30 gemindert werden, oder Schutzstreifen oder anderen Maßnahmen . . .
LöschenDie außergewöhnliche Gefahrenlage ergibt sich, indem man auf dem Rad den "Radweg" befährt, wogegen das Fahren auf der Fahrbahn nicht etwa aufgrund "besonderer örtlicher Verhältnisse" gefährlich ist, sondern durch Autofahrer, die nicht damit klarkommen, dass Radfahrer - rechtmäßig - auf der Fahrbahn fahren und der Meinung sind, diese durch aggressives Verhalten belehren zu müssen. In der Tat wäre eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine mögliche und überaus begrüßenswerte Maßnahme zur Gefahrenabwehr.
AntwortenLöschenDas ist sehr zutreffend ausgedrückt ;)
LöschenSiehe nun auch:
AntwortenLöschenhttp://ratsinformation.web.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1001115&options=4#searchword
Bezirksamt und Bezirksvsammlung wurden vorgestern informiert.
DrFB
Vielleicht greifen in Kürze die Wochenblätter das Thema auf.
Löschenes gibt neuigkeiten aus der behringstraße.
AntwortenLöschendiese woche wurden tatsächlich bügel und holzpflocke gesetzt, die ein parken von fahrzeugen verhindern.
das konzept sieht allerdings noch etwas unsystematisch aus, evtl. werden immer dort welche gesetzt, wo gerade keiner parkt.
Die Behringstraße ist mittlerweile in Richtung Autobahn komplett für Autos gesperrt, was das Parken angeht. Da ich Autofahrer bin, bin ich leider alles andere als glücklich. Es werden dadurch nur nicht weniger Autos und das Problem wird sich lediglich verlagern und nicht gelöst werden. Wäre schön, wenn sich die Stadt ebenfalls darum kümmern würde, dass es ausreichend Parkflächen für die Anwohner gibt.
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