14. April 2012

Radfahrer nach Unfall gleichgestellter

Cyclists after accident more equal



Ein Radfahrer, der auf dem Weg zur Arbeit regelmäßig sein Fahrrad benutzte, bekam vor Gericht als Nutzungsausgleich knapp zweihundert Euro zugesprochen, nachdem bei einem Unfall sein Fahrrad vom Unfallgegner beschädigt wurde und sich 35 Tage in Reparatur befand.  "Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Lübeck vom 8. Juli 2011 (AZ: 1 S 16/11) weist der Deutsche Anwaltverein hin." (Hamburger Abendblatt)


Mehr / More:
Gericht: Auch Radler steht nach Unfall ein Nutzungsausfall zu (Hamburger Abendblatt, 14.04.2012)
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