Aktualisiert um 18.36 Uhr
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Benutzungspflichtige unbenutzbare Fakeradwege in der Buxtehuder Straße
In der Buxtehuder Straße sind Radfahrende gezwungen, die Fahrbahn zu benutzen. Denn trotz einer angeordneten Radwegbenutzungspflicht können die baulich vorhandenen "Radwege" nicht benutzt werden, da diese im Dooringbereich angrenzender Stehzeuge platziert sind. Das Einhalten eines Sicherheitsabstands von einem Meter zu den Stehzeugen zur Vermeidung der Dooringgefahr ist beim Befahren der Fakeradwege unmöglich.
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| Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda |
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| Buxtehuder Straße: Unbenutzbarer Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda |
Hochbordradwege im Dooringbereich eine jahrzehntelange Hamburger Tradition
Eigentlich müsste dieser Umstand Interesse bei der CDU Hamburg finden. Diese stellte nach den tödlichen Unfällen durch Dooring am Bahrenfelder Kirchenweg und An der Verbindungsbahn eine kleine Anfrage an den Senat (Drucksache 23/1821 - Betreff: Fahrradunfälle Fahrzeugtür - wie viele "Dooring"-Unfälle gab es in den letzten Jahren?) bezüglich Dooringgefahr für Radfahrende. Die kleine Anfrage läßt vermuten, dass die CDU eine Dooringgefahr nur im Zusammenhang mit Radfahr- und Schutzstreifen sieht. Doch auch Hochbordradwege, wie sie gerade die CDU präferiert, können im Dooringbereich verlaufen. Viele der älteren Hamburger Hochbordradwege verliefen im Dooringbereich (z.B. Alsterdorfer Straße, Alsterkrugchaussee, Bebelallee, Behringstraße, Beim Schlump, Bellevue, Borgweg, Bundesstraße, Erdkampsweg, Eulenkamp, Fuhlsbütteler Straße, Harvestehuder Weg, Hofweg, Jungiusstraße, Landwehr, Langenhorner Chaussee, Leinpfad, Maienweg, Mundsburger Damm, Osterstraße, St. Benedictstraße, Stormarner Straße). Die meisten Radfahrenden nutzten allerdings regelwidrig neben den unbenutzbaren Fakeradwegen angrenzende Gehwege und gerieten in Konflikt mit Gehenden. Viele der schmalen Fakeradwege neben Stehzeugen wurden mittlerweile durch andere Radverkehrsführungen ersetzt, je nach Situation in Abhängigkeit von Straßenbäumen, Straßenbreite, Autoverkehrsmenge und Stehzeugen z.B. durch Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Protected Bike Lanes oder Fahrradstraßen, in der Langenhorner Chaussee allerdings durch gemeinsame Geh-/Radwege unter Fortbestand der Dooringgefahr. Einige der älteren Hochbordradwege sind allerdings noch vorhanden, wie z.B. an Buxtehuder Straße, Carl-Cohn-Straße, Rathenaustraße, Rodigallee, Sierichstraße. oder Walddörferstraße.
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| Bundesstraße / ETV: Fakeradweg im Dooringbereich (historischer Zustand) - © Stefan Warda |
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Der ADFC fordert nun "die sofortige Sanierung und Neuplanung der Radverkehrsanlagen entlang der B73".
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