21. Februar 2021

Hamburg-St. Georg: Weniger Benachteiligung für Radfahrende geplant durch Fahrradstraße An der Alster

Hamburg: Cycle street at An der Alster?
Aktualisiert um 14:27 Uhr

An der Alster: Nebenfahrbahn soll gemäß Beschluss der Bezirksversammlung Mitte Fahrradstraße werden - © Stefan Warda


Immer noch kein Veloroutenstandard für zukünftige Velorouten 5 und 6 entlang An der Alster

Das Radfahren im Verlauf der zukünftigen Velorouten 5 und 6 entlang der Straße An der Alster in St. Georg ist kein Vergnügen. Der Zweirichtungsradweg nahe des Außenalsterufers entspricht nicht den Anforderungen an Velorouten. Er ist zu schmal und weist zahlreiche Konfliktstellen mit Gehenden (und auch anderen Radfahrenden) auf. So gibt es keine Aufstellflächen für kreuzende Rad- und Fußverkehre, z.B. hinüber zur Lohmühlenstraße. Zudem beeinträchtigt ein unmittelbar angrenzendes Eiscafe die Verkehrssicherheit erheblich. Bislang blieb der Abschnitt An der Alster und Schwanenwik vom Alsterfahrradachsenkonzept noch ausgespart, obwohl er einer der am meisten frequentierten Radverkehrsachsen in ganz Hamburg ist. Die Zählstelle nahe der Gurlittinsel verzeichnet seit Jahren regelmäßig neue Radfahrendenrekorde. Seit Änderung der Verkehrsführung auf der anderen Straßenseite im Jahr 2018 zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die Zählstelle am Zweirichtungsradweg von mehr einpendelnden als auspendelnden Radfahrenden passiert wird. 


Bezirk Mitte wünscht Fahrradstraße für die Nebenfahrbahn

Der Bezirk Mitte favorisiert nun eine Fahrradstraße für die Nebenfahrbahn auf der Häuserseite im Verlauf der Straße An der Alster. Nun muss die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende den Beschluss der Bezirksversammlung auf Einrichtung einer Fahrradstraße prüfen.

 

Seit 2018 neue Verkehrsführung stadtauswärts

Die Radverkehrsführung im Straßenzug An der Alster wurde Ende 2018 deutlich verändert. Radfahrende im Verlauf der geplanten Velorouten 5 und 6 werden stadtauswärts am Ende des Ferdinandstors vom benutzungspflichtigen Radweg auf die Nebenfahrbahn An der Alster geleitet. Der bisherige Radweg Richtung Holzdamm (und weiter Richtung Alstertwiete) wurde entfernt. Radfahrende, die dem geplanten Verlauf der Veloroute folgen wollen, nutzen bis Holzdamm die Nebenfahrbahn und wechseln dort signalgeschützt auf die andere Straßenseite auf den Zweirichtungsradweg. Die Kreuzungssituation der Nebenfahrbahn An der Alster mit dem Holzdamm wurde entsprechend angepasst. Eine vorgezogene gelbe Haltelinie soll den Verkehr aus dem Holzdamm zurückhalten, damit Radfahrende aus der Nebenfahrbahn freie Bahn haben.

 

An der Alster / Holzdamm: Hinter dem Absperrband verlief eimal ein benutzungspflichtiger Radweg - © Stefan Warda

 


Ab der Kreuzung an der Alster / Holzdamm wurde der Radweg auf dem Grünstreifen stadtauswärts teilweise entfernt und die Vorfahrtregelung im Nebenfahrbahnbereich geändert. Die Nebenfahrbahn auf der Häuserseite nahe der Alstertwiete ist nun gegenüber der von der Hauptfahrbahn verschwenkenden Fahrspur vorfahrtberechtigt. Radfahrenden wird somit die Fahrt auf der Häuserseite der  Straße An der Alster erheblich erleichtert. Erst ein Stück hinter der Kreuzung mit der Querstraße Alstertwiete zweigt der nunmehr nicht mehr benutzungspflichtige Radweg von der Fahrbahn nach lonks auf den Grünstreifen ab. Der Radweg auf dem Grünstreifen endet kurz vor der Kreuzung mit der Schmilinskystraße. Radfahrende, die dort auf die Fahrbahn wechseln wollen, müssen den Verkehr abwarten.

Im weiteren Verlauf stadtauswärts wurde ein Teilstück des Radwegs auf der Häuserseite beseitigt. Ab der Schmilinskystraße müsen Radfahrende zunächst auf der Nebenfahrbahn fahren. Einige Meter weiter gibt es eine Aufleitung auf den ab dort benutzungspflichtigen Radweg. Mit etwas Glück kann dort auf den Radweg gewechselt werden, wenn die Aufleitung nicht durch Wildparker blockiert ist. Die bisherige Radverkehrsführung war relativ unglücklich: Rad- und Gehweg waren beide viel zu eng. Es kam zwangsläufig zu Konflikten zwischen Radfahrenden und Gehenden.

Der Radweg auf dem Grünstrefen zwischen Nebenfahrbahn und Hauptfahrbahn war schon immer extrem fragwürdig. Immerhin hatte die Straßenverkehrsbehörde nun ein Einssehen und entfernte den Radwegzwang. Diesem war schließlich nicht zu folgen. Es gab und gibt keine Verbindungen zu den Querstraßen. Vom Grünstreifenradweg rechts ab in die Gurlittstraße besteht keine Ableitung. Und umgekehrt besteht aus der Gurlittstraße auf den Radweg keine Aufleitung. Radfahrende, die von An der alster in die Gurlittstraße abbiegen wollten, mussten also schon seit Jahrzehnten auf der Fahbrahn fahren - trotz früher angeordnetet Radwegpflicht. Radfahrende, die aus der Gurlittstraße rechts in An der alster abbiegen, haben keine chance auf den Radweg zu gelangen. Sie hatten nur die Möglichkeit die Nebenfahrbahn zu benutzen. Daher war eine Radwegpflicht absolut unsinnig.

Vor der Verkürzung des Radwegs auf dem Grünstreifen gab es auch für Radfahrende, die von der Alstertwiete auf An der alster abbogen, keine Chance auf den Grünstreifenradweg zu gelangen - trotz des Radwegzwangs.

Drei Testfahrten nach dem Umbau auf der Nebenfahrbahn ergaben ein durchmischtes Bild: Bei einer Fahrt drängten sich fünf Pkw sehr eng ohne ausreichenden Seitenabstand vorbei, bei der nächsten blieb der folgende Pkw hinten und führte eine Fahrzeugkolonne an, bei der dritten folgten keine weiteren Fahrzeuge. Zum regelkonformen Radfahren auf der Fahrbahn zählt in Hamburg immer noch viel Selbstvertrauen: Wer nicht von Autofahrenden, die ohne ausreichenden Seitenabstand sich das Überholen erzwingen wollen, bedrängt werden will, muss auf der Nebenfahrbahn An der Alster mittig Radeln. Zu den Stehzeugen am Fahrbahnrand muss wegen der Dooringgefahr ohnehin ein ausreichender Seitenabstand gewählt werden.

Die anvisierte Fahrradstraße würde die bislang vorhandene Benachteiligung für Radfahrende im Straßenzug An der Alster abmildern. Stadtauswärts bekämen Radfahrende mittels einer Fahrradstraße deutlich Vorrang gebenüber dem Autoverkehr, der dort sicherlich - u.a. wegen der Hotels und den Zufahrten zur Gurlittstraße, Schmilinskystraße und Alstertwiete - nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Nur wer dort in Fahrbahnmitte radelt, hat bislang die Cnace, regelwidrig Engüberholende sich vom Leib zu halten. Die Fahrradstraße würde der Nebenfahrbahn Tempo 30 bescheren. Radfahrende dürften zudem nebeneinanderradeln. Würde die Straßenseite vor den Häusern für den Radverkehr stadtauswärts an Attraktivität gewinnen, würde dies den überlasteten, schmalen und kurvigen Zweirichtungsradweg entlasten und zu mehr Verkehrssicherheit führen.



 
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