9. April 2015

Neue Radwegbenutzungspflicht An der Alster

Again cyclists should use cycle track along An der Alster

Aktualisiert um 11:50
© hamburgize.com / Stefan Warda
An der Alster / Alstertwiete: Neuer Radwegzwang für den Radweg auf dem Mittelgrünstreifen

Seit kurzem sollen Radfahrer wieder den Radweg auf dem Grünstreifen auf der Hauptstraße An der Alster Richtung stadtauswärts benutzen. Viele Jahre war der Radweg auf dem Grünstreifen, der zwischen den Fahrspuren Richtung Schwanenwik eingebettet ist, ohne blaue Schilder ausgestattet. Somit war das Radeln auf der rechten Fahrpur legal möglich. Mittlerweile gibt es neue Verkehrszeichen 237, die den Radwegzwang anordnen. Problematisch ist der Radwegzwang allerdings für die Wegebeziehung in Richtung Gurlittstraße. Denn nur von der rechten Fahrspur besteht die Möglichkeit nach rechts in die Gurlittstraße abzubiegen. Vom Radweg links von der rechten Fahrspur gibt es keine Ableitung und keine Bordsteinabsenkung. Radler, die also nach rechts in die Gurlittstraße abbiegen wollen, müssen trotz Radwegzwang den Radweg an geeigneter und sicherer Stelle verlassen, um von der Fahrbahn abzubiegen. Aber auch für jene Radler, die Richtung Schwanenwik wollen, ist der Radwegzwang ein Ärgernis. Radler, die an der Kreuzung beim hotel Atlantic die Grünphase erwicht hatten, müssen zur Querung auf den Grünstreifen an der nächsten Ampel warten. An der Schmilinskystraße endet der Radweg auf dem Grünstreifen. Dort müssen Radler wiederum die rechte Fahrspur queren und sich eine Grünphase erbetteln. Um geradeaus zu fahren, werden Radler auf etwa 400 Metern gezwungen zwei Mal die rechte Fahrspur zu queren, ohne dass die Ampeln an den Radverkehr angepasst sind.


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An der Alster beim Le Royal Meridian: Radwegzwang wird wiederholt

Ob die Pläne für die "Alster-Fahrradachsen" zukünftig die vermurksten Radverkehrsführungen entlang An der Alster verbessern helfen? Noch entspricht die Straße An der Alster dem Leitbild der autogerechten Stadt. Radler müssen sich vollkommen dem Vorrang des Autoverkehrs unterordnen.


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An der Alster / Gurlittstraße: Hohe Bordkante verhindert Rechtsabbiegen in die Gurlittstraße

Unlogisch und nicht schlüssig ist die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht für den Grünstreifen in der Mitte der Straße allerdings. Denn Radler, die aus der Gurlittstraße auf die Straße An der Alster stoßen, dürfen nur nach rechts abbiegen. Eine Aufleitung auf den Radweg auf dem Grünsteifen ist nicht vorhanden. Ein Verkehrszeichen 237 fehlt an dieser Stelle auch. Also wird auf der Fahrbahn geradelt. Damit endet der allgemeine Radwegzwang spätestens an der Gurlittstraße. Welchen Sinn macht der Radwegzwang dann überhaupt?


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An der Alster / Gurlittstraße: Radler aus der Gurlittstraße müssen an der Kreuzung rechts abbiegen. Eine Aufleitung auf den Radweg ist nicht vorgesehen, eine Radwegbenutzungspflicht nicht gegeben


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7 Kommentare:

  1. Ich glaube nicht, dass EIN VZ 237 für ZWEI verschiedene Fahrbahnen gelten kann. Die Anordnung dürfte dazu dienen, Radfahrer von den Hauptfahrstreifen linksseitig fernzuhalten.

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  2. Ich bekenne mich schuldig. Wegen meiner Anfrage steht das VZ.237 dort. -_-
    Durch die Baustelle gleich am Anfang der Nebenfahrbahn hatte ein Kasper dort VZ.240 temporär aufgestellt. Ich hab mich beschwert. Daraufhin kam als Antwort, dass da jemand wohl das VZ.237 "abgeschraubt" hätte...
    Und kurzerhand war es bereits in der 1. oder 2. Januarwoche aufgestellt.
    Hatte bislang noch keine Zeit gefunden, da einen Widerspruch zu schreiben :(

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    1. Falls Du Dich nun auch noch darüber beschwerst, dass Radler aus der Gurlittstraße nicht auf den Radweg auf dem Mittelstreifen kommen, wird das PK am Steindamm vermutlich die Einbahnstraßenfreigabe für die Gurlittstraße abschaffen. Also Vorsicht mit Beschwerden . . . ;-)

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    2. Ich hab deinen Beitrag jetzt mal zum Anlass genommen, nachzufragen, aus welchen Gründen dort VZ.237 steht. Bin mal gespannt. Schlimmer kanns jetzt auch nicht mehr werden.

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  3. Post wurde soeben um ein weiteres Bild und neuen Aspekt ergänzt ;-)

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  4. Parallelfahrbahn zur Fahrradstraße erklären, Thema durch. Wenn ich schon Ampelmasten mitten auf dem Radweg sehe...

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  5. Man könnte natürlich auch ganz gewagt argumentieren, dass sowohl auf der linken Seite (also der bekannte Weg längs der Außenalster) als auch auf der rechten Seite Benutzungspfilcht herrschen, man aber mindestens einer Benutzungspflicht nicht nachkommen kann, ohne sich in der Mitte zu teilen. Nach § 44 VwVfG Abs. 2 Nr. 4 wären dann beide Benutzungspflichten nichtig ;-)

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