Aktualisiert um 09:24
Der LSBG bzw. die Verkehrsbehörde wollen noch dieses Jahr die Nebenflächen der Langenhorner Chaussee umgestalten. Geplant ist eine einheitliche Gestaltung der Nebenflächen und zukünftig die Anordnung einer Gehwegbenutzungspflicht. Eine Unterteilung zwischen Radweg und Gehweg soll zukünftig entfallen. Hamburgize.com fragte die Leser nach ihren Wünschen zur zukünftigen Radverkehrsführung auf der mehr als fünf Kilomter langen Hauptverkehrsstraße. Die Umfrage zum Umbau der Langenhorner Chaussee ist nun abgeschlossen.
An der Umfrage nahmen 175 Personen teil. Die Mehrzahl, nämlich 57% wünschten sich vom Auto- und Fußgängerverkehr abgetrennte Wege. 31% wünschten sich Radwege nach Kopenhagener Vorbild, 25% Radfahrstreifen nach Hamburger Modellen. 34% der Befragten gaben an auf der Fahrbahn fahren zu wollen, die Mehrzahl davon bei Tempo 30. 4% wünschten sich Schutzstreifen, die vom MIV auch zum Halten benutzt werden dürfen, sowie auch überfahren werden dürfen, falls dies erforderlich ist. 2% wollten den Istzustand beibehalten, also unbenutzbare "Radwege", bei denen Radler ebenso die Fahrbahn benutzen müssen. Dagegen wollten nur 3% den Planngen des LSBG folgen und zukünftig auf Gehwegen in Dauerkonflikt mit Fußgängern radeln.
Der LSBG bzw die Verkehrsbehörde täten gut daran die Planungen nochmals zu überdenken.
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M.E. werden der LSBG und die Verkehrsbehörde zum Überdenken auch genügend Zeit haben. In diesem Sommer an der Langenhorner Chaussee eine Riesenbaustelle aufzureißen verbietet sich schon wegen der Behinderungen auf der A7 - bis hin zu ganze Wochenenden dauernden Vollsperrungen. Der Plan wurde offenbar nur gezeichnet, um dem Verwaltungsgericht Sand ins Getriebe zu streuen, damit es sich mehr Zeit läßt. Erfahrungsgemäß greifen die Richter der 5. Kammer zu jedem Strohhalm, um eine Benutzungspflicht nicht selbst(!) aufheben zu müssen (im Eilverfahren Langenhorner Chaussee im Sept. 2014 waren es Aktenvermerke über tatsächlich NICHT existierende Velorouten parallel zur Langenhorner Chaussee) - egal wie unsinnig das Ergebnis dann ist. Aber anbieten muß die Behörde auch in der Fahrradlügenhauptstadt Hamburg diese Strohhalme immer noch selbst - es sei denn der Kläger läßt sich auf einen Deal ein, der ein Urteil vermeidet (wie Hoheluftchaussee, usw. im Herbst 2014). Aber da können der LSBG, die Verkehrsbehörde und das Gericht in diesem Fall lange warten!
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